Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2507 27.02.2018 (Ausgegeben am 01.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Rausch (AfD) Ortsumfahrung B 180 Aschersleben - Quenstedt Kleine Anfrage - KA 7/1440 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im November 2016 wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, der geplante Trassenverlauf einer Baustraße im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumfahrung zwischen Aschersleben und Quenstedt (Ortsumgehung Aschersleben - Quenstedt B 180) gestoppt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Was hat das Verkehrsministerium seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes konkret unternommen, um die geplante Ortsumfahrung Aschersleben - Quenstedt zu realisieren? Das Verkehrsministerium hat den Vorhabenträger, die Landesstraßenbaubehörde , aufgefordert, die Planung zu überarbeiten und das für die Heilung des Planfeststellungsbeschlusses notwendige Planänderungsverfahren zu beantragen . Darüber hinaus hat das Verkehrsministerium mit dem Hauptkläger des Gerichtsverfahrens , dem „klagenden Landwirt“, in einem Gespräch dessen Betroffenheit durch diverse Infrastrukturvorhaben erörtert. 2 2. Hat sich das Verkehrsministerium oder die zuständige Behörde, nach Ergehen des Urteils, mit dem klagenden Landwirt in Verbindung gesetzt, um eine Lösung zum Verlauf der Baustraße herbeizuführen? Eine Abstimmung mit dem „klagenden Landwirt“ hinsichtlich des Verlaufes der Baustraße war nicht erforderlich, da nunmehr seitens des Vorhabenträgers eine andere Lösung verfolgt wird. 3. Welche Probleme gibt es konkret, die den Baustart der Ortsumgehung verhindern? Es liegt derzeit kein Baurecht vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Neubau der B 180 Ortsumfahrung Aschersleben/Süd - Quenstedt“ für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Zur Heilung des Beschlusses respektive zum Erlangen des Baurechtes ist der Abschluss des Planänderungsverfahrens erforderlich. Das Planänderungsverfahren wurde auf Antrag des Vorhabenträgers vom 11.04.2017 eingeleitet. Es befindet sich derzeit im Stadium der Entscheidungsfindung und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2018 abgeschlossen. 4. Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der Ortsumfahrung begonnen und wann ist der geplante Fertigstellungstermin? Vor dem Hintergrund des noch laufenden Planänderungsverfahrens kann derzeit noch keine Aussage zum Baubeginn und damit auch nicht zum Fertigstellungstermin gemacht werden. Für den Bau der Ortsumgehung wird eine reine Bauzeit von ca. 35 Monaten geschätzt.