Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2484 21.02.2018 (Ausgegeben am 22.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Soziotherapie in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1390 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sind in Sachsen-Anhalt berechtigt, Soziotherapie zu verordnen? Angaben bitte für die Jahre 2010 bis 2017 und sowohl als Gesamtzahl wie auch differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Anzahl der berechtigten Ärztinnen und Ärzte ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Landkreise / kreisfreie Städte 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Burgenlandkreis 1 1 1 1 1 1 1 Halle (Saale) 1 1 1 1 12 14 16 17 Mansfeld-Südharz 1 1 1 2 4 4 3 5 Saalekreis 2 4 5 3 Salzwedel 1 2 2 3 Anhalt-Bitterfeld 2 4 3 Wittenberg 2 2 3 Dessau-Roßlau 2 3 3 Magdeburg 3 5 7 Börde 1 1 1 Gesamt: 3 3 3 4 20 35 42 45 2. Wie oft wurde in den Jahren 2010 bis 2017 in Sachsen-Anhalt von entsprechend befugten Ärztinnen und Ärzten Soziotherapie verordnet? Die Häufigkeit der Abrechnung von Verordnungen zur Soziotherapie ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: 2 Gebührenordnungsposition (GOP) Häufigkeit je EBM-Ziffer 2012 2013 2014 2015 2016 2017 30800 – Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer 2 186 159 136 284 229 30810 – Erstverordnung Soziotherapie 3 5 11 53 50 50 30811 – Folgeverordnung Soziotherapie 0 2 10 29 41 40 Gesamtergebnis 5 193 180 218 375 319 Für das Jahr 2017 sind aufgrund der Abrechnungszeiträume nur die Daten des 1. bis 3. Quartals enthalten. Bei der GOP 30800 handelt es sich um die Hinzuziehung eines Soziotherapeuten inklusive einer Verordnung von bis zu fünf Therapieeinheiten durch einen Arzt ohne Genehmigung. Die GOP 30810 und 30811 ist nur von Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzten für Neurologie, Fachärzten für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie , Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzten für Kinder - und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie berechnungsfähig, die über eine Genehmigung zur Verordnung verfügen. 3. Wie viele berechtigte Leistungserbringer von Soziotherapie gibt es in Sachsen-Anhalt? Angaben bitte für die Jahre 2010 bis 2017 und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die in Sachsen-Anhalt aktuell tätigen acht, aufgrund ihrer jeweiligen betrieblichen Strukturen mit unterschiedlicher Personalstärke aufgestellten Leistungsanbieter, haben ihren Hauptsitz an folgenden Standorten: Standort seit Standort seit Sangerhausen 2011 Magdeburg 2015 Salzwedel 2014 Dessau-Roßlau 2015 Halle (Saale) 2014 Halberstadt 2017 3.1 Wie viele dieser Leistungserbringer haben in den Jahren 2010 bis 2017 auch tatsächlich soziotherapeutische Leistungen erbracht? Alle genannten Leistungserbringer haben ab dem benannten Zeitraum soziotherapeutische Leistungen erbracht. 3.2 Welche Vorgaben zur Qualifikation der Leistungserbringer von Soziotherapie gibt es, um berechtigt zu sein, diese Leistung abzurechnen? Wann und von wem wurden diese beschlossen? Inwieweit fanden Aktualisierungen der Vorgaben statt bzw. sind geplant? Gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Sachsen- Anhalt haben die Krankenkassen Vertragsinhalte nach § 132b SGB V abgestimmt. Die Leistungsinhalte für die Soziotherapie ergeben sich aus der Richtlinie über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Soziotherapie- 3 Richtlinie). Die erforderlichen Qualifikationen der Leistungsanbieter werden in den Verträgen geregelt und sind in Anlehnung an die Gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen gemäß § 132b Abs. 2 SGB V zu den Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie formuliert. Eine Aktualisierung fehlt bisher und ist auch nicht geplant. 4. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2017 die durchschnittliche Vergütung für Soziotherapie in Sachsen-Anhalt je Patient/in pro Stunde? Die Vergütung orientiert sich an den durchschnittlichen Vergütungssätzen im gesamten Bundesgebiet. Seit 2012 gelten folgende Vergütungsbeträge: Leistung Höhe der Vergütung Euro Probestunde ohne Verordnung als Einzelbehandlung (60 Minuten) 36,00 Einzelmaßnahme (60 Minuten) 36,00 Eine Aufteilung der Einzelmaßnahme in mehrere Teilbehandlungs -schritte ist möglich. Preis pro angefangene 10 Minuten 6,00 Gruppenmaßnahme – bis zu 5 Teilnehmer (90 Minuten) Abrechnungsbetrag je Teilnehmer 15,84 Das Ergebnis der laufenden Vergütungsverhandlungen zwischen den Leistungserbringern und den Krankenkassen bleibt abzuwarten. 5. Werden bei der Vergütung zusätzlich Fahrtkosten durch die Krankenkassen gewährt, um auch Patienten im ländlichen Raum aufsuchen zu können ? Wenn ja, in welcher Höhe? Mit der Vergütung sind die anfallenden Fahrtkosten abgegolten. 6. Wie hoch waren in den Jahren 2010 bis 2017 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Soziotherapie in Sachsen- Anhalt? Die Soziotherapie-Richtlinie konkretisiert die in § 37a SGB V verankerte Leistungspflicht der Krankenkassen und definiert Kriterien zur Identifikation und Therapiefähigkeit , benennt die einzusteuernden Diagnosen und Fähigkeitsstörungen, Behandlungsziele und -inhalte sowie den Leistungsumfang. Die Leistung ist demnach auf max. 120 Stunden je Krankheitsfall innerhalb von drei Jahren begrenzt. Nur Versicherte , die die Voraussetzungen der Soziotherapie-Richtlinie erfüllen, können die Leistung in Anspruch nehmen. Seit Einführung der soziotherapeutischen Versorgung im Jahr 2011 ist die Anzahl der Leistungserbringer sowie die Inanspruchnahme - sowohl als erstmalige als auch als wiederkehrende Verordnung - gestiegen. Auf Grundlage der unterschiedlichen Datenerfassung innerhalb der einzelnen Krankenkassen können die angeforderten detaillierten Zahlenangaben nicht kassenartenübergreifend erstellt werden. 4 7. Inwieweit gibt es Bedarfsanzeigen für a) zur Verordnung zugelassene Ärztinnen und Ärzten und b) zugelassene Leistungserbringer aus dem Feld etwa seitens der Sozialpsychiatrischen Dienste, dem Psychiatrieausschuss, dem Verband der Angehörigen psychisch Kranker oder EX-IN-Initiativen in Sachsen- Anhalt? Der Landesregierung sind keine Bedarfsanzeigen bekannt. 8. Welche Bestrebungen sind der Landesregierung seitens welcher Akteure bekannt, die Versorgung mit ambulanter Soziotherapie in Sachsen-Anhalt zu verbessern und auszubauen? Der Landesregierung sind keine Aktivitäten Dritter zur Verbesserung ambulanter Soziotherapie bekannt. 9. Welche eigenen Aktivitäten hat die Landesregierung in dieser Hinsicht unternommen ? Die Landesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, die Weiterentwicklung des Leistungsangebotes zu beeinflussen.