Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2478 20.02.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Asylbewerber im Burgenlandkreis Kleine Anfrage - KA 7/1401 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nachfrage zu den aktuellen Zahlen und Informationen zu den Asylbewerbern und Asylbegehrenden im Burgenlandkreis. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbegehrende, die um Asyl im Sinne des Asylgesetzes suchen, halten sich seit dem 1. Januar 2012 in Sachsen-Anhalt auf? Zur Beantwortung der Frage kann die Landesregierung nur auf vorliegende stichtagsbezogene statistische Erhebungen des Ausländerzentralregisters (AZR) zurückgreifen. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/1188 (LT-Drs. 7/2154) aufgeführt, weist die Landesregierung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es statistische Inplausibilitäten im AZR gibt. Gemäß AZR hielten sich jeweils zu den Stichtagen 31. Dezember der Jahre 2011 bis 2017 nachfolgende Inhaber einer Aufenthaltsgestattung in Sachsen- Anhalt auf: 2 Stichtag Inhaber einer Aufenthaltsgestattung 31. Dezember 2011 1.154 31. Dezember 2012 1.529 31. Dezember 2013 2.891 31. Dezember 2014 4.781 31. Dezember 2015 11.278 31. Dezember 2016 9.993 31. Dezember 2017 4.644 2. Wie viele Schutzsuchende, welcher Nationalitäten befinden sich seit 12/2012 bis 12/2017 im Burgenlandkreis? Bitte, wenn möglich, nach den zentralen und dezentralen Unterkünften der Städte Naumburg, Weißenfels, Zeitz sowie der Verbands- und Einheitsgemeinden aufschlüsseln. Wie viele davon sind Kinder? Seitens der Landesregierung werden als Schutzsuchende Ausländerinnen und Ausländer bezeichnet, die sich aus humanitären Gründen in Deutschland aufhalten . Zu ihnen zählen jene, die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten (Aufenthaltsgestattung), die als Asylberechtigte anerkannt wurden, denen die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) zuerkannt wurde, denen subsidiärer Schutz nach § 4 Abs. 1 AsylG gewährt wurde oder die sich nach einer Ablehnung des Asylantrages, einer Einstellung oder sonstigen Erledigung des Asylverfahrens oder einem Widerruf, einer Rücknahme oder einem Erlöschen des Schutzstatus in Deutschland aufhalten . Die erfragten Angaben aus dem AZR zur Anzahl der Schutzsuchenden, die jeweils zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2012 bis 2017 im Burgenlandkreis wohnhaft waren, können der Anlage 1 entnommen werden. Die jeweiligen Staatsangehörigkeiten sind in der Anlage 2 aufgeführt. Den Statistiken des AZR kann nicht entnommen werden, wie viele Personen zu den jeweiligen Stichtagen in zentralen (Gemeinschaftsunterkünften) oder dezentralen Unterkünften (Wohnungen) des Burgenlandkreises untergebracht waren . Eine dahingehende händische rückwirkende Aufschlüsselung der jeweiligen Belegung war nur für den Stichtag 31. Dezember 2017 innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung zu bewältigen. Diese Angaben sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. 3 Gemeinde Anzahl der untergebrachten Personen in dezentralen Unterkünften Anzahl der untergebrachten Personen in zentralen Unterkünften Naumburg 395 254 Verbandsgemeinde Unstruttal 41 0 Verbandsgemeinde An der Finne 23 67 Weißenfels 323 316 Hohenmölsen 11 39 Teuchern 4 0 Lützen 0 0 Zeitz 425 96 Verbandsgemeinde Wethautal 4 0 Elsteraue 16 0 Gesamt 1.559 838 3. In welchem Aufenthaltsstatus befinden sich diese Schutzsuchenden? Bitte nach Flüchtlingen im Sinne der Genfer Konvention, subsidiärer Schutzberechtigter und nach abgelehnten Asylbewerbern aufschlüsseln. Wie viele davon sind Kinder? Auf die Antwort auf Frage 2 wird verwiesen. Die erfragten Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. 4. Wie viele Asylbewerber befinden sich im Land Sachsen-Anhalt und im Burgenlandkreis, deren Asylantrag noch nicht durch das BAMF beschieden wurde? Wie viele davon sind Kinder? Asylbewerber, über deren Asylantrag noch nicht entschieden worden ist, haben den Status einer Aufenthaltsgestattung. Gemäß der Angaben aus dem AZR waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 4.644 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung im Land Sachsen-Anhalt wohnhaft. Davon waren 1.289 Personen minderjährig. Im Burgenlandkreis waren laut AZR zum Stichtag 31. Dezember 2017 insgesamt 351 Inhaber einer Aufenthaltsgestattung wohnhaft. Davon waren 101 Personen minderjährig. 5. Wie viele Personen halten sich im Land Sachsen-Anhalt ohne eindeutige Identität auf (ggf. schätzen)? Was gedenkt die Landesregierung in diesen Fällen zu unternehmen? Die Anzahl von Personen, die sich im Land Sachsen-Anhalt ohne eindeutige Identität aufhalten, wird statistisch nicht erfasst. Ein automatisiertes Ermitteln der erfragten Anzahl ist der Landesregierung und den Ausländerbehörden des 4 Landes Sachsen-Anhalt nicht möglich. Die Angaben wären nur durch eine händische Auszählung der Fallzahlen seitens der Ausländerbehörden ermittelbar, was innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung nicht möglich ist. Zudem zeigen Schätzungen einzelner Ausländerbehörden ein derart differenziertes Bild, dass sich eine fundierte Schätzung für das Land Sachsen-Anhalt daraus nicht ableiten lässt. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beinhaltet an mehreren Stellen Mitwirkungspflichten von Ausländern bei der Klärung ihrer Identität (insbesondere § 48 Abs. 3 Satz 1 und § 49 Abs. 2 AufenthG). Im Fall der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten sind Sanktionsmöglichkeiten verankert (u. a. § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) und behördliche Instrumente zur Identitätsfeststellung erlaubt (u. a. § 48 Abs. 3 Satz 2 und § 49 Abs. 3 AufenthG). Die Ausländerbehörden werden regelmäßig sensibilisiert, die ihnen vom Gesetzgeber zum Zwecke der Identitätsfeststellung zur Verfügung gestellten Mittel auszuschöpfen. 6. Wie viele Asylbewerber sind seit dem 1. Januar 2015 aus dem Burgenlandkreis in ihre Heimat freiwillig oder zwangsweise zurückgekehrt? Eine Abschiebung ist nur in Fällen einer vollziehbaren Ausreisepflicht gesetzlich zulässig, die bei der den Asylbewerbern von Gesetzes wegen gewährten Aufenthaltsgestattung nicht gegeben ist. Freiwillig ausgereist sind von den im Burgenlandkreis wohnhaften Asylbewerbern seit dem 1. Januar 2015 123 Personen. 7. Wie viele zentrale bzw. dezentrale Unterkünfte werden im Burgenlandkreis aktuell noch gebraucht und wie sind diese ausgelastet? Zum Stand 31. Dezember 2017 befanden sich acht zentrale Unterkünfte und 193 dezentrale Unterkünfte im Burgenlandkreis in Nutzung. Zu diesem Zeitpunkt waren die zentralen Unterkünfte des Landkreises zu ca. 70 % und die dezentralen Unterkünfte zu ca. 71 % belegt. 8. Welche Kosten entstanden den Städten, Gemeinden und Kommunen im Burgenlandkreis seit 2015 bis Ende des Jahres 2017 durch Leistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Bitte nach Ausgaben für Sach- und Geldleistungen, Gesundheitsleistungen und Mieten aufschlüsseln . Die erfragten Angaben sind für die Jahre 2015 und 2016 der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Beträge für das Jahr 2017 liegen bislang noch nicht vor. 5 Art der Leistung 2015 2016 2017 Sachleistungen 736.755,31 € 1.372.015,98 € k. A. Geldleistungen 5.891.897,78 € 7.631.436,18 € k. A. Gesundheitsleistungen 2.287.667,86 € 3.462.878,90 € k. A. Mieten 746.988,40 € 1.150.369,54 € k. A. 9. Entstehen dem Burgenlandkreis Mietkosten für nicht genutzte Asylbewerberunterkünfte ? Wenn ja, wie hoch sind diese, seit wann und welche Objekte betrifft das? Dem Burgenlandkreis entstehen Kosten für die Miete für leerstehende Gemeinschaftsunterkünfte , die der folgenden Übersicht zu entnehmen sind. Ort der Gemeinschaftsunterkunft leer stehend seit kündbar zum monatliche Kosten Wetzendorf 01.12.2017 30.11.2020 6.499,38 € Weißenfels 01.03.2017 31.10.2020 23.350,00 € Laucha 30.09.2016 31.10.2020 9.250,00 € Gesamt 39.099,38 € 10. Wie viele Schutzsuchende erhielten im Burgenlandkreis einen positiven Asylbescheid und erhalten nun die Grundsicherung für Arbeitssuchende? Gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Fluchtmigration erhielten im Burgenlandkreis im August 2017 insgesamt 858 Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es wird statistisch nicht ausgewiesen , wie viele davon über einen positiven Asylbescheid verfügen. Aktuellere Angaben liegen nicht vor. 11. Wie viele Personen, ausgehend von Frage 8, sind bereits erwerbstätig und in welchen Bereichen? Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist keine möglichen Fluchthintergründe aus. Alternativ wurde das Aggregat: „Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylbewerbern“, kurz: „Asylherkunftsländer“, gebildet. In dieses Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder aufgenommen, die in den letzten Jahren zu den Ländern mit den meisten Asylanträgen gehörten. Es umfasst somit die folgenden acht Länder: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. 6 Die Daten zu den erwerbstätigen Personen aus diesen acht Asylherkunftsländern nach Wirtschaftsabschnitten im Burgenlandkreis können der folgenden Tabelle entnommen werden: Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) Juni 2016 Juni 2017 erwerbstätige Beschäftigte erwerbstätige Beschäftigte Insgesamt 72 152 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - Produzierendes Gewerbe 7 16 Dienstleistungen 65 136 12. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMAs) halten sich im Land und im Burgenlandkreis auf? Bitte nach Altersstufen einteilen. Zum Stichtag 25. Januar 2018 lebten insgesamt 1.073 unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt, davon 95 im Burgenlandkreis . Der Landesregierung liegen zur Altersstruktur der Gruppe der unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kinder und Jugendlichen keine aktuellen Zahlen vor. Die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, die „Vorläufigen Schutzmaßnahmen“ betreffend, erfassen lediglich den Indikator der „unbegleiteten Einreise aus dem Ausland“, jedoch ohne Altersdifferenzierung. Im Hinblick darauf, dass seitens der Kommunen diesbezüglich keine Berichtspflicht gegenüber dem Land besteht, wurde mangels Gewähr einer flächendeckenden Rückmeldung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf eine Abfrage bei allen Jugendämtern verzichtet. Mit Blick auf die gezielte Ausrichtung der Kleinen Anfrage auf den Burgenlandkreis erfolgte lediglich dort eine Abfrage. Differenziert nach Altersstufen ergibt sich danach für den Burgenlandkreis folgende Altersstruktur (Stand 25. Januar 2018): Alterskohorte Anzahl der UMA 0 J. - 10 J. 0 11 J. - 15 J. 6 16 J. - 18 J. 38 18 J. - 21 J. 51 13. In Bezug auf Frage 10: Besuchen alle minderjährigen Ausländer im Land, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, nach dem Aufenthalt in der EAE eine Schule (im Sinne des SchulG) und lassen sich bei diesen Schülern Integrationsfortschritte nachvollziehen? Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler, die sich unter den von der Anfragestellerin beschriebenen Personenkreis subsumieren lassen und die von 7 den Kommunen beim Landesschulamt gemeldet werden, auch einer Schule des Landes zugewiesen. Um die Integrationsbemühungen und -fortschritte der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in den Regelklassenverbänden nachvollziehen zu können, erhalten sie, wie auch einheimische Kinder und Jugendliche , ein Zeugnis, in dem zusätzlich die Teilnahme am Sprachförderunterricht vermerkt und der erreichte Leistungsstand in einer Anlage dokumentiert wird. Darüber hinaus lassen sich die Fortschritte auch im Ergebnis von Rücksprachen , u. a. mit Schulleitungen, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, verdeutlichen. 14. In Bezug auf Frage 11: Wie hoch ist die Zahl minderjähriger Ausländer, die die Kursstufe an Gymnasien des Landes sowie im Burgenlandkreis besuchen und den Abschluss der allgemeinen Hochschulreife anstreben? Für das laufende Schuljahr 2017/18 liegen der Landesregierung noch keine Daten des Statistischen Landesamts vor. Deshalb wurden die Zahlen des Schuljahres 2016/17 für die Beantwortung der Frage zugrunde gelegt. Die nachgefragte „Kursstufe“ wird in Sachsen-Anhalt „Qualifikationsphase“ genannt und umfasst den 11. und 12. Schuljahrgang. Im Schuljahr 2016/17 lernten insgesamt 134 ausländische Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase der Schulform „Gymnasium“, darunter vier im Burgenlandkreis. Es ist grundsätzlich so, dass alle zunächst minderjährigen Schülerinnen und Schüler im Laufe der Qualifikationsphase das 18. Lebensjahr vollenden, also bevor der angestrebte Abschluss erworben wurde. Es ist davon auszugehen, dass zunächst alle ausländischen Schülerinnen und Schüler, wie auch alle einheimischen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, die allgemeine Hochschulreife anstreben. 15. In Bezug auf Frage 11: Wie hoch ist die Zahl minderjähriger Ausländer, die Aussicht auf eine Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt bzw. den Burgenlandkreis haben bzw. sich bereits beworben haben und in welchen Branchen ? Statistische Erfassungen für diese Fragestellung erfolgen an den Schulen nicht. Hierzu könnten ggf. die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und die Agentur für Arbeit Auskünfte geben. 16. Laut Handelsblatt vom 8. Januar 2018 rechnen deutsche Sicherheitsbehörden mit der Rückkehr von mehr als 100 Dschihadisten-Kindern, deren islamistische Eltern in die Kriegsgebiete im Irak und Syrien ausreisten. Der Großteil von ihnen soll im Baby- und Kleinkindalter sein. a. Trifft dies ebenfalls für Sachsen-Anhalt zu? Mit welchen Zahlen rechnet die Landesregierung? b. Trifft dies ebenfalls für den Burgenlandkreis zu? Mit welchen Zahlen rechnet die Landesregierung? 8 c. Wie hoch ist die Anzahl islamistischer Personen, die aus Sachsen- Anhalt in den Dschihad zogen und nun zurückkehren? Bitte unterteilen nach Nationalität und, falls Asylantragsteller, bitte auch nach dem Aufenthaltsstatus. Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.