Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2475 20.02.2018 (Ausgegeben am 22.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Änderung der Warnschilder im Umkreis von Bundeswehreinrichtungen und Truppenübungsplätzen (TÜP) Kleine Anfrage - KA 7/1394 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wurde gesichtet, dass Warnschilder z. B. auf dem TÜP „Colbitz-Letzlinger-Heide“ mit dem Wortlaut „Militärischer Sicherheitsbereich - Grenze des Truppenübungsplatzes Übungs- und Laserbetrieb - Der Kommandant“ geschlechtsgerecht geändert wurde in „Die Kommandantin/Der Kommandant“. Weiterhin wird kolportiert, dass dieses Verfahren bundesweit zu beobachten sei. Anzumerken sei hier, dass scheinbar vollständig intakte Beschilderungen entfernt wurden, um diese mit dem gleichen Wortlaut und nur der gendergerechten Anpassung neu aufgestellt wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Aus welchem Grund wurden die Beschilderungen geändert? Die Erneuerung von Warnungstafeln erfolgt dann, wenn vorhandene Warnungstafeln defekt oder abhandengekommen sind. Zur Absicherung des Truppenübungsplatzes (TÜP) Altmark in der „Colbitz-Letzlinger-Heide“ wurden in jüngster Zeit aufgrund einer Flächenerweiterung zusätzliche Warnungstafeln aufgestellt . 2. Wie viele Schilder wurden schon geändert? Seit dem Jahr 2009 wurden insgesamt 630 Warnungstafeln mit der geänderten Beschriftung aufgestellt. 2 3. Wie viele Schilder werden noch geändert? Konkrete Planungen für den Austausch von Warnungstafeln erfolgen nicht. Neue Warntafeln werden ausschließlich bei Vorliegen der in der Antwort auf Frage 1 geschilderten Gründe aufgestellt. 4. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für bereits aufgestellte Schilder ? Die Kosten für die 630 zur Absicherung des TÜP Altmark aufgestellten Warnungstafeln haben sich auf 17.458,38 EUR belaufen. 5. Auf welche Höhe belaufen sich die geplanten Kosten für zu ändernde Schilder? Die Kosten für zukünftig auszutauschende bzw. zu ergänzende Warnungstafeln sind nicht abschätzbar, da die Beschaffung von neuen Warnungstafeln, wie oben ausgeführt, nur anlassbezogen erfolgt. 6. Wurden andere Methoden der Anpassung geprüft? Wenn ja, welche? Es wurden 250 Aufkleber mit der ergänzenden Aufschrift „Die Kommandantin /“ mittels dienstlich bereitgestelltem Plottergerät gefertigt, die durch eigenes Personal auf bereits vorhandenen Warnungstafeln aufgebracht wurden. 7. Ist der Landesregierung eine Beschwerde einer Kommandantin gegen die alte Form der Schilder bekannt? Es sind keine Beschwerden gegen die alte Form der Beschilderung bekannt.