Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2505 27.02.2018 (Ausgegeben am 01.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Holger Hövelmann (SPD) Planungsstand des Radweges an der B 187 Klieken, KN BHF - Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/1433 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahr 2016 hat die Landesregierung die Fortschreibung des Landesradwegeplanes beschlossen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie ist der Stand der Planung des bundesstraßenbegleitenden Radweges an der B 187 Klieken, KN BHF - Roßlau mit einer Länge von 7,402 km und einer geplanten Investitionssumme von 1,40 Mio Euro (lfd. Nr. 64 Landesradwegeplan /Bundesstraßen)? Es besteht die Zielstellung, mit der Planung des straßenbegleitenden Radweges im Zuge der B 187 von Klieken (Knoten Bahnhof) bis Roßlau im 2. Halbjahr 2018 zu beginnen. 2. Wann ist mit dem Beginn und dem Abschluss der Realisierung der Baumaßnahme zu rechnen? Angaben zu einem möglichen Baubeginn bzw. einem Fertigstellungstermin können vor dem Hintergrund der noch aufzunehmenden Planung nicht gegeben werden. Zunächst müssen die Planungsschritte der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgen. Aussagen zum Baubeginn sind daher frühestens nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und damit der Vorlage des bestandskräftigen Baurechtes möglich. 2 3. Wie werden die beteiligten bzw. betroffenen Kommunen über den aktuellen Stand und den weiteren Fortgang der Planung und des Baus informiert bzw. beteiligt? Im Verlauf der Planung ist eine frühzeitige und laufende Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange (z. B. Kommunen und Verbände) vorgesehen . Die Beteiligung erfolgt jeweils in den einzelnen Planungsphasen des Projektes. Bereits in der Phase der Vorplanung findet im Rahmen des sogenannten Scoping -Verfahrens eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Innerhalb dieses Verfahrens werden der Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe für die weitere Planung im Sinne der Variantenfindung der Vorzugstrasse - hier die Lage des Radweges nördlich oder südlich der B 187 - festgelegt. Zur Schaffung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Im ersten Schritt des Planfeststellungsverfahrens findet ein Anhörungsverfahren statt, in dessen Rahmen eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Hierfür werden die Planunterlagen zuvor in den Rathäusern bzw. Gemeindeämtern der betroffenen Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung wird im Vorfeld durch eine öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der jeweiligen Kommunen angezeigt. Zum Abschluss des Anhörungsverfahrens werden die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen durch die verfahrensführende Behörde - das Landesverwaltungsamt - in einem öffentlichen Termin mit den Einwendern erörtert, im Weiteren untereinander abgewogen und einer Entscheidung zugeführt. Über die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus wird die Straßenbauverwaltung bei Bedarf im Zuge der Planung und des Baus des Radweges auf Informationsveranstaltungen sowohl in der Örtlichkeit selbst als auch in der Landesstraßenbaubehörde in Dessau zum Stand des Projektes informieren .