Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2490 21.02.2018 (Ausgegeben am 22.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Aufenthaltserlaubnis nach § 25a sowie § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Kleine Anfrage - KA 7/1415 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Jugendliche und Heranwachsende haben seit dem 1. Januar 2016 Aufenthaltstitel auf Grundlage von § 25a AufenthG (Aufenthaltsgewährung von gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) in Sachsen-Anhalt erhalten? Bitte in Jahresscheiben darstellen sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte in den Zeiträumen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a AufenthG sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. 2 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25a AufenthG Altmarkkreis Salzwedel 2 Anhalt-Bitterfeld 6 Börde 0 Burgenlandkreis 5 Dessau-Roßlau 1 Halle (Saale) 12 Harz 0 Jerichower Land 2 Magdeburg 13 Mansfeld-Südharz 2 Saalekreis 4 Salzlandkreis 1 Stendal 6 Wittenberg 0 Summe 54 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25a AufenthG Altmarkkreis Salzwedel 3 Anhalt-Bitterfeld 8 Börde 2 Burgenlandkreis 2 Dessau-Roßlau 0 Halle (Saale) 13 Harz 0 Jerichower Land 1 Magdeburg 10 Mansfeld-Südharz 3 Saalekreis 0 Salzlandkreis 1 Stendal 15 Wittenberg 0 Summe 58 2. Wie viele Migrant_innen unter 21 Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis lebten zum Stichtag 30. November 2017 in Sachsen-Anhalt? Nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte lebten zum Stichtag 30. November 2017 3.127 Ausländer unter 21 Jahren ohne Aufenthaltserlaubnis in Sachsen-Anhalt. 3 3. Wie viele Migrant_innen haben seit dem 1. Januar 2016 einen Aufenthaltstitel auf Grundlage von § 25b AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration) in Sachsen-Anhalt erhalten? Bitte in Jahresscheiben darstellen sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte in den Zeiträumen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 25b AufenthG sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen. 1. Januar bis 31. Dezember 2016 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25b AufenthG Altmarkkreis Salzwedel 1 Anhalt-Bitterfeld 0 Börde 2 Burgenlandkreis 0 Dessau-Roßlau 1 Halle (Saale) 5 Harz 0 Jerichower Land 4 Magdeburg 3 Mansfeld-Südharz 0 Saalekreis 7 Salzlandkreis 1 Stendal 2 Wittenberg 2 Summe 28 4 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl erteilter Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 25b AufenthG Altmarkkreis Salzwedel 0 Anhalt-Bitterfeld 1 Börde 0 Burgenlandkreis 1 Dessau-Roßlau 0 Halle (Saale) 0 Harz 0 Jerichower Land 2 Magdeburg 0 Mansfeld-Südharz 0 Saalekreis 3 Salzlandkreis 0 Stendal 2 Wittenberg 2 Summe 11 4. Wie viele Migrant_innen mit Duldung und mit minderjährigen Kindern lebten zum Stichtag 30. November 2017 in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. 5. Wie viele Migrant_innen mit Duldung und ohne minderjährige Kinder lebten zum Stichtag 30. November 2017 in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Statistiken, die darüber Auskunft geben, wie viele Geduldete zum Stichtag 30. November 2017 mit oder ohne minderjährige Kinder in Sachsen-Anhalt lebten, werden nicht geführt . Eine entsprechende Aufschlüsselung bedürfte einer einzelfallbezogenen Auswertung der Ausländerakten durch die Ausländerbehörden, die innerhalb der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung nicht leistbar wäre.