Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2477 20.02.2018 (Ausgegeben am 21.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Antifaschistisches Zentrum (AZ) „Kim Hubert“ in Salzwedel Kleine Anfrage - KA 7/1398 Vorbemerkung des Fragestellenden: Anlässlich des G-20-Gipfels am 7. Juli 2017 in Hamburg mobilisierte das AZ mit Transparenten zur „Welcome to Hell“-Demo. Nach der G-20-Demonstration verherrlichten Mitglieder des AZ die verletzen Polizisten mit einem am Haus hängenden Transparent. Dieses wurde jeweils auch auf der Facebookseite „Antifaschistische Aktion Salzwedel“ so publiziert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung im Allgemeinen zum AZ „Kim Hubert“ vor? Der Landesregierung liegen Informationen insoweit vor, als bekannt ist, dass das AZ „Kim Hubert“ in der Vergangenheit auch von Angehörigen der linksextremistischen Szene für Veranstaltungen genutzt wurde. „Autonome Zentren“, so auch das AZ „Kim Hubert“, gelten als regionale Anlaufpunkte und Umschlagplatz für Informationen . Im AZ „Kim Hubert“ finden regelmäßig so genannte „Antifa-Cafés“ statt. Außerdem ist das AZ Kontaktadresse für den bundesweit agierenden Verein „Rote Hilfe e. V.“, Ortsgruppe Salzwedel. 2. Hat die Gruppierung eine Vereinszugehörigkeit? Der Landesregierung ist bekannt, dass der im Jahr 2007 gegründete Verein „Kultur & Courage e. V.“ Träger des AZ „Kim Hubert“ ist. Erkenntnisse über eine Vereinszugehörigkeit von im AZ „Kim Hubert“ verkehrenden Personen liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. 2 3. Sind der Landesregierung Finanzierungsströme bekannt? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Wer ist Eigentümer des Grundstückes und des Gebäudes in der Altperver Straße 32? Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde das Gebäude in der Altperver Straße 32/34 am 11. Januar 2010 von einer Privatperson als einzelvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied für den Verein „Kultur & Courage e. V.“ mit Sitz in Salzwedel erworben. 5. Gibt es kommunale Auflagen der Stadt bzgl. der stark verschmutzen Fassade ? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse insoweit vor, als bekannt ist, dass sich das im Innenstadtgebiet befindliche Objekt insbesondere im rückwärtigen Bereich in einem baufälligen Zustand befindet. Es besteht daher seit 2012 eine bauordnungsrechtliche Verfügung des Landkreises, die die Nutzung als Wohnhaus sowie für öffentliche Veranstaltungen untersagt. 6. Besteht eine Überwachung durch Ordnungsorgane? Auch im Hinblick auf das AZ „Kim Hubert“ nehmen die Sicherheitsbehörden, die Polizei und der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen gesetzlich zugewiesenen Befugnisse wahr. 7. Wurden Delikte durch Mitglieder dieser Organisation erfasst? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Nach den der Landesregierung derzeit vorliegenden Erkenntnissen können Straftaten der politisch motivierten Kriminalität „links“, die in Salzwedel verübt wurden, nicht dem Verein „Kultur & Courage e. V.“ als Träger des AZ „Kim Hubert“ zugerechnet werden. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse aber insoweit vor, als bekannt ist, dass Einzelpersonen, die dem Umfeld des AZ „Kim Hubert“ zugerechnet werden, in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Es handelte sich dabei auch um politisch motivierte Straftaten, u. a. Körperverletzungsdelikte und Sachbeschädigungen.