Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2450 14.02.2018 (Ausgegeben am 19.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Neubau Sekundarschule in Naumburg Kleine Anfrage - KA 7/1374 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Kreistag und der Naumburger Gemeinderat beschlossen den Neubau einer Sekundarschule am Flemminger Weg. Die entsprechende Standortempfehlung wurde an den zukünftigen Bauherren, den Landkreis, weitergegeben. Allerdings äußerte das Kreis-Umweltamt nun erhebliche Zweifel an der Tauglichkeit des Standortes am Flemminger Weg. Der Grund hierfür ist eine nicht unerhebliche Kontamination des Bodens, die durch die seit 1936 erfolgte militärische Nutzung des Grundstückes verursacht wurde. Der Landrat favorisiert den Standort trotz widriger Umstände weiterhin. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Der Kreistag des Burgenlandkreises hat bisher nicht den Neubau einer Sekundarschule am Flemminger Weg in Naumburg beschlossen. In seiner Sitzung am 30. Januar 2017 fasste er lediglich den Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Sekundarschule für ca. 460 Schülerinnen und Schüler in Naumburg. Der Naumburger Gemeinderat beschloss am 16. August 2017 eine Standortempfehlung für den Standort am Flemminger Weg. Eine Beschlussvorlage zu einer Entscheidung des Kreistags für diesen Standort ist im September 2017 vom Landrat des Burgenlandkreises zurückgezogen worden. 2 1. Wurde für das Baugrundstück eine historische Erkundung, im Hinblick auf ein mögliches Aufkommen an Altlasten, vorgenommen? Wenn ja, wann fand diese mit welchem Ergebnis statt? Wenn nein, warum erfolgte diese bisher nicht? Das Grundstück am Flemminger Weg, Flur 23, Flurstück 79 in Naumburg ist eine 4,5 Hektar große Teilfläche der von 1936 - 1945 durch die deutsche Wehrmacht und danach bis 1992 durch sowjetische/russische Truppen genutzten Gesamtfläche von 41 Hektar. Mit dem Abzug der Westgruppe der (russischen) Truppen (WGT) ging die Liegenschaft in den Besitz der Bundes (Bundesvermögensverwaltung) über, der zunächst eine Erfassung altlastverdächtiger Flächen sowie Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr , wie die Entsorgung oberflächlich lagernder Abfälle, die Stilllegung von Tankanlagen und die Beseitigung von Schadstoffbelastungen in Kfz-Wartungsbereichen , veranlasste. Für das Grundstück am Flemminger Weg, Flur 23, Flurstück 79 wurden folgende kontaminationsverdächtige Flächen erfasst: KVS 5: Mineralölkontamination wegen Ölfasslagerung, KVS 6: Garagenhalle mit Ölholzfußboden und Öltank, KFS 7: Tankstelle, KVS 9: Kfz-Waschrampe, KVS 10: Kfz-Waschrampen. Weitere kontaminationsverdächtige Flächen, wie die Großtanklagerung, berühren das genannte Grundstück angrenzend. 2. Wenn ein Aufkommen an Altlasten festgestellt wurde, erfolgt eine technische Untersuchung zur Ausräumung bzw. Bestätigung des Verdachts? Wenn ja, wann fand diese mit welchem Ergebnis statt? Wenn nein, warum erfolgte diese bisher nicht? Im Zuge des Rückbaus der oberirdischen Bebauung im Auftrag des Bundes erfolgte 1998 eine orientierende Untersuchung der genannten kontaminationsverdächtigen Flächen. Der unteren Bodenschutzbehörde des Burgenlandkreises liegt das Gutachten des TÜV aus 1998 vor. Für die Tankstelle (KVS 7) wurden zum damaligen Zeitpunkt Belastungen mit Mineralölen und Benzin festgestellt. Aufgrund der Standortsituation (Höhenlage der Fläche mit tiefliegendem Grundwasser) wurde trotz nachgewiesener hoher Stoffgehalte an Mineralölen und Benzin im Boden eine Gefährdung für das Grundwasser verneint. Bezüglich des Schutzgutes Mensch wurde davon ausgegangen, dass ohne konkrete Nachnutzung von den kontaminationsverdächtigen Flächen keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Weitere Untersuchungen wurden in Abhängigkeit der folgenden Nachnutzung als notwendig erachtet. Die Fläche wurde durch den Bund als „geeignet für Industrie und Gewerbe“ eingestuft. Die festgestellten Schadstoffbelastungen im tieferen Untergrund sollten bei einer späteren Nachnutzungsoption überprüft werden. Der Standort ist weiterhin als altlastverdächtig eingestuft. Da bisher für den Standort keine konkrete Nachnutzung vorgesehen war, wurden weitere Untersuchungen noch nicht veranlasst. 3 3. Wie hoch war die Anzahl der entnommenen Bodenproben und an welchen Stellen (Koordinaten) wurden diese auf dem geplanten Baugelände entnommen ? Der Landrat des Burgenlandkreises hat im September 2017 das Umweltamt und das Bauamt des Landkreises beauftragt, die notwendigen Untersuchungen und Begutachtungen zur Klärung der vorhandenen Belastungen und der Kosten zu ihrer Beseitigung zu veranlassen. Bisher wurden im Auftrag des Landkreises eine Leistungsbeschreibung und ein Leistungsverzeichnis für eine Gefährdungsabschätzung erstellt. Die Untersuchungen sind noch nicht beauftragt. 4. Welche Schadstoffe wurden auf dem geplanten Baugelände festgestellt und in welchen Konzentrationen treten diese auf? Bitte Messprotokolle nach Probenorten darstellen und auf Grenzwertüberschreitungen eingehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Liegen zum geplanten Baugelände entsprechende Fachgutachten vor? Wenn ja, von wann, wer hat diese erstellt und wo liegen diese zur Einsicht aus? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 6. Welche Auswirkungen haben bereits vorliegende Belastungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden und Grundwasser? Bitte festgestellte Auswirkungen benennen und begründen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 7. Welche Gefährdungsabschätzungen bzgl. des Schutzgutes Mensch liegen, in Konsequenz, der sich aus den Fragen 1 bis 6 ergebenden Datenlage, vor? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 8. Wann und wo werden die Analyseergebnisse zur Gefahrenabschätzung für das geplante Baugelände öffentlich dargestellt und diskutiert? Bitte bei der Antwort auf die Beteiligung der Bürger eingehen. Hinsichtlich der öffentlichen Darstellung der Ergebnisse vorgesehener Untersuchungen und Gefahrenabschätzungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 9. Nach welcher Beschlussvorlage ist der Investitionssumme durch die Kreistagsmitglieder zugestimmt worden? Der Kreistag Burgenlandkreis hat am 14.08.2017 der Beschlussvorlage 17/0494 mit der Maßnahmenliste für die Ausgaben aus den Kreisumlage-Mitteln zugestimmt, in der die Position „Schulneubau Naumburg mit Turnhalle“ enthalten ist. 4 10. Ergeben sich aus der Datenlage der Fragen 1 bis 8 zusätzliche Bau- bzw. Entsorgungskosten, die bisher nicht in der nach Frage 8 beschlossenen Investitionssumme berücksichtigt wurden? Bitte die entsprechenden Kostenlisten und mit möglicher veränderter Gesamtsumme darstellen. Nach der vorliegenden Datenlage kann keine Aussage zu zusätzlichen Bau- bzw. Entsorgungskosten getroffen werden. 11. An welchem Stichtag ist mit dem Baubeginn der Sekundarschule zu rechnen ? Ein Termin für den Baubeginn kann derzeit nicht benannt werden.