Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2528 01.03.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Sturmböen, Starkregen, Hochwasser und Schlammlawinen in Sachsen-Anhalt Teil 2 Kleine Anfrage - KA 7/1418 Vorbemerkung der Fragestellenden: Schlammlawinen und Hochwasser - durch extreme Niederschlagsereignisse im vergangenen Jahr hervorgerufen - haben in verschiedenen Landkreisen Schäden im Millionenwert verursacht. Neben gefluteten Äckern, wurden vor allem private Häuser und Grundstücke sowie kommunale Straßen unbewohn- bzw. unbefahrbar und von Grund auf sanierungsbedürftig, sodass Ortsdurchfahrten auch zum Teil gesperrt waren . Besonders getroffen hat es hierbei Ortschaften des südlichen Saalekreises und des Burgenlandkreises und jüngst auch des Harzkreises. Besonders hervorzuheben seien die Einsätze der (freiwilligen) Feuerwehren der Ortschaften, die oft die einzige Hilfe betroffener Bürgerinnen und Bürger waren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Ab welchem Zeitpunkt bzw. wann oder welches Ereignis muss geschehen, dass Kräfte wie THW, Katastrophenschutz oder die Bundeswehr zum Einsatz kommen (können) und wer hat die Hoheitskompetenz und entscheidet deren Einsatz? Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob das eingetretene Ereignis als Schadensereignis /Großschadensereignis unterhalb eines Katastrophenfalls oder als Katastrophenfall einzustufen ist. Für Ereignisse, die als Schadensereignis/Großschadensereignis einzustufen sind, liegt die Zuständigkeit für die Schadensbekämpfung nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes bei den Gemeinden. Wird aufgrund der Größe und Schwere des Ereignisses sowie des Erfordernisses einer Gesamtleitung dieses als Katastrophe eingestuft, sind nach 2 dem Katastrophenschutzgesetz des Landes die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte (untere Katastrophenschutzbehörden) für die Koordination der Abwehrmaßnahmen zuständig. Einsatz Katastrophenschutzkräfte des Landes: Katastrophenschutzkräfte werden durch die unteren Katastrophenschutzbehörden im Zusammenwirken mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Organisationen aufgestellt. Den Einsatz der Katastrophenschutzkräfte in einer Katastrophe verfügt die jeweilige untere Katastrophenschutzbehörde. Ein Einsatz der Katastrophenschutzkräfte unterhalb einer Katastrophe auf Anforderung einer Gemeinde bei der jeweiligen unteren Katastrophenschutzbehörde ist möglich. In der Regel kommen dann keine kompletten Katastrophenschutzeinheiten, sondern nur Teileinheiten zum Einsatz. Die zum Einsatz kommenden Katastrophenschutzkräfte werden der Einsatzleitung vor Ort unterstellt. Kräfte des Technischen Hilfswerkes (THW): Kräfte der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk kommen in Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Grundgesetz zum Einsatz. Unterhalb eines Katastrophenfalles können betroffene Gemeinden Kräfte des THW bei den jeweiligen Ortsverbänden des THW anfordern. Beim Einsatz werden diese der Einsatzleitung vor Ort unterstellt. Im Katastrophenfall erfolgt die Anforderung von THW- Kräften durch die unteren Katastrophenschutzbehörden bei den zuständigen Ortsverbänden. Über den Einsatz der THW-Kräfte entscheiden die zuständigen THW-Dienststellen. Die Kräfte werden der anfordernden Behörde unterstellt. Kräfte der Bundeswehr: Kräfte der Bundeswehr können in Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Grundgesetz zum Einsatz kommen. Unterhalb eines Katastrophenfalles kann die Anforderung durch die Gemeinden im Rahmen der dringenden Nothilfe direkt an eine Bundeswehrdienststelle erfolgen. Die zuständige Fachaufsichtsbehörde ist über die Hilfeleistungsanforderung zu informieren. Dringende Nothilfe ist als Hilfeleistung weniger Bundeswehrangehöriger, gegebenenfalls mit Fahrzeugen, Luftfahrzeugen , Wasserfahrzeugen und Geräten, z. B. zur Rettung von Menschenleben oder zur Vermeidung schwerer gesundheitlicher Schäden sowie erheblicher Beeinträchtigungen der Umwelt oder des Verlustes von für die Allgemeinheit wertvollem Material, insoweit und solange zulässig, als geeignete zivile Hilfskräfte und geeignetes Material der zuständigen Behörden oder Hilfsorganisationen nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die zum Einsatz kommenden Kräfte der Bundeswehr werden der Einsatzleitung vor Ort zugeordnet und nicht unterstellt. Hoheitliche Befugnisse stehen der Bundeswehr im Rahmen des Artikels 35 Absatz 1 Grundgesetz nicht zu und können nicht übertragen werden . Im Katastrophenfall erfolgt die Anforderung von Fähigkeiten der Bundeswehr durch die unteren Katastrophenschutzbehörden bei den zuständigen Bundeswehrdienststellen . Die zum Einsatz kommenden Kräfte der Bundeswehr werden den vor Ort im Einsatz befindlichen Technischen Einsatzleitungen für deren Aufgabenerfüllung zugeordnet. 3 2. Wann erachtet die Landesregierung ein Wetterereignis für „außergewöhnlich “? Eine Einstufung der Wetterereignisse erfolgt durch den Deutschen Wetterdienst in vier Stufen. Unwetter (Stufe 3) bzw. extreme Unwetter (Stufe 4) können in ihren Auswirkungen Schäden hervorrufen, die nicht alltäglich und damit außergewöhnlich sind. Das mögliche Maß der Betroffenheit der Landkreise und kreisfreien Städte muss in Bezug zum vorhandenen Gefahrenpotential gesetzt werden . Eine Festlegung, ab wann ein Wetterereignis als „außergewöhnlich“ einzustufen ist, existiert aus Sicht der Landesregierung nicht. 3. Halten die Bauhöfe der Gemeinden einen Vorrat an Sand und Sandsäcken vor? Wenn nein, warum nicht? Wer müsste dies finanzieren? Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Entsprechende Erhebungen sind im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nicht erforderlich, eine Berichtspflicht besteht nicht. Dies berücksichtigend wurde nach Abfrage der Kommunen, die sich im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Zeitraums und des zur Verfügung stehenden Personals bei fortlaufender Aufgabenerledigung an der Abfrage beteiligt haben, die nachfolgende Übersicht erstellt. Soweit sich einzelne Kommunen danach nicht zu einer Beteiligung in der Lage sahen, ist auch zu berücksichtigen, dass das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eine diesbezügliche verbindliche Abfrage bei den Kommunen nur zulässt, wenn ein konkreter rechtsaufsichtlicher Anlass, der die Ausübung des Informationsrechts nach § 145 KVG LSA rechtfertigen würde, vorliegt. Grundsätzlich wurde seitens der Gemeinden darauf verwiesen, dass vorrätiger Sand nicht ausschließlich dem Befüllen der Sandsäcke vorbehalten ist und dass überwiegend eine kurzfristige Lieferung von Sand durch ortsansässige Unternehmen sichergestellt wird. Deshalb wird in der Übersicht nur auf einen Vorrat an Sandsäcken Bezug genommen. Teilnehmer an der Abfrage 186 Gemeinden über keinen Bauhof verfügen 8 Gemeinden Sandsäcke bei den Bauhöfen 99 Gemeinden Sandsäcke bei den Ortsfeuerwehren 14 Gemeinden Sandsäcke zentral bei den VerbGem 4 VerbGem für 14 Mitgliedsgemeinden Sandsäcke bei den Wasserwehren 7 Gemeinden Keine Sandsäcke halten vor 40 Gemeinden davon auf Grund der topographischen Lage nicht notwendig 10 Gemeinden davon auf Anforderung beim Landkreis verfügbar 30 Gemeinden 4 4. In diversen Zeitungsberichten heißt es, dass vom Hochwasser und Schlammlawinen Betroffene bis zu mehrere Tage auf Hilfe durch „schweres Gerät“ von Spezialfirmen warten mussten. Dies offenbart gleichwohl, dass die Ortswehren und Bauhöfe der Gemeinden entweder nicht kongruent oder gar nicht mit entsprechenden Gerätschaften ausgestattet sind. Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Die erfragten Angaben sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. 5. Im Falle, dass Ortswehren und Bauhöfe über keinerlei entsprechende Gerätschaften zur Hochwasser- und Schlammbeseitigung verfügen, an wen können sich die Gemeinden dann wenden und wie erfolgt die Finanzierung ? Die Gemeinden wenden sich an örtliche und überörtliche Unternehmen, die über entsprechende Technik verfügen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt der Gemeinden. 6. Welche Fördermittel können die Gemeinden zur Gewährleistung ihrer Pflichtaufgaben beantragen und ist diese Beantragung fristgebunden? Die Aufgaben der Einheitsgemeinden und der Verbandsgemeinden sowie der Landkreise/kreisfreien Städte nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001, zuletzt mehrfach geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 133), sind mit Ausnahme der Brandsicherheitsschau Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, für die die Aufgabenträger die Mittel in voller Höhe selbst aufzubringen haben. Das Land Sachsen-Anhalt hat keine Rechtsverpflichtung zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistungen. Das Land Sachsen-Anhalt stellt dennoch Fördermittel bereit. Gefördert wird die Beschaffung von Lösch- und Sonderfahrzeugen der Feuerwehr und Neu- und Umbauten von Feuerwehrhäusern sowie die Erweiterung von Feuerwehrhäusern gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz - ZuwRL BrSch), RdErl. des MI vom 1.12.2017 - 24.2-04011 (MBl. LSA S. 757). Anträge sind, einschließlich der notwendigen Antragsunterlagen, für das folgende Haushaltsjahr bis spätestens 31.3. des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Landkreis (für die Landkreise und kreisfreien Städte direkt beim Landesverwaltungsamt) einzureichen . Seit 2017 werden den Kommunen zusätzlich mindestens drei Millionen Euro jährlich aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer zugewandt. 5 Anlage Gemeinde / Landkreis Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Dessau-Roßlau, Stadt 1 Radlader 5t mit 1m³-Schaufel, 1 Radlader 10t mit 1,6m³- Schaufel, 2 Bagger 10t, 3 Kipperpritschen 7,5t mit Ladekran, 3 Kipperpritschen 9t mit Ladekran, 1 Kipperpritsche 12t, 2 Absetzkipper 18t plus 20 Absatzmulden , 1 Absetzkipper 7,5t, 1 Abrollcontainerfahrzeug mit 2 Containern, mehrere Multicars Magdeburg, Landeshauptstadt Auf alle erforderlichen Geräte und Materialien kann unverzüglich zugegriffen werden. Altmarkkreis Salzwedel, LK 2 Radlader/2 Bagger 2 Kehrbesen Gardelegen, Hansestadt Teleskoplader, Traktor Kalbe (Milde), Stadt Bauhof-Technik, Traktor mit Frontlader Klötze, Stadt Pumpen, Kehrbürsten Aken (Elbe), Stadt Radlader, Traktor mit HW 80 Anhänger, Multicar Bitterfeld-Wolfen, Stadt Der Eigenbetrieb Stadthof verfügt über zahlreiche Transportfahrzeuge zur Verbringung von Sandsäcken. Des Weiteren stehen ein Saug-Spülfahrzeug und ein Traktor mit Frontlader zur Verfügung. Zur Schlammbeseitigung werden Winterdiensträumschilder zum Einsatz gebracht. Osternienburger Land Radlader, Traktoren mit Hänger und Schaufel, Multicars , Schaufeln und Schubkarren Südliches Anhalt, Stadt Sandsäcke, Schaufeln, Radlader, Räumschild Landkreis Börde Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung 1 Bagger, 1 Radlader Barleben 2 Radlader 3 Multicar 4x4 1 Traktor mit Anhänger Haldensleben, Stadt Radlader Kommunaltraktor mit Frontladearm, Bagger, Unimog, div. Transporter, Handarbeitsgeräte, Kehrmaschinen Hohe Börde Die Gemeinde hat einen Radlader und für die Ortsteile Multicars Niedere Börde Bauhof: Radlader/LKW Kommunaltraktor Feuerwehr hält keine Großgeräte für die Beräumung vor; Hilfe nur in Form von Personal (inkl. Schaufeln und Besen) 6 Gemeinde Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Oschersleben (Bode), Stadt Radlader, Minibagger, Bagger, 2 LKW, diverse Kleintransporter , Kleinkehrmaschine Sülzetal Universalbagger 1 Wanzleben-Börde, Stadt Frontlader Wolmirstedt, Stadt Radlader, Multicar Westliche Börde, VerbGem Am Großen Bruch Transportfahrzeuge, Bauhofwerkzeuge wie Schaufeln und Besen Ausleben Transportfahrzeuge, Bauhofwerkzeuge wie Schaufeln und Besen Gröningen, Stadt Spitzschaufeln, Bauhof – Werkzeuge, Transportfahrzeuge , Kommunaltraktor mit Frontlader Kroppenstedt, Stadt Transportfahrzeuge, Bauhof – Werkzeuge wie Schaufeln und Besen Burgenlandkreis In 2018/ 2019 ist die Beschaffung von je einer Schmutzwasserpumpe geplant (Durchgang bis zu 80 mm Korngröße), Elektrotauchpumpen, vorgehalten im KatS-Lager: 7 Tauchpumpen (je 1500 l/min) und Zubehör. 3 Lkw mit Ladekran, 1 Hochdruckpumpe Elsteraue übliche Ausstattung mit Multicar und Werkzeug, keine speziellen Gerätschaften Hohenmölsen, Stadt Radlader Kehrmaschine bei Bedarf Naumburg (Saale), Stadt 3 LKW mit Ladekran, 2 Transporter mit Ladekran, 2 Radlader, 1 Straßenkehrmaschine, 1 Minibagger, verschiedene Transporter Weißenfels, Stadt keine spezielle Technik; ggf. Rückgriff auf Standardausstattung (Pumpen bei FW; Radlader, Kehrmaschinen , ggf. Räumschilder etc. bei Bauhof) Zeitz, Stadt diverse Pumpen in verschiedenen Größen werden von der Feuerwehr Zeitz vorgehalten An der Finne, VerbGem Bauhof: Schaufel, Besen Feuerwehr: Schaufel, Besen,Tauchpumpen (Wasser), Schmutzwasserpumpe bis Körnung 8 mm, Wasserstrahl- bzw. Injektorpumpen, Nass-/ Trockensauger FF An der Poststraße Schaufel, Besen, Unimog mit Schneeschiebeschild, 2x Multicar mit Schneeschiebeschild, 2x Traktor mit Schneeschiebeschild 7 Gemeinde Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Stadt Bad Bibra Schaufel, Besen, Traktor mit Frontschaufel, Traktor mit Schiebeschild, Multicar mit Schneeschiebeschild, Hochdruckreiniger Stadt Eckartsberga Schaufel, Besen, Schaufellader, Unimog mit Schneeschiebeschild ; Schmutzwasserpumpe bis Körnung 8 mm, Hochdruckreiniger Finne Schaufel, Besen, Unimog mit Schneeschiebeschild und Straßenkehrbürste, Multicar mit Schneeschiebeschild und Teleskopgreifarm, Multicar mit Schneeschiebeschild Finneland Schaufel, Besen, Traktor Kahlwinkel mit Schneeschiebeschild , Traktor Saubach mit Schneeschiebeschild. Kaiserpfalz Schaufel, Besen, 3x Traktor mit Schneeschiebeschild Lanitz-Hassel-Tal Schaufel, Besen, Traktor mit Schneeschiebeschild Droyßiger-Zeitzer Forst, VerbGem Technik der Ortsfeuerwehren: Schmutzwasserpumpen, Nass-Trockensauger, Fahrzeug , Besen, Schaufel Droyßig Siehe VerbG Gutenborn Siehe VerbG Kretzschau Siehe VerbG Schnaudertal Siehe VerbG Unstruttal, VerbGem Ausrüstungen der Ortsfeuerwehren Stadt Freyburg (Unstrut) LKW, Gleina Multicar Goseck Multicar Karsdorf Unimog, Multicar Stadt Laucha an der Unstrut Multicar Stadt Nebra (Unstrut) Multicar, Traktor Wethautal, VerbGem - Meineweh Radlader Mertendorf kleiner Traktor mit Frontlader Molauer Land Radlader Stadt Osterfeld 2 Traktoren mit Frontlader Schönburg kleiner Traktor mit Schiebeschild Stadt Stößen Traktor mit Frontlader 8 Gemeinde Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Landkreis Harz Der Kreisstraßenbauhof verfügt über schweres Gerät (1 Bagger, 1 LKW mit Ladearm, 3 UNIMOG sowie diverse Kleingeräte), welche zur Räumung eingesetzt werden. Ballenstedt, Stadt Zahlreiche Besen, einen Radlader, mehrere Schaufeln Blankenburg (Harz), Stadt Radlader, Kleinbagger, Transporter für Material und Personal (teilweise Allradfahrzeuge) Huy Bagger, Radlader Quedlinburg, Welterbestadt Quedlinburg/ Radlader Ortsteile/ keine entsprechende Technik vorhanden Thale, Stadt Radlader Vorharz, VerbGem Ditfurt Kleintransporter Groß Quenstedt (gemeinsamer Bauhof mit Schwanebeck) Harsleben Kleintransporter Hedersleben Geräteträger (Kleintraktor) Stadt Schwanebeck Bagger, Unimog Selke-Aue Kleintransporter Stadt Wegeleben Kleintransporter Burg, Stadt Großkehrmaschine, Kleinkehrmaschine, 2 Allrad LKW mit Schiebeschild Räumbreite 3 m, 2 Radlader mit Unischaufel, 5 Transporter Pritsche, 5 Pkw-Anhänger verschiedener Größen, 1 HW 80 Plattenaufbau, 1 HW 60 Kipper und 3 Multicar, jede Ortschaft ein Multicar oder Kleintraktor mit Anhänger. Elbe-Parey Sandsäcke, Verbaumaterialien, Folien, Schaufeln, Transportfahrzeuge, Anhänger, Radlader, Schmutzwasserpumpen usw. Genthin, Stadt Radlader, Handwerkzeuge Gommern, Stadt Radlader, Minibagger Möckern, Stadt vom Bauhof: Radlader, Minibagger, Schneeräumschilder aus dem Winterdienst, Schaufeln, Besen von der Ortsfeuerwehr: Ausstattung für Pflichtaufgaben der Feuerwehr wie: Fahrzeuge nach DIN mit Pumpen, Schläuche, Strahlrohre, Schaufeln, Besen. Möser Alle Fahrzeuge und Gerätschaften wie LKW, Multicar, Anhänger, Radlader, Pumpentechnik Allstedt, Stadt Keine Angaben 9 Gemeinde Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Arnstein, Stadt 3 Radlader, 3 Minibagger, 5 Traktoren, diverse Kleingeräte , Pumpen durch die Feuerwehr Eisleben, Lutherstadt 1 Radlader, 5 LKW, 1 Kranauto, 2 Unimogs mit Pflug zum Schlamm schieben und 2 Kehrmaschinen Gerbstedt, Stadt Radlader, Transporter Hochwasserboot, FFW- Fahrzeuge Hettstedt, Stadt Radlader, Bagger, MAN, Transporter, Schiebeschild, 4.000 Sandsäcke Mansfeld, Stadt Schaufeln, Besen, Hochdruckreiniger, Kommunalfahrzeuge Sangerhausen, Stadt Radlader, Bagger, div. LKW und Klein-LKW Seegebiet Mansfelder Land mehrere Multicar und Unimog mit Schiebeschild wurden bereits zur Räumung von verschlammten Straßentrassen eingesetzt, Radlader (JCB 406) Südharz Nur Gerätschaften, die auch für die täglichen Arbeiten benötigt werden, wie kleinere Pumpen und Radlader Goldene Aue, VerbGem Berga Radlader, LKW Brücken-Hackpfüffel Minibagger Stadt Kelbra (Kyffhäuser) Multicar Wallhausen Radlader, Unimog Bad Dürrenberg, Stadt Bagger, LKW, Multicar, Transporter Bad Lauchstädt, Goethestadt Radlader und Multicars Braunsbedra, Stadt Radlader, Transporter, Schaufeln Landsberg, Stadt Radlader/ Frontlader/ LKW mit Ladearm Leuna, Stadt Traktoren und Anhänger, 1 Traktor mit Schaufel Mücheln (Geiseltal), Stadt Traktoren u. Radlader mit Anbaugerät Besen, Schilde; Pumpen, Bagger, LKW Petersberg Schaufeln, Schubkarren, anhänge Kehrmaschine für Multicar (für kleiner Beräumung), kleinere Schmutzwasser - Pumpen Querfurt, Stadt Radlader, Anbaukehrmaschine, LKW zum Transport, Abrollcontainer Salzatal Radlader, LKW, Schilde, Pumpen, Schaufeln Teutschenthal Hochwasserschutz wird bei der Freiwilligen Feuerwehr vorgehalten 10 Gemeinde Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -bekämpfung zur Verfügung? Wettin-Löbejün, Stadt 1 Radlader, 4 Multicar, 1 Unimog Weida-Land, VerbGem Siehe Gemeinden Barnstädt Kommunaltraktor Farnstädt Kommunaltraktor, Bagger Nemsdorf-Göhrendorf Traktor Obhausen Kommunaltraktor, Radlader Stadt Schraplau Kommunaltraktor Steigra Kommunaltraktor Aschersleben, Stadt Sandsackfüllmaschine, Lkw, Radlader Barby, Stadt Traktoren mit Schaufel, (Hand-)Schaufeln, Besen, Sandsäcke Bernburg (Saale), Stadt 3 Fahrzeuge mit max. Wattiefe 1,20 m (1 MAN mit Ladekran , 2 Unimog) Calbe (Saale), Stadt Feuerwehr der Stadt, die Wasserwehr und der städtische Bauhof mit einbezogen; umfangreiche Feuerwehrtechnik sowie 1 Radlader und diverse Transportfahrzeuge Hecklingen, Stadt 1 Radlader mit Schiebeschild, 1 Minibagger Könnern, Stadt Radlader u. Fahrzeuge des Bauhofes Schönebeck (Elbe), Stadt 1 Radlader, 1 Mobilbagger 6,5 t 1 Minibagger 1,2 t Staßfurt, Stadt Radlader, LKW und Multicar, diverse Werkzeuge sowie bereits an kritischen Stellen angeordnete Pumpensysteme Bismark (Altmark), Stadt Fuhrpark aus Kleintraktoren mit Schiebeschildern, Pritschenwagen für den Transport von Materialien und einen Radlader. Havelberg, Hansestadt Radlader, Teleskoplader mit Schiebeschild Osterburg (Altmark), Hansestadt Kommunaltechnik mit Ausrüstung analog der Schneeräumung (z.B. Schiebeschild, Reinigungsbesen und dergleichen), eine kommunale Straßenreinigungsmaschine Stendal, Hansestadt 2 Radlader, 2 Mobilbagger, 2 LKW >3,5t, 3 LKW > 7,5 t, 2 LKW Anhänger > 7,5 t Tangerhütte, Stadt Radlader, Lkw und Kehrmaschine Tangermünde, Stadt Multi Car, Sandsackfüllgeräte, Schubkarren usw. Arneburg-Goldbeck, Verbogen Pumpen, Schaufeln, Schubkarren Stadt Arneburg Kommunaltechnik Eichstedt (Altmark) Kommunaltechnik Goldbeck Kommunaltechnik Hassel Kommunaltechnik 11 Gemeinde Frage 4 der KA 7/1418 Welche Gerätschaften stehen den freiwilligen Ortswehren und/oder Bauhöfen zur Hochwasser- und Schlammräumung bzw. -Bekämpfung zur Verfügung? Hohenberg-Krusemark Kommunaltechnik Iden Kommunaltechnik Rochau Kommunaltechnik Hansestadt Werben (Elbe) Kommunaltechnik Elbe-Havel-Land, VerbGem Kamern LKW mit Arbeitsgeräten Lietz Traktor u. Schaufellader mit Arbeitsgeräten Schollen Traktor mit Arbeitsgeräten Schönhausen (Elbe) 2 Traktoren u. Unimog mit Arbeitsgeräten Wust-Fischbeck 2 Traktoren mit Arbeitsgeräten Aland Kommunaltechnik Altmärkische Höhe Kommunaltechnik Altmärkische Wische Kommunaltechnik Hansestadt Seehausen (Altmark) Kommunaltechnik Zehrental Kommunaltechnik Annaburg, Stadt Radlader, 6000er John Deere mit Hubarm, IVECO 7,5t Kipper, Multi Car Deka Kipper, Multi Car Kipper, BOKI Kipper Bad Schmiedeberg, Stadt Gerätschaften für HW-Abwehr sind vorhanden, jedoch keine Großtechnik Coswig (Anhalt), Stadt LKW, Bagger, Radlader Jessen (Elster), Stadt LKW, Bagger, Radlader, Sandsackfüllmaschine Kemberg, Stadt Sämtliche Materialien, Gerätschaften sowie Fahrzeuge , die zur Ausstattung des Bauhofes gehören. Orangenbaum-Wörlitz, Stadt Gerätschaften und Fahrzeuge des ständigen Arbeitsprozesses , (Bagger, Radlader, UNIMOG) Zahna-Elster, Stadt Radlader, mehrere Traktoren und Multi Car mit Schiebschild, Hochdruckreiniger