Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2451 15.02.2018 (Ausgegeben am 19.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Zusätzliche Dienststellen Kleine Anfrage - KA 7/1396 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Landesregierung nach der Landtagswahl 2016 in erheblichem Umfang neue Stellen geschaffen hat, obwohl faktisch keine neuen Aufgaben zu vergeben waren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Fragesteller mit Dienststellen die im Haushaltsplan veranschlagten Planstellen für Besoldungsempfänger und Stellen für unbefristete Beschäftigte im Sinne des § 17 Abs. 5 und 6 LHO LSA meint. Dies vorangeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Wie viele neue Stellen wurden seit der Wahl 2016 in jedem Ministerium geschaffen ? Im Haushaltsplan 2017 wurden in den Ministerialkapiteln folgende Planstellen und Stellen neu ausgebracht: 2 Ministerium Kapitel Anzahl Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 0201,0204,0206 26 Ministerium für Inneres und Sport 0301 29 Ministerium der Finanzen 0401 40 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 0501 24 Ministerium für Bildung 0701 12 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung 0801 25 Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1101 13 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1401 18 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1501 92 Gesamt 279 2. In welchem Umfang haben sich seit 2010 die Personalkosten in jedem Ministerium verändert? Die Entwicklung der Personalausgaben (Ausgaben der Hauptgruppe 4) ist in der Anlage dargestellt. 3. Wie begründet die Landesregierung die neu geschaffenen Stellen? Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 wurde das System der Stellenführung dahingehend verändert, dass je Besoldungsempfänger eine Planstelle und je unbefristetem Beschäftigten eine Stelle vorzuhalten ist. Das Nutzen von sogenannten Stellenanteilen ist grundsätzlich nicht mehr zulässig. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Umstellung der Personalsteuerung auf Vollzeitäquivalentziele und Personalkostenbudgets eine Stellenreserve in Höhe von 5 % ermöglicht. Zudem wurden Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag im Stellenplan abgebildet. Dies führte im Ergebnis zu dem in der Antwort zu Frage 1 ausgewiesenen Stellenaufwuchs . 4. Wie begründet die Landesregierung insgesamt die Schaffung drei neuer Stellen für Staatssekretäre? Im Koalitionsvertrag für eine Regierungszusammenarbeit in der siebten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt wurde geregelt, dass in der Staatskanzlei , dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung jeweils zwei Staatssekretäre und in den übrigen Ministerien ein/e Staatssekretär/in tätig sind. Daher sind im Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vom 22. März 2017 (MBl. LSA 2017, S. 40) in den Einzelplänen 02, 05 und 15 insgesamt drei neue Planstellen der Wertigkeit B 9 (Staatssekretär/-in) ausgewiesen, die entsprechend besetzt sind. Die im Ergebnis der Landtagswahl am 13. März 2016 gebildete Regierung ist in der deutschen Geschichte neu. Daher mussten insbesondere auf ministerieller Ebene die personellen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen notwen- 3 digen Abstimmungsprozess zwischen den Koalitionspartnern administrativ zu organisieren. Den Staatssekretären als Schnittstelle zwischen den politischen Organen und der Verwaltung kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Im Ergebnis der Landtagswahl ist damit ein höherer Abstimmungsaufwand entstanden , als dies in einer Koalition von zwei Partnern der Fall gewesen wäre. 5. Welche Aufgaben werden den neu geschaffenen Stellen zugeordnet? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Sind die neuen Stellen befristet? Falls ja, wie lange? Von den im Haushaltsplan 2017/2018 neu ausgebrachten Planstellen und Stellen in Höhe von 279 sind insgesamt 35 Planstellen bzw. Stellen mit einem sogenannten kw-Vermerk versehen. Dabei sind folgende Wegfalldaten ausgewiesen: eine Planstelle/Stelle: 01.08.2017 eine Planstelle/Stelle: 01.10.2017 acht Planstellen/Stellen: 01.01.2018 eine Planstelle/Stelle: 01.02.2018 zwei Planstellen/Stellen: 01.04.2018 19 Planstellen/Stellen: Ende der Legislaturperiode drei Planstellen/Stellen: ohne konkretes Datum 7. Wurden befristete Personalkonzepte aus der vergangenen Legislaturperiode eingehalten und die Befristungsauflösung entsprechend umgesetzt? Es wird davon ausgegangen, dass hier die befristeten Einstellungen aus Anlass der 6. Legislaturperiode gemeint sind. Daher wird auf die Antwort der Landesregierung vom 20. Juni 2016 (LT-Drs. 7/120) zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Kristin Heiß (DIE LINKE) KA 7/17 - Neueinstellungen für politische Führung verwiesen. Danach waren die Stellen, die für die 6. Legislaturperiode eingerichtet und mit einem kw-Vermerk zum 01.05.2016 versehen worden waren, zu diesem Zeitpunkt abgebaut. 8. Wie steht Sachsen-Anhalt bzgl. der Höhe der Stellenbestände im Vergleich mit anderen Flächenländern? Soweit bundesweite Erhebungen zu den Stellenbeständen der Haushaltspläne der Länder vorgenommen werden, sind diese hier nicht bekannt. Zudem enthalten die Landeshaushaltsordnungen der Länder unterschiedliche Regelungen insbesondere zur Erforderlichkeit, Stellen für Beschäftigte auszubringen. Insofern wäre eine Vergleichbarkeit fraglich. Die Landesregierung nimmt Vergleiche zum Personalbestand vor. Insofern wird auf die Antwort der Landesregierung vom 9. Januar 2018 (LT-Drs. 7/2308) auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 7/2009) verwiesen. 4 Anlage Frage 2 In welchem Umfang haben sich seit 2010 die Personalkosten in jedem Ministerium verändert? Ministerium Kapitel Personalausgaben (Hauptgruppe 4) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (vorl.) Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 0201,0204, 0206 13.773.514 13.750.455 13.765.259 14.089.009 14.714.833 14.815.384 17.065.817 18.628.637 Ministerium für Inneres und Sport 0301 32.964.491 34.080.058 34.167.544 35.350.632 36.278.145 35.823.176 38.137.366 40.568.038 Ministerium der Finanzen 0401 20.339.971 22.771.097 26.009.782 27.764.145 28.653.084 32.960.206 34.458.050 35.424.063 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 0501 15.348.150 16.173.233 16.903.441 17.485.971 18.406.738 18.575.747 19.647.682 20.920.171 Ministerium für Bildung 0701 31.472.950 31.168.704 30.027.223 31.248.543 29.999.830 26.772.231 26.397.646 27.926.152 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung 0801 14.211.702 15.042.952 16.871.937 17.405.783 18.574.077 17.485.327 17.681.250 17.925.006 Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1101 15.576.133 16.734.876 18.034.316 18.145.188 19.253.484 18.379.254 19.250.376 19.803.192 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1401 12.559.615 13.473.070 14.794.409 15.505.090 16.470.050 17.110.891 18.338.976 19.490.367 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1501 23.691.836 24.355.413 25.722.145 26.462.567 26.537.269 26.491.855 28.781.347 31.042.858 Gesamt 179.938.362 187.549.858 196.296.056 203.456.928 208.887.510 208.414.071 219.758.510 231.728.484