Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2530 01.03.2018 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 02.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Orkan „Friederike“ und seine Folgen Kleine Anfrage - KA 7/1423 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zwei Tote, verletzte Personen, beschädigte und zerstörte Dächer, entwurzelte und umgefallene Bäume, Schäden im Umfeld von Grünanlagen und Kinderspielplätzen, blockierte Gleise und Straßen, Strom-, Zug- und Flugausfälle sind nur einige der Folgen des Orkans „Friederike“, der als der schwerste Sturm in Deutschland seit Kyrill gilt. Vor elf Jahren hatte der Orkan eine Spur der Verwüstung in Sachsen-Anhalt hinterlassen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Zu wie vielen Einsätzen mussten Feuerwehren und Rettungsdienste insgesamt ausrücken? Wie verteilen sich diese Einsatzzahlen jeweils über die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte? Die erfragten Angaben sind der Tabelle in der Anlage zu entnehmen. 2. Wurden während des Einsatzes von Feuerwehren und Rettungsdiensten Defizite hinsichtlich der Einsatzfähigkeit erkennbar? Wenn ja, wo, in welchen Bereichen und in welchem Maße? Die Landkreise und kreisfreien Städte berichteten, dass Defizite der Feuerwehren und des Rettungsdienstes hinsichtlich ihrer Einsatzfähigkeit während der Abarbeitung der Einsatzlage nicht erkennbar wurden. 2 3. In welcher Höhe entstanden infolge des Orkans „Friederike“ insgesamt Schäden? Wie verteilen sich diese Schäden jeweils über die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte? Angaben über Schäden im privaten Bereich und der gewerblichen Wirtschaft liegen der Landesregierung nicht vor. Im Gesamtwald werden nach einer ersten Einschätzung ca. 1,5 Millionen Festmeter veranschlagt. Die Schäden im Wald konzentrieren sich im Wesentlichen auf Einzelwürfe und Einzelbrüche. Lokal (Harz/Anhalt) sind größere Schäden, die den Charakter von Bestandsauflösungen tragen, zu verzeichnen. Diese Einschätzung wird durch den Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und durch das Landeszentrum Wald in den nächsten Wochen weiter qualifiziert. Die Erfassung und Dokumentation erfolgt auf der Basis der forstlichen Organisationseinheiten . Eine Erfassung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt dabei nicht. 4. Welche Kosten könnten sich nach Einschätzung der Landesregierung infolge des Orkans „Friedericke“ noch ergeben? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu weiteren Kosten infolge des Orkans Friederike aus dem privaten Bereich und der gewerblichen Wirtschaft vor. Die planmäßige Nutzung der Wälder wird im Landesforstbetrieb Sachsen- Anhalt zu Gunsten der Sturmholzaufarbeitung zurückgestellt. Im Rahmen der notwendigen Holzaufarbeitung ist verstärkt mit Wegeschäden im Jahr 2018 zu rechnen. Die Beseitigung der Wegeschäden und die sich bis zu drei Jahre hinziehenden Wiederaufforstungsmaßnahmen werden weitere Kosten verursachen . Nach einer ersten Kalkulation werden zur Beseitigung der Schäden ca. 5 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren im Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt notwendig. Für den Bereich des Nichtstaatswaldes liegen derzeit noch keine Informationen vor. 5. Stellt das Land finanzielle Mittel zur Beseitigung entstandener Schäden zur Verfügung? Wenn ja, wer kann wo in welchem Umfang diese Mittel beantragen? Spezielle Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Beseitigung von Sturmschäden existieren nicht. Die Kapitaldienstfähigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit vorausgesetzt, können kleine und mittlere Unternehmen die vorhandenen Kreditprogramme nutzen, um zusätzlichen Finanzierungsbedarf darzustellen, der infolge des Sturms entstanden ist. Im Rahmen der Wiederaufforstung stehen sowohl für Waldumbaumaßnahmen als auch für Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit nicht hervorsehbaren Naturereignissen Mittel der EU sowie Mittel des Bundes und des Landes in Höhe von ca. 7 Millionen Euro bis zum Jahr 2020 zur Verfügung. 3 Förderung des Waldumbaus: Gefördert werden 70 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben bei der Neubegründung einer Mischkultur mit mindestens 30 Prozent Laubholzanteil. Weiterhin werden 85 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben bei der Neugründung einer Laubholzkultur mit mindestens 80 Prozent Laubholzanteil gefördert. Darüber hinaus werden auch der Bau von Wildschutzzäunen und Pflegemaßnahmen während der Dauer von fünf Jahren finanziell vom Land unterstützt. Voraussetzung ist, dass ein Waldbewirtschaftungsplan für die betroffenen Antragsflächen nachgewiesen wird. Bei den geschädigten Forstwegen sieht das Land eine Förderung für die grundhafte Instandsetzung bzw. den Neubau von Wegen in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben vor. Zur Förderung beraten die Betreuungsforstämter des Landeszentrums Wald und die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten. Die erforderlichen Richtlinien sowie die Antragsunterlagen stehen im Internet unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.