Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2488 21.02.2018 (Ausgegeben am 22.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Aufklärung von LKW- und Ladungsdiebstählen auf Autobahn-Rastanlagen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1393 Vorbemerkung des Fragestellenden: Täglich kommt es auf Raststätten und Parkplätzen an deutschen Autobahnen zu Einbrüchen in Kraftfahrzeugen. Unter Berufung auf den Interessenverband Tapa (Transported Asset Protection Association) werden laut Medien jährlich Waren im Wert von 1,2 Milliarden Euro von LKW-Ladeflächen gestohlen. Der Schaden für die Wirtschaft sei sogar fünf bis acht Mal so hoch, da etwa Lieferketten der Industrie durch die Diebstähle unterbrochen würden1. Zudem werden LKW-Fahrer auf Autobahn-Rastanlagen immer wieder Opfer von Raubüberfällen. Jüngstes Beispiel ist ein Überfall auf einen tschechischen Fernfahrer auf dem Rastplatz „Saaletal“ an der A 382. Im Rahmen der letzten Fernfahrerstammtische des Polizeireviers BAB/SVÜ Börde wurden seitens der Fernfahrer mehr Kontrollen von der Polizei gefordert3 und die unter dem Begriff „Planenschlitzer“ zu fassende Kriminalitätserscheinung als sehr großes Problem herausgestellt. 1 https://www.n-tv.de/wirtschaft/Planenschlitzer-machen-Milliardenbeute-article19903333.html 2 https://www.mz-web.de/saalekreis/a38-bei-leuna-lkw-fahrer-im-schlaf-brutal-ueberfallen-2945742 3 https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/fernfahrer-stammtisch-im-autohof-uhrsleben--wir-sind-dochnicht -zu-doof-zu-bremsen--28833534 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet die Landesregierung allgemein die Kriminalitätssituation und insbesondere die Problematiken Überfälle auf Fernfahrer und LKWund Ladungsdiebstähle auf Rastanlagen an Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Sachsen-Anhalt? Durch Ladungsdiebstähle werden hohe volkswirtschaftliche Schäden verursacht . Der geschätzte Gesamtschaden für die im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (IVOPOL) erfassten Delikte für die Jahre 2016 und 2017 lag bei insgesamt ca. 4,2 Millionen Euro. Die Landespolizei hat das Phänomen des Ladungsdiebstahls als aktuellen Kriminalitätsschwerpunkt erkannt und Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung eingeleitet . 2. Gibt es ein landesweites Konzept zur Bekämpfung von Kriminalität und insbesondere von LKW- und Ladungsdiebstählen auf Rastanlagen an Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt? Falls ja, welche Maßnahmen beinhaltet dieses Konzept? Falls nein, welche Maßnahmen wurden und werden von der Landespolizei zur Verringerung der Kriminalität auf Rastanlagen durchgeführt? Zur landesweiten und zentralisierten Bekämpfung dieses Phänomens wurde zunächst für die Dauer von zwei Jahren eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt eingerichtet und ein landesweites Konzept sowie eine deliktsspezifische Handlungsempfehlung in Kraft gesetzt. Durch den gezielten Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen zu den erkannten Schwerpunktzeiten soll unter einer sukzessiven Erhöhung der Vorgangsqualität, einschließlich der Maßnahmen des Ersten Angriffs, einer landesweiten verfahrensbegleitenden und -initiierenden operativen Auswertung sowie flankierenden präventiven Maßnahmen die Begehung von phänomenbezogenen Straftaten deutlich verringert werden. Weiterhin sollen valide Fallzahlen zur Erstellung von aktuellen Lagebildern erhoben, sowie kriminelle Strukturen ermittelt und zerschlagen werden. 3. Wie oft wurden jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 auf Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt landesweite oder länderübergreifende Fahndungsund Kontrolltage zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der Hauptunfallursachen durchgeführt? Zu welcher Jahres- und Tageszeit fanden diese Kontrollen jeweils statt? Welches Resümee wurde im Nachgang dieser Kontrollmaßnahmen gezogen? Durch die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte in den Jahren 2013 bis 2017 eine Beteiligung an verschiedenen landesweiten oder länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrolltagen auf Bundesautobahnen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der Hauptunfallursachen. Neben den länderübergreifenden integrativen Kontrollen erfolgte auch eine Teilnahme an den durch die 3 EU-Ratspräsidentschaft initiierten europaweiten Fahndungs- und Kontrolltagen zur Bekämpfung der Kfz-Kriminalität im Rahmen der Joint Police Operation (JPO), an dem länderübergreifenden Kontrolltag (LÜK) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Bekämpfung der Kriminalität mit überörtlichen Tätern im Rahmen der Sicherheitskooperation der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie am europaweiten Kontrolltag zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität im Rahmen eines Europol-Projektes im Zusammenhang mit organisierter Eigentumskriminalität. Im Einzelnen erfolgte eine Beteiligung der Landespolizei - im Jahr 2013 an acht, teilweise mehrtägigen Kontrollen in den Monaten Februar bis Dezember, zu wechselnden Zeiten, vorrangig zwischen 05:00 und 22:00 Uhr - im Jahr 2014 an neun, auch mehrtägigen Kontrollen in den Monaten Februar bis Dezember, zu wechselnden Zeiten zwischen 06:00 und 04:00 Uhr - im Jahr 2015 an fünf, auch mehrtägigen Kontrollen in den Monaten Februar bis Dezember, zu wechselnden Zeiten, vorrangig zwischen 07:00 und 02:00 Uhr - im Jahr 2016 an zehn, auch mehrtägigen Kontrollen in den Monaten Februar bis Dezember, zu wechselnden Zeiten, vorrangig zwischen 05:00 und 03:00 Uhr sowie - im Jahr 2017 an fünf, auch mehrtägigen Kontrollen in den Monaten Februar bis Dezember, zu wechselnden Zeiten, vorrangig zwischen 08:00 und 04:00 Uhr. Darüber hinaus beteiligte sich die Landespolizei in den Jahren 2013 bis 2017 an den integrativen, europaweiten Traffic Information System Police (TISPOL) - Kontrollwochen mit bis zu neun Terminen pro Kalenderjahr und einem Kontrollzeitraum von jeweils einer Gesamtwoche. Die TISPOL-Kontrollen wurden jeweils als Schwerpunktkontrollen zu „Alcohol&Drugs“, „Seatbelt“, „Speed“ sowie „Truck&Bus“ durchgeführt. Die durchgeführten länderübergreifenden Kontrolltage haben zur Feststellung einer Reihe von Rechtsverletzungen, hauptsächlich Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt. Feststellungen im direkten Bezug auf die Bekämpfung einzelner Delikte der Eigentumskriminalität konnten bei den Kontrollen nicht getroffen werden. Gleichwohl tragen Schwerpunktkontrollen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung bei. Sie leisten einen präventiven Beitrag bei der Bekämpfung von Hauptunfallursachen. Durch eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird diese Wirkung noch verstärkt. 4. Wie viele Fälle von LKW-Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Sachbeschädigung (durch Planenschlitzer) auf Rastanlagen an Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2013 bis 2017 gemeldet? Welche Waren wurden dabei gestohlen? Wie hoch war jeweils der geschätzte 4 Wert der gestohlenen Ware bzw. verursachte Schäden? Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln. Die Erhebung valider Fallzahlen für die Jahre 2013 bis 2015 ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich , da hierfür eine umfangreiche manuelle Auswertung der vorhandenen Datensätze aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem IVOPOL notwendig wäre. Für die Jahre 2016 und 2017 lag eine Erhebung und Auswertung der Daten bereits vor. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fallzahlen für den versuchten Ladungsdiebstahl sind gleichbedeutend mit Sachbeschädigungen an Fahrzeugaufbauten bzw. Planen. 2016 2017 Anzahl Schaden Anzahl Schaden versuchter Ladungsdiebstahl 488 244.976,00 € 436 219.308,00 € vollendeter Ladungsdiebstahl 121 905.024,00 € 177 2.830.00,00 € Als bevorzugtes Diebesgut sind wertintensive Güter zu nennen, die sich leicht transportieren und schnell absetzen lassen. Einen Schwerpunkt bilden hierbei in Sachsen-Anhalt (Heim-)Elektronik und PKW-Reifen. 5. Welches Muster ist in den Fällen von LKW-Diebstahl, Ladungsdiebstahl und Sachbeschädigung (durch Planenschlitzer) auf Rastanlagen an Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt hinsichtlich Jahres- und Tageszeit festzustellen? Die Monate von Februar bis April und von Oktober bis November weisen die höchsten Fallzahlen auf. In Bezug auf Wochentage und Tatzeiten sind Schwerpunkte in den Nachtstunden von Dienstag bis Freitag erkennbar. 6. Welche Erkenntnisse über die Täter bzw. Tätergruppierungen liegen der Landesregierung vor? Wie viele Tatverdächtige konnten jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 ermittelt werden? Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln. Nach Auswertung der vorliegenden Fallinformationen wird derzeit davon ausgegangen , dass in Sachsen-Anhalt mehrere Tätergruppen aktiv sind, die ihren Lebensmittelpunkt in grenznahen Regionen in Polen haben. Die Anzahl der Tatverdächtigen der Jahre 2016 und 2017 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 5 2016 2017 Jugendliche 0 5 Heranwachsende 0 1 Erwachsene 9 28 Gesamt 9 34 Alle Tatverdächtigen waren männlichen Geschlechts. Ein erwachsener Tatverdächtiger , der im Jahr 2017 ermittelt werden konnte, hatte die weißrussische Staatsbürgerschaft, alle anderen Tatverdächtigen waren polnischer Nationalität. Für den Zeitraum von 2013 bis 2015 wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen . 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich des Abbzw . Weitertransportes der gestohlenen Ware vor? Welche Art Kraftfahrzeuge wurden dafür eingesetzt? Wohin wurde die gestohlene Ware verbracht ? Verbleibt die gestohlene Ware vornehmlich im Inland oder erfolgt deren Verbringung überwiegend in das Ausland? Zum Abtransport der gestohlenen Ware werden überwiegend Kleintransporter (3,5 t) und Lastkraftwagen (7,5 t) eingesetzt. Zum Verbleib der gestohlenen Ware liegen Erkenntnisse nur insoweit vor, als im Jahr 2017 in Berlin und in Polen Lager mit umfangreichem Stehlgut aus Ladungsdiebstählen festgestellt wurden. 8. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, auf welchem Wege die Täter die gestohlene Ware verkaufen oder wirtschaftlich verwerten? Nutzen dazu die Täter u. a. entsprechende Portale im Internet? Werden diese Internet -Portale von der Landespolizei nach Diebesgut gesichtet? Falls nein, wird um eine Begründung gebeten. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Täter die gestohlene Ware über entsprechende Portale im Internet verkaufen oder wirtschaftlich verwerten. Da aufgrund fehlender Identifikationsnummern oder - merkmale die Zuordnung zu einer Straftat bzw. eine Abgrenzung zu legal erworbenen Konsumgütern nicht erfolgen kann, ist eine Sichtung dieser Portale nicht erfolgversprechend. 9. Welche Dienststellen und Organisationseinheiten der Landespolizei sind mit Bekanntwerden der in Frage 4 genannten Straftaten originär für den sogenannten ersten Angriff zuständig? In Sachsen-Anhalt sind die Polizeireviere Bundesautobahnen/Spezialisierte Verkehrsüberwachung (BAB/SVÜ) der jeweiligen Polizeidirektionen (PD) und - sofern vorhanden - die nachgeordneten Revierkommissariate für den sogenannten ersten Angriff zuständig. 6 Polizeidirektion (PD) Polizeirevier (PRev) Revierkommissariat (RK) PD Sachsen-Anhalt Nord PRev BAB/SVÜ Börde RK BAB/SVÜ Blankenburg PD Sachsen-Anhalt Süd PRev BAB/SVÜ Weißenfels RK BAB/SVÜ Sangerhausen PD Sachsen-Anhalt Ost PRev BAB/SVÜ Dessau- Roßlau nicht vorhanden Der erste Angriff erfolgt regelmäßig durch Beamte der Einsatzdienste der Polizeireviere bzw. Revierkommissariate. Bei festgestellter objektiver Spurenlage werden zur qualifizierten Spurensuche und -sicherung im Rahmen des Ersten Angriffs Kriminaltechniker aus den Revierkriminaldiensten der Polizeireviere oder aus dem Fachkommissariat der Zentralen Kriminaldienste der Polizeidirektionen , anlassbezogen auch die Tatortgruppe des Landeskriminalamtes, unterstützend herangezogen. 9.1. Wie lang war im Durchschnitt die Einsatzreaktionszeit der Polizei in diesen Fällen? Die Einsatzreaktionszeiten werden entsprechend der bestehenden Erlasslage nur für die Landkreise und kreisfreien Städte erhoben. Aufgrund der besonderen Bedingungen bleiben die Reaktionszeiten des Wasserschutzpolizeireviers (WSPRev) und der Autobahnpolizeireviere bei der Berechnung der Reaktionszeiten in den Landkreisen unberücksichtigt, da die Zuständigkeit dieser Reviere teilweise mehrere Landkreise berührt. 9.2. Wie lang war hierbei im Durchschnitt die Einsatzreaktionszeit der Polizei bei eilbedürftigen Einsätzen, weil sich z. B. der oder die Täter noch vor Ort aufhielten? Auf die Antwort Frage auf Frage 9.1 wird verwiesen. 9.3. In wie vielen Fällen wurde keine Spurensicherung bzw. kriminaltechnische Untersuchung vorgenommen? In wie vielen Fällen erfolgte dieses nicht, weil kein Kriminaltechniker oder entsprechend fachkundiges Personal verfügbar waren? Aus welchen weiteren Gründen war ggfs. die Spurensicherung unterblieben? Im Rahmen des ersten Angriffs erfolgt an Tat- oder Ereignisorten grundsätzlich eine Spurensuche. In Abhängigkeit vom Tatgeschehen und der daraus resultierenden objektiven Spurenlage erfolgen Spurensicherung bzw. kriminaltechnische Untersuchung des Tatortes und der gesicherten Spuren. Dabei bestimmen Spurenart und -aufkommen die Wahl der Spurensicherungsmethoden. Einfache Spurensicherungen werden durch Beamte der Einsatzdienste vorgenommen, eine qualifizierte Spurensicherung erfolgt durch Kriminaltechniker oder fachkundige Polizeibeamte. Die Erhebung valider Angaben für die Jahre 2013 bis 2015 ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da hierfür eine umfangreiche manuelle Auswertung aller vorhandenen Datensätze zu den einschlägigen Ermittlungsverfahren aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem IVOPOL notwendig wäre. 7 9.4. Wie erfolgte im Rahmen des ersten Angriffs die Aufnahme von Zeugenaussagen , sofern der Geschädigte bzw. Zeuge nicht oder nur über unzureichende Sprachkenntnisse in Deutsch verfügte? Wurde dann regelmäßig ein Dolmetscher hinzugezogen? Falls nein, in welcher Sprache wurden dann die Aussagen der Geschädigten und Zeugen aufgenommen? Wann erfolgte dann ggfs. eine Übersetzung dieser Aussagen? Bitte nach Dienststellen und für die Jahre 2013 bis 2017 einzeln aufschlüsseln. Im Rahmen des ersten Angriffs werden Aussagen und Angaben von Geschädigten oder Zeugen, die nur über unzureichende Sprachkenntnisse in Deutsch verfügen, mit einem Zeugenfragebogen in der Landessprache aufgenommen oder sie werden angehalten, den Tathergang in ihrer Landessprache schriftlich zu schildern. Die Übersetzung der Zeugenfragebögen und schriftlichen Darlegungen erfolgt im Nachgang durch Dolmetscher. Zeugenfragebögen stehen in 35 verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Nur in wenigen Ausnahmefällen wurde bereits im ersten Angriff ein Dolmetscher zur Verschriftung der Aussage in Deutsch hinzugezogen. Eine Aufschlüsselung der Dolmetscherleistungen nach Jahren und Dienststellen ist nicht möglich, da keine statistische Erfassung der Dolmetscherleistungen in Bezug auf einzelne Übersetzungsaufträge erfolgt. 10. Neben Ladungsdiebstählen stellen nicht ordnungsgemäß geparkte Fahrzeuge ein Sicherheitsproblem auf Autobahn-Rastanlagen dar. Insbesondere wenn die Parkbereiche ausgelastet sind, werden LKW oftmals ordnungswidrig abgestellt und sind häufig Unfallursache im Bereich von Autobahn -Rastanlagen. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen wäre es derzeit grundsätzlich möglich, z. B. zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Überwachung des Verkehrsgeschehens respektive Regulierung des Fahrzeugaufkommens auf Autobahn- Rastanlagen in Sachsen-Anhalt Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen anzufertigen? Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen des § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) erfüllt sind, können zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und somit auch zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Autobahnrastanlagen Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen durch die Polizei angefertigt werden . Die Polizei ist jedoch nicht befugt, allein zur Verhütung von Ordnungswidrigkeiten Bildaufnahmen oder Bildaufzeichnungen anzufertigen. Zu Zwecken der Verkehrslenkung und -beobachtung dürfen Übersichtsaufnahmen gefertigt werden, die in keinem Fall Eingriffsqualität haben. Hierfür bedarf es keiner besonderen Befugnis. Für diese optisch-elektronische Beobachtung durch Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gilt der § 30 des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt (DSG LSA) nicht (vgl. Nr. 30 der Verwaltungsvorschrift zum DSG LSA). Im Übrigen kann die Landesstraßenbaubehörde im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 30 DSG LSA öffentlich zugängliche Bereiche durch optisch-elektronische Einrichtungen überwachen. 8 Darüber hinaus können private Dritte (z. B. Tankstellenpächter), die nicht in den Anwendungsbereich des DSG LSA, sondern in den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fallen, nach § 6b BDSG öffentlich zugängliche Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen überwachen, soweit es zur Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. 10.1. In welchen Bereichen von Rastanlagen (z. B. Tankstellen, Zu- und Abfahrten , Parkbereich) sind Bildaufnahmen und -aufzeichnungen rechtlich möglich? Werden auf Autobahn-Rastanlagen in Sachsen-Anhalt von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht? Falls ja, welche Bereiche werden videoüberwacht? Bei Autobahnrastanlagen ist zwischen dem Betrieb der Verkehrs- und Parkflächen sowie der Tankstelle und der Raststätte zu unterscheiden. Die Verkehrsund Parkflächen werden durch die Landesstraßenbaubehörde in Auftragsverwaltung des Bundes betrieben. Zu Zwecken der Verkehrslenkung und -beobachtung dürfen - insbesondere durch die Landesstraßenbaubehörde im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 3 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes - Übersichtsaufnahmen gefertigt werden , die in keinem Fall Eingriffsqualität haben. Hierfür bedarf es keiner besonderen Befugnis. Für diese optisch-elektronische Beobachtung durch Behörden des Landes Sachsen-Anhalt gilt § 30 des DSG LSA nicht (siehe oben unter 10.). Videoaufnahmen der Straßenbauverwaltung werden derzeit für den ruhenden Verkehr an folgenden Punkten gemacht: - A 2, Parkplatz mit WC-Anlage Lorkberg, Richtungsfahrbahn Berlin km 115,3, - A 2, Tank- und Rastanlage Börde, Richtungsfahrbahn Berlin, km 101,4 und - A 2, Parkplatz mit WC-Anlage Krähenberge, Richtungsfahrbahn Berlin, km 78,0. Diese Live-Übertragungen werden nicht gespeichert und sind nur von der Verkehrsmanagementzentrale in Peißen und dem jeweiligen Autobahnmeister einsehbar . Sie dienen ausschließlich dem Abgleich der von der jeweiligen Sensorik erfassten Parkplatzbelegung der LKW mit der tatsächlich vorhandenen Belegung sowie der Wetterbeobachtung. Die Tankstellen und Raststätten gelten als Nebenbetriebe der Bundesautobahnen und werden aufgrund erworbener Konzessionen durch entsprechende Betreiber in Zivilrechtsform verwaltet. Eine Videoüberwachung durch die Betreiber wäre nach § 6b Abs. 1 BDSG zulässig, soweit sie der Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke dient und die schutzwürdigen Interessen der sich im Aufnahmebereich befindlichen Personen nicht überwiegen. Beispielsweise wäre die Videoüberwachung der Tankstellenanlage möglich. Für eine Ausdehnung der Videoüber- 9 wachung über das Gelände/das Grundstück der Tankstelle/Raststätte hinaus besteht seitens des Betreibers keine Berechtigung.   Die Polizei kann nach § 16 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 Nr. 3 SOG LSA bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen an oder in Verkehrsanlagen Bildaufnahmen und -aufzeichnungen anfertigen. Der Begriff der Verkehrsanlage umfasst grundsätzlich alle Bereiche von Rastanlagen sowie Autohöfen. 10.2. Bestehen für Autohöfe, welche sich nicht auf, sondern in der Nähe von Bundesautobahnen befinden, andere bzw. erweiterte rechtliche Möglichkeiten hinsichtlich der Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen ? Falls ja, wird um eine entsprechende Erläuterung gebeten. Für öffentlich zugängliche Bereiche eines Autohofes, welcher sich nicht auf, sondern in der Nähe von Bundesautobahnen befindet, bestehen keine anderen oder erweiterten rechtlichen Möglichkeiten der Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Anderes gilt für die Bereiche eines Autohofes, die nicht öffentlich zugänglich sind. Diese sogenannten „Sicherheitsbereiche“ sind in der Regel umzäunt, mit einer Schranke versehen, nachts beleuchtet und werden 24 Stunden/Tag mit Videotechnik überwacht. In diesen Bereichen können Fahrzeuge gegen Entgelt abgestellt werden. Hier willigen die Nutzer in eine entsprechende Überwachung ein. Es gelten ausschließlich die zivilrechtlichen Absprachen zwischen Nutzer und Anbieter dieser Anlagen. 11. Welche Dienststellen und Organisationseinheiten der Landespolizei sind für die weitere Bearbeitung respektive Aufklärung der in Frage 4 genannten Straftaten zuständig? Für die Bearbeitung der in Frage 4 genannten Straftaten sind grundsätzlich entsprechend des Rahmengeschäftsverteilungsplanes für die Polizeidirektionen die Ermittlungsdienste der jeweiligen Polizeireviere BAB/SVÜ zuständig. Auf die Antwort auf Frage 9 wird verwiesen. Mit Wirkung vom 8. Februar 2016 ist im Zentralen Kriminaldienst der PD Sachsen-Anhalt Süd die „Ermittlungsgruppe Plane (EG Plane)“ eingerichtet worden. In der „EG Plane“ waren zu jeder Zeit mindestens vier Bedienstete eingesetzt. Mit Arbeitsaufnahme der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) unter Federführung des Landeskriminalamtes ist die „EG Plane“ aufgelöst worden. Die GEG dient der landesweiten und zentralisierten Bearbeitung von Delikten des Ladungsdiebstahls mit dem Modus Operandi Planenschlitzen und hat ihre Arbeit am 5. Februar 2018 aufgenommen. 12. Die Bediensteten der Autobahnpolizei sorgen auf Bundesautobahnen und zumindest auch auf der Bundesstraße B 6n Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr für Ordnung und Sicherheit. Wie viele Kilometer Autobahn und Bundesstraße betreuen jeweils welche Dienststellen der Autobahnpolizei des Landes Sachsen-Anhalt? Die durch die Bediensteten der Autobahnpolizei betreuten Kilometer Autobahn und Bundesstraße können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die jeweiligen Streckenangaben berücksichtigen beide Fahrtrichtungen: 10 Dienststelle Bundesautobahn Bundesstraße PRev BAB/SVÜ Börde 323,8 km 176,2 km PRev BAB/SVÜ Weißenfels 196,4 km - PRev BAB/SVÜ Dessau-Roßlau 116,5 km 427,5 km 13. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst waren in den Jahren 2013 bis 2018 jeweils zum Stichtag 1. Januar laut Stellenbesetzungsplan in den Dienststellen der Autobahnpolizei eingerichtet? Wie viele dieser Dienstposten waren vakant oder faktisch nicht besetzt, weil sich die Dienstposteninhaber z. B. in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befanden, dienstlich anderweitig verwendet wurden oder aus anderen Gründen, die mit dem Dienstposten verbundenen Aufgaben nicht wahrnehmen konnten ? Bitte jeweils nach Dienststellen und Dienstposten der Schutz- und Kriminalpolizei aufschlüsseln. Die nachfolgende Übersicht gibt die eingerichteten Soll-Dienstposten und die Ist-Besetzung der Dienstposten für die Polizeireviere BAB/SVÜ wieder: Jahr PRev BAB/SVÜ Weißenfels Schutzpolizei Kriminalpolizei Soll Ist Soll Ist 2013 120 123 9 7 2014 119 117 9 7 2015 122 119 9 7 2016 117 99 19 21 2017 117 105 19 19 2018 115 97 19 19 Jahr PRev BAB/SVÜ Börde Schutzpolizei Kriminalpolizei Soll Ist Soll Ist 2013 161 108 13 12 2014 161 113 10 10 2015 139 103 21 17 2016 138 109 21 15 2017 139 108 20 15 2018 141 107 20 14 11 Jahr PRev BAB/SVÜ Dessau-Roßlau Schutzpolizei Kriminalpolizei Soll Ist Soll Ist 2013 64 59 11 12 2014 65 58 13 11 2015 60 57 12 11 2016 57 54 12 11 2017 55 52 12 12 2018 57 50 12 11 14. Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren durchschnittlich pro Dienstschicht in den einzelnen Dienststellen der Autobahnpolizei verfügbar? Wie viele dieser Beamten waren für Einsatz- und Kontrollfahrten zuständig und wie viele davon waren als Zivilstreife eingesetzt? Im Polizeirevier BAB/SVÜ Weißenfels standen in den Jahren 2013 bis 2017 pro Dienstschicht mindestens acht Polizeibeamte für Einsatz- und Kontrollfahrten zur Verfügung. Im Polizeirevier BAB/SVÜ Dessau-Roßlau standen in den Jahren 2013 bis 2017 pro Dienstschicht mindestens vier Polizeibeamte für Einsatzund Kontrollfahrten zur Verfügung. Im Polizeirevier BAB/SVÜ Börde wurden in den Jahren 2013 bis 2017 pro Dienstschicht mindestens zehn Polizeivollzugsbeamte für Einsatz- und Kontrollfahrten eingesetzt. Sowohl für die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs als auch zur Verkehrsüberwachung und Ahndung von verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen durch Zivilstreifen sind, vorrangig in den Früh- und Spätschichten Polizeibeamte der Spezialisierten Verkehrsüberwachung und des Revierkriminaldienstes eingesetzt worden. Der Einsatz erfolgte je nach Lagebeurteilung. Auf die Antwort auf Frage 15 wird verwiesen. 15. Laut Aussage der PD Sachsen-Anhalt Nord kann es im Einzelfall dazu kommen, dass Funkstreifenwagen der Autobahnpolizei im Einzelbesatz ihren Streifendienst versehen. Wie oft wurden Einsatz- und Kontrollfahrten mit Einzelbesatzung durchgeführt? Bitte die Antworten auf die Fragen 14 und 15 nach Dienststellen und für die Jahre 2013 bis 2017 einzeln aufschlüsseln. In den jeweiligen Polizeirevieren der Autobahnpolizei werden keine Einzelstreifen geplant. Aufgrund kurzfristiger Ausfälle ist es nicht immer vermeidbar, dass für die Besetzung eines Funkstreifenwagens nur ein Polizeibeamter zur Verfügung steht. In diesen wenigen Fällen erfolgt der Einsatz unter dem Aspekt der Eigensicherung nur zur Unterstützung anderer Einsatzkräfte, der Absicherung von Unfallstellen oder liegengebliebener Fahrzeuge. 12 Eine jahresbezogene Aufschlüsselung nach Dienststellen für die Fragen 14 und 15 ist zum einen in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da über Einzelstreifen keine Statistiken geführt werden und insofern eine manuelle Auswertung der durchgeführten Streifendienste erforderlich wäre. Zum anderen werden entsprechende detaillierte Nachweise nicht mehr vorgehalten. 16. Wie viele Einsatzfahrzeuge standen den einzelnen Dienststellen der Autobahnpolizei in den Jahren 2013 bis 2018 zum Stichtag 1. Januar zur Verfügung ? 16.1. Wie hoch war im Durchschnitt die jährliche Fahrleistung dieser Fahrzeuge ? 16.2. Wie hoch war im Durchschnitt die jährliche Fahrleistung dieser Fahrzeuge allein für Einsatz- und Kontrollfahrten? Bitte nach Dienststellen aufschlüsseln. Die Fragen 16 bis 16.2. werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl der den einzelnen Dienststellen der Autobahnpolizei in den Jahren 2013 bis 2018 zum Stichtag 1. Januar zur Verfügung stehenden Einsatzfahrzeuge und die durchschnittliche jährliche Fahrleistung je Fahrzeug entsprechend der vorhandenen Daten zur Fahrzeuglaufleistung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: PRev BAB/SVÜ Börde PRev BAB/SVÜ Weißenfels PRev BAB/SVÜ Dessau-Roßlau Jahr Anzahl Fahrzeuge Fahrleistung in km Anzahl Fahrzeuge Fahrleistung in km Anzahl Fahrzeuge Fahrleistung in km 2013 34 45.153 25 36.840 10 - 2014 35 44.184 25 37.554 10 - 2015 35 42.561 25 33.519 10 53.400 2016 36 42.132 25 35.820 10 48.500 2017 38 36.956 26 32.683 10 48.400 2018 38 - 26 - 10 - Eine Aufschlüsselung der jährlichen Fahrleistung dieser Fahrzeuge allein für Einsatz- und Kontrollfahrten ist in der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da hierfür eine manuelle Auswertung aller Fahrtenbücher erfolgen müsste. 17. Bietet das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen von Aus- und Fortbildungsprogrammen Lehrgänge zur Problematik LKW-Diebstahl, Ladungsdiebstahl , Planenschlitzer, Spurensicherung oder zu vergleichbaren Themen an? Wenn ja, wie viele derartige Lehrgänge zu welchen Themen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 angeboten? Für wie viele Lehrgänge haben sich Bedienstete der Autobahnpolizei angemeldet und wie viele Teilnahmen 13 wurden genehmigt? Wurden in den Jahren 2013 bis 2017 derartige Lehrgänge abgesagt, weil nicht genügend Teilnehmer gemeldet waren? Wenn ja, wie viele Lehrgänge zu welchem Thema waren davon betroffen? Der Fortbildungskatalog der Landespolizei Sachsen-Anhalt beinhaltet den Themenkomplex Kriminalistik/Kriminologie. Zur Untersuchung besonderer Deliktfelder ist in einem Fortbildungslehrgang der Diebstahl von Kraftfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugsachwertdelikte verankert. Folgende Inhalte werden vermittelt: - aktuelle deliktspezifische Erscheinungsformen - internationale Kraftfahrzeugverschiebung, Täter- und Hehlerstrukturen - Ermittlungsführung; Personen- und Sachfahndung, ADV-Auswertung - Spurensuche und -sicherung - Sicherung und Untersuchung gefälschter/verfälschter Kfz.-Papiere und sonstiger Urkunden - Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Behörden. Die Lehrgangsdauer ist mit zehn Tagen geplant und die Teilnehmerzahl beläuft sich auf 20. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Bedarfsabfrage hat die Fachhochschule Polizei in jedem der relevanten Jahre diesen Fortbildungslehrgang zur Planung angeboten. Lehrgänge werden aus wirtschaftlichen Gründen nur geplant, wenn eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Diese liegt in der Regel bei mehr als der Hälfte der maximalen Anzahl der Teilnehmer. Die nachfolgende Tabelle zeigt die kumulierten gemeldeten Teilnehmerbedarfszahlen der Polizeibehörden und -einrichtungen für den Lehrgang C 216. Diese stellen die Planungsgrundlage der Fachhochschule Polizei dar. Um in den jährlichen Fortbildungsplan zur Durchführung aufgenommen zu werden sind bei diesem Fortbildungsangebot mehr als zehn vorgeplante Teilnehmer nötig. 14 Lehrgang C 216 Zeitraum Bedarf 2018 7 2017 5 2016 4 2015 6 2014 10 2013 9 Da in der Bedarfsplanung jeweils zu geringe Bedarfe mitgeteilt wurden, wurde das Lehrgangsangebot in den abgefragten Kalenderjahren nicht aufgelegt. Ab dem Jahr 2018 wird ein Lehrgang zur Bekämpfung der Kraftfahrzeugkriminalität bzw. von Kraftfahrzeugsachwertdelikten im Rahmen der Sicherheitskooperation der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Realisierung erfolgt durch den Freistaat Thüringen. Für eine Teilnahme sind vier Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt. Während der Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten findet die Thematik Eingang in die Bereiche Strafrecht und Kriminalistik, im Rahmen des Studiengangs „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.) findet sie in den Modulen der Rechtswissenschaften sowie bei der Behandlung von Kriminalitätsphänomenen Erwähnung. 18. Haben in den Jahren 2013 bis 2017 Bedienstete der Autobahnpolizei themengleiche Lehrgänge bei externen Anbietern besucht? Wenn ja, wie viele Bedienstete haben welche Lehrgänge besucht? Wie hoch waren die damit verbundenen Kosten für das Land Sachsen-Anhalt? In den Jahren 2013 bis 2017 haben keine Bediensteten der Autobahnpolizei themengleiche Lehrgänge bei externen Anbietern besucht. Daher sind auch keine Kosten für den Besuch solcher Lehrgänge entstanden.