Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2498 27.02.2018 (Ausgegeben am 28.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Silke Schindler (SPD) Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen an den Beispielen Biogasanlagen und Silagesickersaft Kleine Anfrage - KA 7/1351 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Behörden nehmen die Kontrolle der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wahr und in welchem Umfang erfolgte diese? Die unteren Wasserbehörden der Landkreise sind die zuständigen Behörden für den Vollzug der AwSV. Überprüfungen erfolgen im Rahmen von Kontrollen nach der europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie mit der oberen Immissionsschutzbehörde und im Rahmen von Cross Compliance-Kontrollen mit den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Außerdem finden anlassbezogene Kontrollen statt. Biogasanlagen, die ausschließlich Gärsubstrate nach § 2 Absatz 8 AwSV verarbeiten und Anlagen zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern werden bei Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft. Werden Mängel festgestellt, wird der Anlagenbetreiber aufgefordert die Mängel zu beseitigen und es wird gegebenenfalls eine Nachprüfung veranlasst . Bei Biogasanlagen ist ab einer Lagermenge von über 1 000 Kubikmetern eine Wiederholungsprüfung durch den Sachverständigen nach fünf Jahren und bei der Stilllegung der Anlage notwendig. 2 2. Sind Untersuchungen in Gewässern in der Nähe von Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt vorgenommen worden und haben diese Abweichungen zu den Grenzparametern ergeben? Ja. Der Landkreis Börde hat im Jugendobjektgraben/Großen Sülze eine Untersuchung der Gewässer veranlasst. Die Ergebnisse zeigen eine Verunreinigung durch Silosickersaft. Gewässerbezogene Grenzwerte gibt es nicht. 3. Gibt es Biogasanlagen, die aufgrund von Verstößen gegen die AwSV stillgelegt wurden oder behördlich angeregte Sanierungsmaßnahmen durchführen mussten? Ja. In mehreren Landkreisen wurden Sanierungsmaßnahmen an Biogasanlagen aufgrund von Verstößen gegen die AwSV angeordnet. Im Landkreis Stendal wurden zwei Biogasanlagen stillgelegt. 4. Gibt es Arbeitsgruppen, welche sich mit der Umsetzung der AwSV in der Praxis auseinandersetzen? Wenn ja, bitte näher erläutern. Auf Landesebene beschäftigt sich der Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Land Sachsen-Anhalt (AK UmwS LSA) unter Leitung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie mehrmals im Jahr mit dem wasserrechtlichen Vollzug der AwSV. Mitglieder sind Vertreter der Landkreise, das Landesverwaltungsamt und das Landesamt für Umweltschutz. Auf Bundesebene beschäftigt sich der Bund-Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BLAK-UmwS) unter Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit den Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, welche in der AwSV geregelt sind. Ihm gehören Vertreter der Bundesländer an. 5. Wie kann sichergestellt werden, dass Silagesickersäfte vollständig aufgefangen werden? Siloanlagen müssen flüssigkeitsdicht sein sowie über Sammeleinrichtungen und Sammelbehälter mit ausreichend bemessenem Volumen verfügen. 6. Wie genau und vor allem wo wird die Dichtigkeit von Siloanlagen überwacht ? Der Betreiber von Anlagen zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern und Anlagen zum Lagern von Silage mit einem Volumen von mehr als 1000 Kubikmetern hat die Anlage durch einen Sachverständigen vor Inbetriebnahme auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Für bereits bestehende Anlagen kann diese Prüfung nachträglich durch die unteren Wasserbehörden angeordnet werden. Die Prüfung der Dichtigkeit von Anlagen zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von weniger als 25 Kubikmetern und Anlagen zum Lagern von Silage mit einem Volumen von weniger als 1000 Kubikmetern obliegt vor Inbetrieb- 3 nahme dem Betreiber. Die Wasserbehörden können in begründeten Fällen Maßnahmen anordnen (zum Beispiel Prüfung durch Sachverständige). Unabhängig von der Anlagengröße ist es Aufgabe des Betreibers nach der Inbetriebnahme die Anlage auf Dichtigkeit, insbesondere auf Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Schieber, Verschlüsse und Anschlüsse, Zustand der Fugenabdichtungen , Kontrolle auf Risse und Abplatzungen laufend zu kontrollieren. 7. Wie lässt sich die Dichtheit einer Siloplatte aus Asphalt überprüfen? Die Dichtigkeit einer Silofläche aus Asphalt wird durch Sichtprüfung der Oberfläche sowie aller Anschlüsse an andere Bauteile geprüft. Ergeben sich dabei Zweifel an der Flüssigkeitsundurchlässigkeit der Dichtschicht (zum Beispiel aufgrund von Aufweichungen bzw. Ablösungen der Oberfläche des Bitumens oder aufgrund von Setzungen der Tragschicht oder angrenzender Bauteile ), sind weitere Untersuchungen erforderlich. Hierzu müssen gegebenenfalls Proben (Bohrkerne) aus dem betroffenen Bereich entnommen werden. 8. Welche Vorkehrungen werden regelmäßig getroffen, um Belastungen des Niederschlagswassers durch Verschmutzungen, z. B. durch verstreute organische Substanzen zu verhindern? Es wird regelmäßig sichergestellt, dass Niederschlagswasser und Sickersaft getrennt abgeleitet werden, die Bodenplatte mit Wänden oder Aufkantungen eingefasst und die Siloanlage nicht überfüllt wird.