Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2479 20.02.2018 (Ausgegeben am 21.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Fertigstellung des Saale-Elster-Kanals endlich umsetzen Kleine Anfrage - KA 7/1406 Vorbemerkung des Fragestellenden: Eines der größten und bedeutendsten Bauprojekte der 1930er und 40er Jahre in unserer Region stellt der Saale-Elster-Kanal (auch Elster-Saale- oder Saale-Leipzig- Kanal genannt) dar, der die Stadt Leipzig - Zentrum unserer mitteldeutschen Region und potentielle Landeshauptstadt eines fusionierten Bundeslandes „Sachsen-Thüringen “ - mit der Saale bei Leuna und damit auch mit der Elbe und der Nordsee verbunden hätte. Dieses 1933 begonnene deutsche Großbauprojekt, welches 1943 leider kriegsbedingt gestoppt werden musste, ist heute überwiegend nur auf der sächsischen Seite fertiggestellt worden und die rund 7,5 km zwischen Günthersdorf und Leuna fehlen. Eine Fertigstellung würde hierbei nicht nur der Stadt Leipzig, sondern der ganzen mitteldeutschen Region und mit dem Anschluss an Saale und Elbe insbesondere Sachsen-Anhalt zugutekommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie ist die aktuelle Rechtslage zu einem Weiterbau bzw. zur Fertigstellung des Saale-Elster-Kanals? Der Saale-Elster-Kanal (Saale-Leipzig-Kanal) ist eine Bundeswasserstraße und obliegt daher hinsichtlich Bau- und Unterhaltung allein der Zuständigkeit des Bundes (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes [WSV]). Da der Saale-Elster-Kanal nicht dem allgemeinen Schiffsverkehr dient, wurde er als sonstige Wasserstraße eingeordnet, für die lediglich eine Verwaltung des Eigentums erfolgt. 2 2. Wie hoch wären die bei einer Fertigstellung des Saale-Elster-Kanals zu erwarteten Bau- und Unterhaltskosten, inwieweit würden sich die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt die Kosten aufteilen? Bitte nach Kostenträger aus Sachsen und Sachsen-Anhalt angeben. Zuständig ist allein der Bund. Die Länder sind finanziell nicht beteiligt. Der Realisierung eines solchen Vorhabens stehen außerordentlich hohe Planungs - und Baukosten für den Kanalbau einschließlich Hebewerk (geschätzte Kosten über 100 Mio. €) entgegen. Weder im Bundesverkehrswegeplan 2030 noch im Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes hat der Saale-Elster-Kanal Berücksichtigung gefunden. Daher sind vonseiten des Bundes keine Ausbauinvestitionen zu erwarten. 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die durch den Bund bereitgestellte Summe der Fördergelder ein? Da die Zuständigkeit für den Kanal beim Bund liegt, fließen keine Fördermittel. 4. Welche Nutzungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung bzw. das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bei einer Fertigstellung des Saale-Elster-Kanals im Bezug zum Verkehr, zur Wirtschaft und zum Tourismus ? Die Landesregierung sieht im Falle einer Fertigstellung des Saale-Elster-Kanals im Bereich des Tourismus und im Bereich Wirtschaft keine wasserseitige Nutzung , die eine wirtschaftliche Betreibung des Kanals mit Schleusenanlage oder Schiffshebewerk ermöglichen würde. In der vorliegenden Studie „Touristische Potenzialanalyse für die Region Leipzig – Halle mit dem Anschluss des Elster-Saale-Kanals an die Saale“ aus dem Jahr 2011 im Auftrag der Stadt Leipzig (Amt für Stadtgrün und Gewässer) und der Stadt Halle (Stadtplanungsamt) wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten analysiert. Als mögliche Nutzungen im Bereich des Tourismus werden in dem Gutachten die Nutzung durch Kanus, private Haus- und Motorboote, Fahrgastschiffe und Flusskreuzfahrtschiffe untersucht. Weiterhin wird im Falle einer spektakulären Lösung für die Überwindung des Höhenunterschiedes zwischen dem bestehenden Saale- Elster-Kanal und der Saale, ein touristisches Potenzial im landseitigen Ausflugstourismus gesehen. Sofern entsprechende Radwegeverbindungen begleitend zum Kanal ausgebaut würden, käme noch die Nutzung durch Radtouristen dazu. Die Potenzialstudie kommt allerdings zu dem Schluss, dass ein kostendeckender Betrieb des Kanals mit Schleusenbauwerk oder Schiffshebewerk im Rahmen der wasserseitigen touristischen und wirtschaftlichen Nutzung nicht möglich ist. 3 5. Welchen Mehrwert bzw. welche Vorteile für Sachsen-Anhalt sieht die Landesregierung bei einem fertiggestellten und betriebsfähigen Saale-Elster- Kanal? Die hohen Aufwendungen für eine Fertigstellung des Kanals stehen in keinem akzeptablen Verhältnis zum potentiellen Nutzen. 6. Welche Vorteile sieht die Landesregierung speziell für die nah liegenden Städte Weißenfels, Naumburg und Merseburg, durch eine solche Wasserstraßen - Anbindung an Leipzig? Keine. 7. Welche Bedeutung hätte eine solche Wasserstraßenanbindung und damit die zusätzliche Vernetzung in Mitteldeutschland für Militär und Katastrophenschutz ? Die Wasserstraßenanbindung und die damit verbundene zusätzliche Vernetzung in Mitteldeutschland hätte für die Bundeswehr und den Katastrophenschutz keine Relevanz. 8. Welche Auswirkungen hätte ein fertiggestellter Kanal auf künftige Hochwasser , welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz müssten ggf. getroffen werden? Die Zuständigkeit für den Saale-Elster-Kanal liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSA Magdeburg, Außenbezirk 5 Merseburg. Vor diesem Hintergrund liegen dem Land Sachsen-Anhalt keine Unterlagen über den aktuellen baulichen Zustand vor. Gleiches gilt für etwaige Planungen zur kompletten Fertigstellung des Kanals bzw. zu dessen Hochwasserrelevanz. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen allgemein keine Untersuchungen zu möglichen Auswirkungen des Kanals zu Hochwasserereignissen vor. Grundsätzlich gibt es im Land Sachsen-Anhalt Erfahrungen bei Kanalanbindungen entlang der Elbe. Vor dem Hintergrund einer geplanten baulichen Umsetzung des Saale-Elster-Kanals wären die Auswirkungen auf die den Kanal querenden Gewässer zu untersuchen. Weiterhin wären für sämtliche erforderlichen direkten und indirekten baulichen Maßnahmen alle DIN-relevanten Vorgaben zu berücksichtigen , sodass keine nachteiligen Auswirkungen ausgehend von künftigen Hochwasserereignissen auf die dann benachbarten Gebiete daraus resultieren. Dazu ist primär die Ermittlung der „Hochwasserneutralität“ bzw. „Maßnahmen zur Erreichung der Hochwasserneutralität“ der miteinander zu verbindenden Gewässer Saale und Weiße Elster erforderlich. 9. Könnte sich die Landesregierung eine Fertigstellung des Saale-Elster- Kanals vorstellen bzw. plant Sie diese bereits? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, welche Maßnahmen plant die Landesregierung? Da die Zuständigkeit allein beim Bund liegt, plant die Landesregierung keine weiteren konkreten Schritte.