Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2494 26.02.2018 (Ausgegeben am 26.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Wasserkraftanlage Hadmersleben Kleine Anfrage - KA 7/1412 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Januar 2017 machte der örtliche Anglerverein in Hadmersleben darauf aufmerksam , dass sich oberhalb der dortigen Wasserkraftanlage Faulschlammauflagen sammeln und dass deren Beseitigung zwingend erforderlich sei. Nach Aussage der Ministerin Prof. Dr. Dalbert (41. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt) gab es zwischen dem Flussbereich Halberstadt und dem Wasserkraftbetreiber einen Gesprächstermin mit dem Ergebnis, dass die Faulschlammablagerungen zu beseitigen seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Bei den Ablagerungen handelt es sich nicht um Faulschlämme, sondern um Feinsedimente, die sich üblicherweise vor Wehranalgen absetzen. 1. Warum ist es dem Wasserkraftbetreiber nicht gelungen, die Faulschlammablagerungen vor dem Hochwasser 2017 zu beseitigen? Aus dem Planfeststellungsbeschluss ergibt sich keine Verpflichtung für den Wasserkraftbetreiber, die abgesetzten Feinsedimente zu beseitigen. 2 2. Bestehen Verpflichtungen seitens der Wasserkraftbetreiber, Wehre so zu bedienen bzw. zu pflegen, dass derlei Faulschlämme gar nicht entstehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die temporäre Ansammlung von abgesetzten Schwebstoffen und Feinsediment vor Wehren ist unvermeidbar. 3. Insofern diese Auflagen im vorliegenden Fall bestehen, welche Konsequenz ergibt sich aus diesem Fehlverhalten für den Wasserkraftbetreiber zukünftig? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Ist die ökologische Funktion des Walzenwehrs zu jedem Zeitpunkt gegeben ? Wenn nein, warum nicht? Bitte Zeitraum und Ursachen benennen. Nein. Das Walzenwehr selbst ist ein Wanderungshindernis. Es hat hauptsächlich abflussregulierende Funktion, zum Beispiel für den Hochwasserschutz. Die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Bereich der Wehrgruppe Hadmersleben ist Bestandteil des Planfeststellungbeschlusses zur Errichtung der Wasserkraftanlage am Standort Hadmersleben. Der Wasserkraftbetreiber hat dazu am Schützentafelwehr in der Alten Bode einen Mäanderfischpass und am Wehr im Mühlgraben ein Raugerinnebeckenpass errichtet. 5. Wurden Untersuchungen angestellt, um die Folgen der Faulschlammbewegungen infolge des Hochwassers 2017 abzuschätzen? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Es sind keine negativen Folgen der Verlagerung der Sedimente bekannt geworden. 6. Warum kommt die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass obwohl sich die Wasserkraftanlage im Landschaftsschutzgebiet und im angrenzenden FFH-Gebiet befindet, durch die Faulschlammbewegungen keine Schäden für das Ökosystem entstanden sind? Siehe Antwort zur Frage 5.