Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2489 21.02.2018 (Ausgegeben am 22.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Silvesterunfälle seit 1990 in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1407 Vorbemerkung des Fragestellenden: Jährlich kommt es in der letzten Nacht zum Neujahr zu etlichen Unfällen und nicht selten gehören auch Tote und schwerverletzte Personen - auch bei Minderjährigen - zu dieser traurigen und leider immer wieder auftretenden Bilanz. In den meisten Fällen reißen explodierende Böller Körperteile ab oder verletzen diese so stark, dass am Ende nur eine Amputation möglich ist. Dabei sollte eigentlich die Neujahrsnacht natürlich nicht mit einem Unfall im Krankenhaus oder manchmal noch schlimmer enden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden in der letzten Silvesternacht in Sachsen- Anhalt durch den Umgang mit Feuerwerkstechnik und Ähnlichem verletzt ? Bitte nach Altersklasse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Kreis bzw. kreisfreie Stadt angeben. 2. Wie viele Personen wurden seit der Silvesternacht 1990 bis 1991 in Sachsen -Anhalt durch den Umgang mit Feuerwerkstechnik und Ähnlichem verletzt ? Bitte nach Altersklasse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Kreis bzw. kreisfreie Stadt aufschlüsseln. 3. Wie viele der durch Feuerwerkstechnik und Ähnlichem in der letzten Silvesternacht in Sachsen-Anhalt verletzten Personen sind dabei tödlich verunglückt, schwer oder leicht verletzt worden? Bitte nach Altersklasse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Kreis bzw. kreisfreie Stadt angeben. 2 4. Wie viele der durch Feuerwerkstechnik und Ähnlichen seit der Silvesternacht 1990 bis 1991 in Sachsen-Anhalt verletzten Personen sind dabei tödlich verunglückt, schwer oder leicht verletzt wurden? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten zur Anzahl der in Silvesternächten durch den Umgang mit Feuerwerkstechnik und Ähnlichem verletzten Personen vor. 5. Wie hoch sind die entstandenen Kosten und eventuell vorhandenen Folgekosten der Krankenkassen und Versicherungen durch Personenunfälle entstanden durch Feuerwerkstechnik und Ähnlichem seit der Silvesternacht 1990 bis 1991 in Sachsen-Anhalt gesamt? Die für die Kranken- und Unfallkassen entstehenden Kosten und Folgekosten können nicht beziffert werden, da das zu einem körperlichen Schaden einer Person führende Ereignis statistisch nicht erfasst wird. Deshalb lassen sich auch keine Rückschlüsse aus einschlägigen Diagnosen ziehen. 6. Welche Präventivmaßnahmen wurden seitens der Landesregierung bzw. des Innenministeriums seit dem Jahr 1990 unternommen, um die Personenunfälle durch Feuerwerkstechnik und Ähnlichem in den jährlichen Neujahrsnächten zu senken? Welche weiteren Präventivmaßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum sind keine weiteren Maßnahmen geplant? In Bezug auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere durch Privatpersonen zu Silvester, finden sich umfangreiche Regelungen im Sprengstoffrecht, das unter anderem vorgibt, wie pyrotechnische Gegenstände gekennzeichnet sein müssen. Nach § 5 Absätze 1 und 1a Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände nur auf dem Markt bereitgestellt, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen sind. Dies beinhaltet unter anderem, dass jeder pyrotechnische Gegenstand bei bestimmungsgemäßer Verwendung korrekt funktionieren muss. Darüber hinaus gibt es weitere rechtlich zwingend vorgegebene Kennzeichnungsangaben , die für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände von Bedeutung sind; zum Beispiel: - die Kategorie des pyrotechnischen Gegenstandes und die Altersgrenze (zu Silvester: Feuerwerkskörper der Kategorie F1 mit dem Mindestalter 12 Jahre und Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit dem Mindestalter 18 Jahre), - die Gebrauchsanleitung für den pyrotechnischen Gegenstand in deutscher Sprache und der Schutzabstand. Mit Blick auf den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen zu Silvester erfolgen jedes Jahr aktuelle Beratungs- und Überwachungsaktivitäten der zustän- 3 digen Behörden in Sachsen-Anhalt, bei denen die Kennzeichnungsvorschriften einen wesentlichen Aspekt darstellen. Im Monat Dezember erfolgen insbesondere entsprechende Behördeninformationen in der lokalen Presse in Sachsen- Anhalt. Das Landesamt für Verbraucherschutz gibt seit Jahren ein Merkblatt zum Silvesterfeuerwerk - Pyrotechnische Gegenstände Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 (Verkauf, Aufbewahren von pyrotechnischen Gegenständen zu Silvester mit Hinweisen zum Verwenden) heraus. Dieses Merkblatt ist im Internet aktuell unter https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/arbeitsschutz/ publikationen/ einsehbar. Nach einem Ereignis oder Unfall ist oft nicht eindeutig feststellbar, ob der ursprüngliche pyrotechnische Gegenstand ein CE-Zeichen hatte und - wenn dies der Fall war - ob die entsprechende Gebrauchsanleitung korrekt eingehalten wurde. In den Medien wird jedes Jahr bundesweit vor illegal eingeführter Pyrotechnik gewarnt und auf Unfälle mit nicht zulässiger Pyrotechnik hingewiesen.