Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2487 21.02.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Nachfrage zur Antwort der Landesregierung in der Drs. 7/2308 auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2009 Kleine Anfrage - KA 7/1392 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2009 trägt den Titel „Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt“. Dies vorangeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1) Zu Frage 1 der Großen Anfrage: Die Landesregierung führt aus, dass sie statt der vollständigen Daten aus der Übersicht 4.2 der Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes die nach bestimmten Aufgabenbereichen differenzierten Daten der Übersicht 4.3 verwendet, um Einzeldaten mit dem Ziel herauszufiltern, die Besonderheiten der Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt im Ländervergleich zu berücksichtigen . Um welche Besonderheiten handelt es sich dabei und welche Einzeldaten werden mit welchem Effekt herausgefiltert? Die Übersicht 4.2 und die Übersicht 4.3 der Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes greifen beide auf dieselbe statistische Grundgesamtheit zurück. Ausgangsgrundlage für die weiteren Berechnungen - in der Großen Anfrage und beim Vorgehen der Landesregierung - ist eine Zahl von insgesamt 55.835 VzÄ zum 2 30.06.2016 für im Landesdienst tätige Personen. Beide Berechnungen gehen im Folgenden von einer Bevölkerungszahl von 2.245.470 (31.12.2015) aus. In der Übersicht 4.2 wird das Personal der Länder aufgeschlüsselt nach den benannten Aufgabenbereichen. Eine Differenzierung nach Kernhaushalt, Sonderrechnung oder Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Rechtsform erfolgt nicht. Die Landesregierung bereitet die Übersicht 4.3 der Bundesstatistik auf, da in dieser Übersicht eine Differenzierung nach Kernhaushalt, Sonderrechnung und Einrichtungen öffentlichrechtlicher Rechtsform erfolgt. Aus der Übersicht 4.3 verwendet sodann die Landesregierung nur die Teilaufgaben, die von der unmittelbaren Landesverwaltung ausgeführt werden. Diese Teilaufgaben werden zu Schwerpunkten zusammen geführt. 2) Zu Frage 2 der Großen Anfrage: Die Landesregierung erzeugt den Eindruck, dass Sie für die vergleichenden Betrachtungen eine andere Vergleichsgruppe als die der Flächenländer mit bis zu 5 Millionen Einwohnern (Länder BB, MV, RP, SL, SN, SH, TH) verwendet. Sie benennt als Vergleichsgruppe(n) der finanzschwachen Flächenländer West (RP, SL, SH) und die Flächenländer Ost. Worin besteht der Unterschied, da sich in der von der Landesregierung bezeichneten Vergleichsgruppe doch genau die gleichen sieben Bundesländer befinden? Sofern dennoch ein Unterschied beschrieben werden kann, womit wird begründet, dass insbesondere der Umstand der „Finanzschwäche“ ein geeignetes Kriterium für die Bildung einer Vergleichsgruppe ist? Aus welchen Daten ergeben sich Hinweise, dass die Finanzschwäche eines Bundeslandes signifikante Auswirkungen auf die Personalausstattung im öffentlichen Dienst hat? Die Landesregierung hat für ihr Benchmark die Vergleichsgruppen „finanzschwache Flächenländern West (FLW): RP, NI, SL, SH“ und die „Flächenländer Ost (FLO): BB, MV, SN, TH gebildet. In Satz 2 der Antwort der Landesregierung zu Frage Nr. 2 wurde NI versehentlich nicht benannt. Die Vergleichsgruppe FFW ist ein geeigneter Benchmark, weil bei diesen Ländern davon ausgegangen wird, dass • die Flächenländer West eine langfristig gewachsene, nur noch geringen strukturellen Änderungen unterworfene Verwaltungs- und damit Personalstruktur vorweisen, • der Personalhaushalt bei allen Flächenländern einen vergleichbaren, hohen Anteil am Gesamthaushalt einnimmt. Das bedeutet, dass der Personalhaushalt durch seinen Umfang und Anteil, bzw. den damit verbundenen Ausgaben ein besonderes Haushaltrisiko darstellt und • die Finanzschwäche die Länder der Vergleichsgruppe vor die Aufgabe stellt, ihren Aufgabenumfang und die Intensität der Aufgabenwahrnehmung sowie den damit verbundenen Personalkörper besonders kritisch zu betrachten, damit das beschriebene Haushaltsrisiko nicht eintritt. Die Flächenländer Ost werden als Vergleichsgruppe gebildet, da davon ausgegangen wird, dass der Personalüberhang aus der Entstehungszeit der betroffenen Länder noch nicht vollständig bereinigt ist. 3 Die FLO und die FFW bilden keine gemeinsame Vergleichsgruppe, sondern werden von der Landesregierung getrennt voneinander betrachtet. 3) Zu Frage 3 der Großen Anfrage: Die Landesregierung führt aus, dass sie für vergleichende Betrachtungen den gewichteten Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe bildet, da dies dem üblichen wissenschaftlichen Standard entspricht und die Homogenität der Vergleichsgruppe dies zulässt. Das Saarland verfügt mit 995.597 Einwohnern nur über etwa ein Drittel der Einwohner von Schleswig-Holstein (2.858.714 EW) und über weniger als ein Viertel der Einwohner von Rheinland-Pfalz (4.052.803). Bei einer Berechnung mit gewichtetem Durchschnitt gehen die Werte aus Rheinland-Pfalz demzufolge viermal und die Werte von Schleswig-Holstein dreimal in die Berechnung ein, während die Werte des Saarlandes nur einmal in die Berechnung eingehen. Bei den Flächenländern Ost gehen entsprechend die Werte von Sachsen nach dieser Methode etwa 2,5fach, die Werte von Brandenburg und Thüringen etwa 1,5fach und die Werte von Mecklenburg- Vorpommern nur einfach in die Berechnungen ein. Das bedeutet, dass die ermittelten Durchschnitte übermäßig von den Ländern mit der deutlich größeren Bevölkerungszahl (Rheinland-Pfalz und Sachsen) bestimmt werden. Welche wissenschaftlichen Grundlagen kann die Landesregierung anführen, dass angesichts dieser Verhältnisse die Verwendung der gewichteten Durchschnitte zu validen Ergebnissen führt, die wissenschaftlichen Standards entsprechen ? Muss aus Sicht der Landesregierung davon ausgegangen werden, dass bei deutlichen Abweichungen der Werte in den einzelnen Bundesländern der Vergleichsgruppe die Durchschnittsbildung bei der gewählten Methode erheblich verzerrt wird? Wenn nicht, wie wird diese Annahme entkräftet? Bei der Entscheidung über die Verwendung des ungewichteten oder gewichteten Durchschnitts muss die Frage beantwortet werden, welchen Einfluss die Beschäftigungszahl im Verhältnis zur Bevölkerung bei den bevölkerungsreichen Ländern auf den Durchschnitt haben sollen. Die Verwendung des ungewichteten Durchschnitts bewirkt, dass die Beschäftigtenzahlen im Verhältnis zur Bevölkerung bei den bevölkerungsreichen Ländern mit dem gleichen Anteil in die Durchschnittsbildung eingehen. Der so errechnete Durchschnittswert von 18,750 VzÄ je 1.000 Einwohner - siehe nachfolgende Berechnung - fällt zwar höher aus, als der Wert des gewichteten Durchschnitts, ergibt allerdings bei Anwendung auf die Bevölkerung der Vergleichsgruppe eine Abweichung von 395 VzÄ (15.712.018/1.000*18,750 =294.600). RP NI SL SH Summe VzÄ je 1.000 Einwohner (1) (2) (3) (4) (5) (6 =2+3+4+5) (7=(2+3+4+5)/4) VzÄ 79.765 147.165 19.370 47.905 294.205 Bevölkerung 4.021.211 7.860.528 989.263 2.841.016 15.712.018 19,836 18,722 19,580 16,862 18,750 4 Die Landesregierung hat sich für die Verwendung des gewichteten Durchschnitts entschieden, weil hier der Durchschnittswert bei Anwendung auf die Bevölkerung der Vergleichsgruppe übereinstimmt (294.205 VzÄ bei 15.712.018 Einwohnern = 18,7248 VzÄ je 1.000 Einwohner). RP NI SL SH Summe VzÄ je 1.000 Einwohner (1) (2) (3) (4) (5) (6 =2+3+4+5) (7=Summe VzÄ*1.000/ Summe Bevölkerung) VzÄ 79.765 147.165 19.370 47.905 294.205 Bevölkerung 4.021.211 7.860.528 989.263 2.841.016 15.712.018 18,725 Die errechneten Durchschnittswerte sind auf dieser Entscheidungsgrundlage valide. 4) Zu Frage 4 der Großen Anfrage: Die Landesregierung führt aus, dass die Frage, welche Bereiche aus der Gesamtbetrachtung herauszunehmen sind, von demjenigen beurteilt werden muss, der die Statistik benutzen möchte. Soweit die Landeregierung vergleichende Betrachtungen anstellt, werden von ihr die öffentlichen Schulen im Gegensatz zu den Hochschulen und den Hochschulkliniken, Krankenhäusern und Heilstätten in die Gesamtbetrachtung einbezogen. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dafür, dass die öffentlichen Schulen in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden, obwohl in allen Betrachtungen der Schulen naheliegend das Verhältnis des Personaleinsatzes zur jeweiligen Schülerzahl (Schüler-Lehrer-Relation) und nicht das Verhältnis zur Einwohnerzahl verwendet wird? Muss aus Sicht der Landesregierung davon ausgegangen werden, dass bei einer deutlich unterschiedlichen Entwicklung der Schülerzahlen und der Einwohnerzahlen das Ergebnis der vergleichenden Betrachtungen erheblich verzerrt wird? Wenn nicht, wie wird diese Annahme entkräftet? Die öffentlichen Schulen werden in die Gesamtbetrachtung der Personalausstattung im Ländervergleich einbezogen, weil das betroffene Personal aus dem Personalhaushalt des Landes zu finanzieren ist. Neben der Gesamtbetrachtung der Personalausstattung ist auch eine individuelle Betrachtung der Personalausstattung im Bereich „Schule“ anhand der Übersicht 4.3 der Fachserie 14, Reihe 6, des Statistischen Bundesamtes möglich. Das VzÄ-Ziel für die Kapitel 0707 und 0712 - 0738 (ohne 0720) beträgt nach dem verbindlichen Haushaltsvermerk zum 31.12.2018 insgesamt 15.797 Vollzeitäquivalente . Die Landesregierung stellt auch Vergleiche ohne Berücksichtigung der Schulen an, um dadurch weitere Erkenntnisse zu gewinnen. 5) Zu Frage 7 der Großen Anfrage: Aus der Bearbeitung der Fragen 5 bis 7 ergeben sich in den folgenden Bereichen deutliche Abweichungen zum Durchschnitt der Länder der Vergleichsgruppe : 5 Bereich Abweichung absolut Abweichung in Prozent Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen + 411 + 165,5 % Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste + 523 + 131,6 % Ernährung, Landwirtschaft und Forsten + 307 + 22,1 % Finanzverwaltung + 404 + 12,2 % Verkehrs, Nachrichtenwesen - 88 - 6,4 % Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten (ohne öffentliche Schulen und Hochschulen) - 184 - 14,3 % Der Fragesteller geht davon aus, dass sich auch bei Verwendung der von der Landesregierung verwendeten Methodik entsprechende Abweichungen ergeben . Wie werden die Abweichungen bewertet bzw. begründet? Welche Handlungsoptionen werden aus den Abweichungen abgeleitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Aufgabenbereiche der Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes bilden die Charakteristika der Verwaltungsbereiche des Landes nicht ausreichend ab. Aus diesem Grund hat die Landesregierung eigene Aufgabebereiche gebildet. Aus den Aufgabenbereichen a. Allgemeine Dienste, auswärtige Angelegenheiten, Grund und Sondervermögen, b. öffentliche Sicherheit und Ordnung (ohne Polizei) c. Schulverwaltung und sonstiges Bildungswesen, d. Kultur, Denkmalschutz und Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen, e. soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik, sowie Gesundheitswesen , Sport und Erholung, f. Umwelt, Naturschutz sowie Ernährung, Landwirtschaft und Forsten g. Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung, Verkehr- und Nachrichtenwesen und h. Energie- und Wasserwirtschaft Gewerbe, Dienstleistungen wurde grundsätzlich der Schwerpunkt der „übrigen Verwaltung“ bildet, wobei der Aufgabenbereich der Finanzverwaltung aus der übrigen Verwaltung herausgelöst und als eigener Schwerpunkt geführt wird. Das Land bewertet im Rahmen des länderübergreifenden Benchmarks nur die Unterschiede in den VzÄ je 1.000 Einwohner zwischen dem Schwerpunkt „übrige Verwaltung “ und den Vergleichsgruppen der Bundesstatistik. 6 6) Zu Frage 9 der Großen Anfrage: In der Beantwortung der Frage 9 werden keine Ausführungen gemacht, wie die von der Landesregierung zur Steuerung der Personalentwicklung herangezogene Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner aus der Bundesstatistik hergeleitet wird, auch wenn dies nach einer anderen Methodik erfolgt. Wie hat die Landesregierung die Zielzahl von 18,7 VZÄ je 1.000 Einwohner zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Koalitionsvertrages aus der Bundesstatistik der Fachserie 14, Reihe 6 hergeleitet? Wie groß war zu diesem Zeitpunkt jeweils der entsprechende Wert für die Länder BB, MV, RP, SL, SN, SH, TH? Wie groß war zu diesem Zeitpunkt in Sachsen-Anhalt und in den Ländern BB, MV, RP, SL, SN, SH, TH jeweils der Personaleinsatz in VZÄ je 1.000 Einwohner in den öffentlichen Schulen? Die regierungstragenden Fraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag ein Ziel von 18,7 VzÄ je 1.000 Einwohner zum Ende der 7. Legislaturperiode festgelegt. Das Ziel von 18,7 VzÄ je 1.000 Einwohner wurde daher nicht von der Landesregierung hergeleitet . Der Wert der FFW belief sich zum 30. Juni 2015 auf 18,72 VzÄ je 1.000 Einwohner (siehe Anlage 1). In der beigefügten Anlage 1 sind die entsprechenden Werte der Bundesstatistik der Länder BB, MV, RP, SL, SN, SH, TH zum 30. Juni 2015 dargestellt. Die Teilsumme für den Aufgabenbereich der öffentlichen Schulen sind ebenfalls in der Anlage 1 dargestellt. 7) Zu Frage 11 der Großen Anfrage: Die Landesregierung führt aus, dass sich zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung 2017/2018 eine Differenz zur Zielzahl von 18,7 je 1.000 Einwohner ergeben hatte. Berechnungsgrundlage waren der zum damaligen Zeitpunkt aktuell verfügbare Datenbestand und das VZÄ-IST der unmittelbaren Landesverwaltung zum 31. Dezember 2015. Worum handelt es sich bei dem aktuell verfügbaren Datenbestand? Wie groß war die ermittelte Differenz? Mit welchem Ergebnis sind die öffentlichen Schulen in die Berechnung der Differenz eingegangen? In welchem Umfang (in VZÄ) sollen in den Bereichen nach der Systematik der Bundesstatistik durch die Vorgabe von VZÄ-Zielen Änderungen im Personalbestand in den Jahren 2017 und 2018 erreicht werden? Die Vorgabe von VzÄ-Zielen in den Jahren 2017 und 2018 beziehen sich auf die Schwerpunkte der Personalsteuerung des Landes und nicht auf die Bereiche der Systematik der Bundesstatistik, da diese die Spezifik der Landesverwaltung nicht ausreichend abbilden. Im Haushaltsplan 2017/2018 sind folgende VzÄ-Ziele nieder gelegt: VzÄ 2017 VzÄ 2018 42.692,95 42.545,95 7 Das vergleichbare VzÄ-Ist zum 31.12.2015 belief sich auf 42.209 VzÄ. Das VzÄ-Ziel im Schwerpunkt Schulen belief sich zum 31.12.2017 auf 15.821 VzÄ in den allgemeinbildenden Schulen (Lehrer, Pädagogische Mitarbeiter und Betreuer, Verwaltungs- und technisches Personal) und 1.880 VzÄ in den berufsbildenden Schulen. Zum 31.12.2018 belaufen sich die Ziele auf 15.797 VzÄ bzw. 1.887 VzÄ. Eine Erläuterung zu den VzÄ findet sich im Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 und dort in den Begründungen zu § 8, Abs.1.