Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2476 20.02.2018 (Ausgegeben am 21.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Jugendclub Mood Gardelegen Kleine Anfrage - KA 7/1397 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 19. Oktober 2017 berichtete die Altmarkzeitung darüber, dass der Jugendclub Mood eine Fördergelderhöhung um 22.200 € auf 80.200 € beantragt hat und diesem Antrag durch den Stadtrat stattgegeben wurde. Der Geschäftsführer Ralf Böse gab in dem Bericht auch an, „durch die Erhöhung den Angestellten mehr Lohn zahlen zu können“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Angestellte besitzt der Jungendclub Mood? 2. In welchen Entgeltgruppen werden die jeweiligen Mitarbeiter beschäftigt? 3. Gab es einen Finanzplan, aus welchem der benötigte Aufwuchs ersichtlich wird? 4. Wenn ja, wie sieht dieser Finanzplan im Detail aus? 5. Gibt es einen Fördervertrag? Wenn ja, was beinhaltet dieser? Zu den Fragen 1 - 5 liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Das Vorhaben ist nicht bekannt. Kommunale Projekte der Jugendarbeit werden vom Land nicht direkt gefördert. Zwar fließen gemäß § 31 Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt Landesmittel für Zwecke der Jugendarbeit in die Kommunen , jedoch entscheiden diese im eigenen Wirkungskreis über deren Verwendung.