Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2502 27.02.2018 (Ausgegeben am 28.02.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Förderkonditionen für Wintersportprojekte im Harz Kleine Anfrage - KA 7/1425 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Kleine Anfrage Drs. 6/4885 erfragte 2016 den Ausbau von Infrastrukturmaßnahmen für Wintersportaktivitäten im Harz. In den letzten Monaten rückten vor allem die Investitionen rund um das geplante Wander- und Skigebiet Schierke in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Insbesondere der Flächentausch von 146 Hektar Waldfläche aus Landesbesitz an die Stadt Wernigerode war dabei von großem Interesse . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Wie ist der Stand der Bearbeitung der 2016 (noch) vorliegenden Anträge? a. Ausbau der Kapazitäten einer Hotel-Betriebsstätte, b. Errichtung einer Hotel-Betriebsstätte, c. Errichtung einer Betriebsstätte Winterberg Schierke GmbH, d. Infrastruktur Wander- und Skigebiet, e. Abbruch ehemaliges Hotel „Heinrich Heine“, f. Kindertagesstätte „Brockenkinder“ 3. Bauabschnitt, g. Eisstadion (Schierke Arena) 3. Teil. Falls die Bearbeitung bereits abgeschlossen ist, bitte das Datum des konkreten Bearbeitungsendes nennen. Bitte Projektbezeichnung mit Standort, Gesamtinvestitionsvolumen , die Fördersumme sowie die Förderquote in % aufführen. Ebenso die Fördersumme der Höhe nach differenzieren in EU-, Bundes- und Landesgelder. Bitte auch nach Fördergrundlage/Förderrichtlinie aufschlüsseln. Bewilligungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): 2 Projektbezeich - nung Standort Bewilligung Gesamtinvestitions - volumen in Euro Fördersumme in Euro Förderquote in %1 Fördermittel in Euro EU Bund Land a Schierke 18.08.2016 565.000 183.150 33 0 91.575 91.575 b Schierke 17.11.2016 13.750.596 4.496.540 35 0 2.248.270 2.248.270 Vorliegende Anträge auf GRW-Förderung: Projektbezeich - nung Standort Antrag vom Gesamtinvestitions - volumen in Euro beantragte Fördersumme in Euro Sachstand c Schierke 26.08.2015 15.000.000 2.250.000 Bearbeitung ausgesetzt d Schierke 15.12.2015 9.992.945 8.992.651 Bearbeitung ausgesetzt Bei den Vorhaben a bis c sind die Antragsteller gewerbliche Unternehmen. Bei dem genannten Vorhaben d handelt es sich um einen (offenen) Antrag der Stadt Wernigerode . Im Zuge noch ausstehender Sachfragen zur Raumordnung und zum Umweltrecht (evtl. räumliche Verlegung von wesentlichen Teilen des Vorhabens), wurde die Bearbeitung bis auf weiteres ausgesetzt. Förderung im Rahmen des Programms „Stadtumbau“: Projektbezeich - nung Standort Gesamtinvestitions - volumen in Mio. Euro Förderquote in % Fördermittel in Mio. Euro EU Bund Land e Schierke, Alte Dorfstr. 7 1,02 1,03 66,66 Programm 2016: 0 0,330 0,330 f Schierke, Kirchberg 7 1,9712 0,9813 0,9903 66,66 66,66 Programme bis 2016: 0 0,327 0,327 Programm 20174: 0 0,330 0,330 g Schierke, Sandbrinkstr. 9,02 7,4953 0,7203 0,4203 66,66 66,66 Programme bis 2015: 0 2,4685 2,4685 Programm 2016: 0 0,240 0,240 Programm 20174: 0 0 0 Fördergrundlage sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungs-Richtlinien - StäBauFRL), RdErl. des MLV vom 25. November 2014 - 21-21201. Die bis zum Jahr 2016 vorgelegten/vorliegenden Anträge der Stadt Wernigerode sind sämtlich bearbeitet. 1 Die Förderquote berechnet sich als Quotient aus Fördersumme durch förderfähiges Investitionsvolumen , welches vom Gesamtinvestitionsvolumen differieren kann. 2 Gesamtinvestitionsvolumen 3 der jeweiligen Antragstellung zugrunde liegendes Investitionsvolumen 4 nachrichtlich: Programm 2017 5 einschl. Ersatzneubau Brücke am Eisstadion 3 Die Vorhaben f und g sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Unter welchen Bedingungen erhielt/erhält die Stadt Wernigerode Fördermittel des Bundes, Landes, der EU? Frage 3: Gibt es Auflagen, welche die Stadt Wernigerode erfüllen muss? Wenn ja, bitte benennen. Frage 4: Insofern Auflagen bestehen, wurden diese durch die Stadt Wernigerode vollständig erfüllt? Wenn ja, bitte nennen. Wenn nein, welche stehen aus und wann werden diese erfüllt? Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich nach den jeweiligen Förderprogrammen aus denen Mittel bewilligt wurden. Für die Förderung gewerblicher Unternehmen und wirtschaftsnaher Infrastruktur ist der Koordinierungsrahmen der GRW in seiner jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den erlassenen Landesregelungen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der GRW, RdErl. des MW vom 11. Februar 2017 - 21- 3231002) maßgebend. Bezogen auf die Vorhaben der Frage 1 wurden der Stadt Wernigerode keine GRW-Fördermittel gewährt. Für die städtebauliche Erneuerung gewährt das Land Sachsen-Anhalt zur Unterstützung der Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden nach Maßgabe des Baugesetzbuches und den StäBauFRL Zuwendungen. Weiterhin maßgebend sind in diesem Zusammenhang die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO), die erlassenen Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (VV-Gk), die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (AN-BestGk), Anlage zur VV-Gk Nr. 5.1 zu § 44 LHO, und der Zuwendungsrechtsergänzungserlass, RdErl. des MF vom 6. 6. 2016 – 21.12-04011-8. Die Überprüfung der Einhaltung der genannten Vorschriften bzw. deren Durchsetzung, bleibt nach Abschluss der Maßnahmen und deren Abrechnung der Verwendungsnachweis-prüfung durch das Landesverwaltungsamt vorbehalten. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Frage 5: Insofern die Waldfläche des Landes begutachtet wurde, was waren Ergebnis und Inhalt des Gutachtens? Im vorliegenden Gutachten wurde der Tauschwert der Flächen des Landes ermittelt. Der Tauschwert beträgt lt. Gutachten 3.056.104,70 Euro bei 146,3454 Hektar. 4 Frage 6: Insofern der Stadtwald, welcher gegen den Landeswald getauscht werden soll, begutachtet wurde, was waren Ergebnis und Inhalt des Gutachtens? Im vorliegenden Gutachten wurde der Tauschwert der Flächen der Stadt Wernigerode ermittelt. Der Tauschwert beträgt lt. Gutachten 3.056.052,06 Euro bei 162,9818 Hektar.