Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/250 18.08.2016 (Ausgegeben am 22.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Arbeitsgemeinschaft „Frauen auf der Flucht“ Kleine Anfrage - KA 7/73 Vorbemerkung des Fragestellenden: Frauen stellen 50 Prozent aller Flüchtlinge weltweit. Dennoch erreichen deutlich weniger Frauen als Männer einen sicheren Aufnahmeort. In Deutschland lag der Frauenanteil unter den hier her Geflüchteten im vergangenen Jahr bei etwa 30 Prozent. Dabei sind Frauen auf ihrer Flucht zusätzlichen Gefahren, wie insbesondere sexueller Gewalt ausgesetzt und sie haben häufiger zusätzliche Belastungen wie die Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern oder die Belastung von Schwangerschaft und Geburt, die die ohnehin lebensgefährlichen Fluchtwege teilweise drastisch erschweren . So wie es in nicht wenigen Fällen geschlechtsspezifische Fluchtgründe gibt, wie Genitalverstümmlung, Zwangsheirat oder Zwangsprostitution, sind menschenverachtende Übergriffe auch im vermeintlich sicheren Ankunftsort für nicht wenige geflüchtete Frauen traurige Realität. Vor diesem Hintergrund hatte meine Fraktion die Gründung der Arbeitsgruppe „Frauen auf der Flucht“ durch die Gleichstellungsministerin im vergangenen Jahr ausdrücklich begrüßt. Begrüßt haben wir zudem die darin enthaltene sachgerechte Entlastung des Innenministeriums: Die enorme Aufgabe der Integration von Geflüchteten stellt sich als Querschnittsaufgabe der verschiedenen Verantwortungsbereiche dar. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Durch welche inhaltlichen Schwerpunkte hat sich die Arbeit der oben angesprochenen Arbeitsgemeinschaft bislang ausgezeichnet und liegen konkrete Ergebnisse dieser Arbeit vor? Die Arbeitsgruppe „Unterbringung und Betreuung besonders schutzbedürftiger - insbesondere weiblicher Flüchtlinge und deren Kinder“ hat auf Grundlage der erfolgten Zuarbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ersten Arbeitsgruppensitzung ein Gewaltschutzkonzept (Entwurf) für Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte entwickelt. Derzeit erfolgt die Ressortabstimmung. 2 2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die neue Landesregierung für die Fortsetzung dieser Arbeitsgemeinschaft? Die Arbeitsgemeinschaft wird sich künftig auf spezielle Fragestellungen konzentrieren , von denen insbesondere Flüchtlingsfrauen betroffen sind, wenn sie in unser Land kommen. Hierbei handelt es sich unter anderem um die Problematik der Zwangsheirat, der sogenannten Kindsbräute und der Mehrfachehen, aber auch um die Hilfen bei häuslicher Gewalt und der Vermittlung von Werten im Hinblick auf die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. 3. Welche Personen und welche Gruppierungen sollen in die künftige Arbeit eingebunden werden? Die Arbeitsgemeinschaft ist nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt . Neben dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen- Anhalt und dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt sollen künftig die Personen und Institutionen eingeladen werden , die fachlich mit der jeweils zu bearbeitenden Thematik befasst sind. 4. Existiert bereits ein zeitlicher Fahrplan für die Fortsetzung der Arbeitsgemeinschaft ? Ja. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt wird zur nächsten Arbeitsgruppensitzung im Herbst 2016 einladen. 5. Wie steht die Landesregierung zur Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser Sachsen-Anhalt, die höheren Aufwände in der Arbeit mit geflüchteten Frauen (insbesondere Dolmetschen und interkulturelle Weiterbildungsangebote) durch einen entsprechenden Aufwuchs der Landesmittel auszugleichen? Im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 wurden 83 geflüchtete Frauen und 96 Kinder in 19 Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt aufgenommen. Die Aufenthaltsdauer ist sehr differenziert und reicht von einer Zeitspanne zwischen lediglich 2 Stunden bis zu 6 Monaten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Nach Mitteilung der Frauenhäuser fielen Aufwendungen für Dolmetscherleistungen nicht an. Es wurde insbesondere auf Beschäftigte der Ausländerbehörde oder Ausländerbeauftragte sowie auf familiäre und ehrenamtliche Hilfe (z. B. des DRK) oder Freiwillige (z. B. Studierende) bzw. Netzwerke zurückgegriffen. Die Frauenhausmitarbeiterinnen haben an kostenneutralen Informationsveranstaltungen teilgenommen. Dafür sind insbesondere Fahrtkosten angefallen, die aus den zur Verfügung stehenden Sachausgaben beglichen wurden. Ein entsprechender Aufwuchs der Landesmittel ist derzeit nicht vorgesehen.