Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2536 01.03.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 05.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte Organisationen und Parteien in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1452 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). 2 Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins bis sieben würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. 1. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremistischen Organisationen und Parteien haben im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt existiert? Bitte gegebenenfalls Angabe aller jeweils verwendeten Namen. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, ist der Landesregierung die Existenz folgender rechtsextremistischer Organisationen und Parteien im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt bekannt. Lfd. Nr. Name der jeweiligen Parteien und Organisationen 1 NPD Landesverband Sachsen-Anhalt 2 NPD Kreisverband Magdeburg 3 NPD Kreisverband Salzlandkreis 4 NPD Kreisverband Altmark 5 NPD Kreisverband Wittenberg 6 NPD Kreisverband Halle (Saale) 7 NPD Kreisverband Saalekreis 8 NPD Kreisverband Anhalt-Bitterfeld 9 NPD Kreisverband Harz 10 NPD Kreisverband Burgenlandkreis 11 NPD Kreisverband Mansfeld-Südharz 12 NPD Kreisverband Börde 13 NPD Kreisverband Jerichower Land 14 Junge Nationaldemokraten (JN) Landesverband Sachsen-Anhalt 15 Junge Nationaldemokraten (JN) Stützpunkt Magdeburg 3 16 Partei „Die Rechte“ Landesverband Sachsen-Anhalt 17 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land 4 Lfd. Nr. Name der jeweiligen Parteien und Organisationen 18 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Halle (Saale) 19 Partei „Der III. Weg“ Gebietsverband „Mitte“ 20 „Aktionsgruppe Merseburg“ / „Freie Kräfte Merseburg“ 21 „Identitäre Bewegung“ (IB Harz, IB Magdeburg, Kontrakultur Halle) 22 „Freie Kräfte Burgenlandkreis“ 23 „Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau“ bzw. „Freie Nationalisten Dessau“ 24 Siehe Vorbemerkung 25 „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ / „Kollektiv Mitteldeutschland“ 26 „Brigade Halle/Saale“ 27 „Brigade Magdeburg“ 28 „Nationales Kollektiv Anhalt“ (NKA) (zuvor „Brigade Bitterfeld“, die Gruppe tritt auch unter der Bezeichnung „Jungsturm Dessau“ in Erscheinung). 29 „Europäische Aktion Sachsen-Anhalt“ 30 Siehe Vorbemerkung 31 Rechtsextremistische Szene in der Region Mansfeld-Südharz. Siehe Vorbemer-kung. 32 „MAGIDA 2.0“ 33 Siehe Vorbemerkung 34 „Kameradschaft Aryans“ in Halle (Saale) 35 „Kameradschaft Bagaluten Magdeburg“ 36 „NS-GHC“, NS-GHC Crew“, „GhcCrew“ (vermutlich Nationalsozialismus-Gräfenhainichen) 37 „Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde“ 38 Siehe Vorbemerkung 39 „Kollektiv Nordharz“ Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- 5 stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 2. Wann und wo sind die jeweiligen Organisationen und Parteien gegründet worden, wann und wo haben sie sich gegebenenfalls aufgelöst und wie schätzt die Landesregierung diese Auflösungen ein? Erkenntnisse der Landesregierung zu den Gründungsdaten, Gründungsorten und Auflösungen der in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zum jeweiligen Gründungsdatum und Gründungsort zu 1 Der NPD Landesverband entstand aus den am 24.03.1990 gegründeten „Mit-teldeutschen Nationaldemokraten“ (MND). Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 2 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 14.02.2000 in Magdeburg. zu 3 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 03.03.2007. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 4 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 14.04.2000 in Salzwedel (Alt-markkreis Salzwedel). zu 5 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 09.12.2001. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 6 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 03.03.2000 in Halle (Saale). zu 7 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.09.1999 in Rossbach (Land-kreis Saalekreis). zu 8 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 11.03.2006 in Ramsin (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). zu 9 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 25.01.2001 in Hoym (Salzland-kreis). Derzeit ist er inaktiv. zu 10 Gegründet wurde der NPD Kreisverband Anfang der Neunziger Jahre. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 11 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.11.1999 in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz). zu 12 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.12.2008. Der Gründungsort ist nicht bekannt. Zu 13 Gegründet wurde der NPD Kreisverband im Februar 2017. Siehe Vorbemer-kung. zu 14 Gegründet wurde der JN Landesverband Sachsen-Anhalt im August 2005. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 15 Gegründet wurde der Stützpunkt im Oktober 2006 in Magdeburg. 6 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zum jeweiligen Gründungsdatum und Gründungsort zu 16 Gegründet wurde der Landesverband der Partei „Die Rechte“ Sachsen-Anhalt nach eigenen Angaben am 30.11.2014 im Landkreis Wittenberg. zu 17 Gegründet wurde der Kreisverband am 24.05.2014. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 18 Gegründet wurde der Kreisverband am 23.04.2016 in Halle (Saale). zu 19 Gegründet wurde der Gebietsverband „Mitte“ am 09.01.2016 in Berlin. zu 20 Keine Erkenntnisse zu 21 Keine Erkenntnisse zu 22 Keine Erkenntnisse zu 23 Keine Erkenntnisse zu 24 Siehe Vorbemerkung. zu 25 Gegründet im Sommer 2015 im Saalekreis. Der Gründungsort ist nicht be-kannt. zu 26 Gegründet im Jahr 2014. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 27 Keine Erkenntnisse zu 28 Gegründet im Frühjahr 2015. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 29 Der Stützpunkt Dessau-Roßlau wurde vermutlich im Februar 2015 gegründet. Aus diesem entwickelte sich die „Europäische Aktion Sachsen-Anhalt“. Der Gründungsort ist nicht bekannt. Auflösung der „Europäischen Aktion“ deutschlandweit . Bekanntgabe am 10.06.2017. zu 30 Siehe Vorbemerkung zu 31 Gegründet Anfang der 1990er Jahr. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 32 Keine Erkenntnisse zu 33 Siehe Vorbemerkung zu 34 Vermutlich gegründet Anfang 2017; erstmalig im Rahmen einer Versammlung der rechtsextremistischen Szene am 01.05.2017 in Halle (Saale) in Erscheinung getreten. zu 35 Erstmalig im Rahmen einer Versammlung der rechtsextremistischen Szene am 09.04.2016 in Magdeburg in Erscheinung getreten. Ferner konnte ein virtueller Auftritt der Gruppierung festgestellt werden. Siehe Vorbemerkung. zu 36 Gegründet im ersten Quartal 2017. Der Gründungsort ist nicht bekannt. 7 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zum jeweiligen Gründungsdatum und Gründungsort zu 37 Keine Erkenntnisse zu 38 Keine Erkenntnisse zu 39 Siehe Vorbemerkung Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Wie viele Personen - getrennt nach Geschlecht - zählen zu den jeweiligen Organisationen und Parteien und aus welchen Orten kommen sie? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Mitgliederzahlen im Jahr 2017 und den jeweiligen Wohnorten der Mitglieder Mitgliederzahl gesamt Mitgliederzahl männlich Mitgliederzahl weiblich Wohnorte zu 1 ca. 220 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse landesweit zu 2 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse überwiegend Magdeburg zu 3 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 4 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 5 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 6 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse überwiegend Halle (Saale) zu 7 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 8 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Mitgliederzahlen im Jahr 2017 und den jeweiligen Wohnorten der Mitglieder Mitgliederzahl gesamt Mitgliederzahl männlich Mitgliederzahl weiblich Wohnorte zu 8 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 9 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 10 ca. 40 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 11 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 12 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 13 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 14 ca. 25 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 15 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 16 ca. 20 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse landesweit zu 17 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 18 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Halle (Saale), Merseburg , Weißenfels, Klostermansfeld zu 19 ca. 10 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 20 ca. 30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Merseburg, Mücheln, Farnstedt zu 21 ca. 50 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Wernigerode, Magdeburg , Halle (Saale) zu 22 ca. 10 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Weißenfels, Naumburg zu 23 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 9 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Mitgliederzahlen im Jahr 2017 und den jeweiligen Wohnorten der Mitglieder Mitgliederzahl gesamt Mitgliederzahl männlich Mitgliederzahl weiblich Wohnorte zu 24 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Zeitz, Theißen, Weißenfels zu 25 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 26 ca. 30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 27 ca. 5 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Magdeburg zu 28 ca.15 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Bitterfeld-Wolfen, Dessau -Roßlau, Wittenberg zu 29 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 31 ca. 25 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 32 ca. 5 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Magdeburg zu 33 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 34 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Raum Halle (Saale) zu 35 ca. 10 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Raum Magdeburg zu 36 ca. 6 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Gräfenhainichen zu 37 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Gardelegen, Tangerhütte , Stendal zu 38 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 39 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Harzregion Sachsen- Anhalt und Niedersachsen 10 Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Unterhalten die jeweiligen Organisationen und Parteien eigene Internetpräsenzen und wenn ja, welche sind das? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Internetpräsenzen zu 1 www.npd-sachsen-anhalt.de, www.facebook.com/NPD-Sachen-Anhalt zu 2 www.facebook.com/NPDmagdeburg zu 3 Keine Erkenntnisse zu 4 Keine Erkenntnisse zu 5 www.facebook.com/npd.wittenberg zu 6 www.facebook.com/npdhalle zu 7 Keine Erkenntnisse zu 8 Keine Erkenntnisse zu 9 Keine Erkenntnisse zu 10 Keine Erkenntnisse zu 11 Keine Erkenntnisse zu 12 Keine Erkenntnisse zu 13 Keine Erkenntnisse zu 14 Keine Erkenntnisse zu 15 Keine Erkenntnisse zu 16 www.rechte-sachsen-anhalt.com zu 17 https://vk.com/public114389209 11 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Internetpräsenzen zu 18 Keine Erkenntnisse zu 19 https://der-dritte-weg.info zu 20 Keine Erkenntnisse zu 21 https://www.facebook.com/identitaereMD https://www.facebook.com/Kontrakultur-Halle-746224155503779 https://www.facebook.com/IdentitäreBewegungHarz, https://www.identitaere-bewegung.de zu 22 Facebook „Freie-Kräfte-Burgenlandkreis“ zu 23 Keine Erkenntnisse zu 24 Keine Erkenntnisse zu 25 Keine Erkenntnisse zu 26 fluktuierend; derzeit nicht mehr feststellbar zu 27 Keine Erkenntnisse zu 28 Keine Erkenntnisse zu 29 http://europaeische-aktion.org/?v=3a52f3c22ed6 zu 30 Keine Erkenntnisse zu 31 Keine Erkenntnisse zu 32 https://www.facebook.com/Magida.20-ohne-Maulkorb-487927824695428 zu 33 Keine Erkenntnisse zu 34 Keine Erkenntnisse zu 35 bagalutenmagdeburg.wordpress.com/ (aktuell nicht mehr aufrufbar) zu 36 Facebook „GhcCrew“ zu 37 Keine Erkenntnisse zu 38 Keine Erkenntnisse zu 39 www.kollektiv-nordharz.info (nicht mehr feststellbar) 12 Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Welche Treffpunkte der jeweiligen Organisationen und Parteien sind der Landesregierung bekannt? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Treffpunkten im Jahr 2017 zu 1 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen zu 2 Keine Erkenntnisse zu 3 Keine Erkenntnisse zu 4 Keine Erkenntnisse zu 5 Keine Erkenntnisse zu 6 Objekt Böllberger Weg 170-172 in Halle (Saale) vorher Köthener Str. 31 zu 7 Wechselnde Gaststätten. Siehe Vorbemerkung. zu 8 Keine Erkenntnisse zu 9 Keine Erkenntnisse zu 10 Siehe Vorbemerkung zu 11 Keine Erkenntnisse zu 12 Keine Erkenntnisse zu 13 Keine Erkenntnisse zu 14 Keine Erkenntnisse zu 15 Keine Erkenntnisse zu 16 Keine Erkenntnisse zu 17 Keine Erkenntnisse 13 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zu den jeweiligen Treffpunkten im Jahr 2017 zu 18 Keine Erkenntnisse zu 19 Keine Erkenntnisse zu 20 Siehe Vorbemerkung zu 21 Objekt in der Adam-Kuckhoff-Straße 16 in Halle (Saale) zu 22 Keine Erkenntnisse zu 23 Siehe Vorbemerkung zu 24 Siehe Vorbemerkung zu 25 Keine Erkenntnisse zu 26 Diverse Orte im öffentlichen Raum und Gaststätten zu 27 Keine Erkenntnisse zu 28 Diverse Orte im öffentlichen Raum zu 29 Keine Erkenntnisse zu 30 Siehe Vorbemerkung zu 31 Siehe Vorbemerkung zu 32 Keine Erkenntnisse zu 33 Keine Erkenntnisse zu 34 Keine Erkenntnisse zu 35 Siehe Vorbemerkung zu 36 Privatwohnungen Zu 37 Keine Erkenntnisse Zu 38 Siehe Vorbemerkung Zu 39 Siehe Vorbemerkung Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- 14 stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Haben die jeweiligen Organisationen und Parteien eigene Medien wie Informationshefte , Flugblätter, Aufkleber, o. Ä. publiziert, welche sind das und welchen Inhalt haben sie? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort auf Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zur Art der im Jahr 2017 publizierten Medien Inhalt bzw. Titel der jeweiligen Medien zu 1 Keine Erkenntnisse - zu 2 Keine Erkenntnisse - zu 3 Keine Erkenntnisse - zu 4 Keine Erkenntnisse - zu 5 Keine Erkenntnisse - zu 6 Keine Erkenntnisse - zu 7 Keine Erkenntnisse - zu 8 Keine Erkenntnisse - zu 9 Keine Erkenntnisse - zu 10 Keine Erkenntnisse - zu 11 Keine Erkenntnisse - zu 12 Keine Erkenntnisse - zu 13 Keine Erkenntnisse - zu 14 Keine Erkenntnisse - zu 15 Keine Erkenntnisse - zu 16 Flyer, Banner Deutschland ist größer als die BRD“, „Europa erwache“, „Tag der deutschen Arbeit – Gemeinsam gegen Kapitalismus, Ausbeutung und Überfremdung“ zu 17 zu 18 zu 19 parteieigener Mate-rialvertrieb „Asylflut stoppen“, „Stoppt Hartz IV“, „Umweltschutz ist Heimatschutz“ 15 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zur Art der im Jahr 2017 publizierten Medien Inhalt bzw. Titel der jeweiligen Medien zu 20 Keine Erkenntnisse - zu 21 IB Laden, Phalanx Europa (Materialvertriebe der IB) „Festung Europa“, „Reconquista“, „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ zu 22 Keine Erkenntnisse - zu 23 Keine Erkenntnisse - zu 24 Keine Erkenntnisse - zu 25 Keine Erkenntnisse - zu 26 Keine Erkenntnisse - zu 27 Keine Erkenntnisse - zu 28 Keine Erkenntnisse - zu 29 Keine Erkenntnisse - zu 30 Keine Erkenntnisse - zu 29 Keine Erkenntnisse - zu 30 Keine Erkenntnisse - zu 31 Keine Erkenntnisse - zu 32 Keine Erkenntnisse - zu 33 Keine Erkenntnisse - zu 34 Keine Erkenntnisse - zu 35 Keine Erkenntnisse - zu 36 Keine Erkenntnisse - zu 37 Keine Erkenntnisse - zu 38 Keine Erkenntnisse - zu 39 Keine Erkenntnisse - Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. 16 Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Welche Erkenntnisse über Verbindungen der jeweiligen Organisationen und Parteien zu anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Organisationen, auch außerhalb Sachsen-Anhalts, liegen vor? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung für das Jahr 2017 die folgenden Erkenntnisse über Verbindungen im Sinne der Frage vor. Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse für das Jahr 2017 zu 1 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene. zu 2 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene zu 3 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene. zu 4 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene. zu 5 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene. zu 6 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene. zu 7 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene und der Aktionsgruppe Merseburg / „Freie Kräfte“ Merseburg . Siehe Vorbemerkung. zu 8 Keine Erkenntnisse zu 9 Keine Erkenntnisse zu 10 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestanden Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 11 Keine Erkenntnisse zu 12 Es bestanden Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextre-mistischen Szene. zu 13 Keine Erkenntnisse 17 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse für das Jahr 2017 zu 14 Keine Erkenntnisse zu 15 Keine Erkenntnisse zu 16 Es bestanden parteiinterne Kontakte. Darüber hinaus bestanden Kontakte zum „Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt“, den „Freien Kräften“ und dem „Antikapitalistischen Kollektiv“ (AKK). zu 17 Es bestanden Kontakte zu Mitgliedern der Partei „Die Rechte“ aus Niedersachsen . Kontakte bestanden ebenfalls zum „Aktionsbündnis Sachsen -Anhalt“ sowie zur ungebundenen Kameradschaftsszene in Magdeburg und im Jerichower Land. zu 18 Es bestanden Kontakte zur NPD sowie zu den „Freien Kräften“ und zum „Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt“. zu 19 Es bestanden parteiinterne Kontakte. zu 20 Es bestanden Kontakte zum NPD Kreisverband Saalekreis und zu den „Freien Kräften Burgenlandkreis“. zu 21 Es bestanden Kontakte zur „Identitären Bewegung“ Österreich und zur „Identitären Bewegung“ Frankreich. zu 22 Es bestanden Kontakte zum NPD Kreisverband Burgenlandkreis sowie zur rechtsextremistischen Szene in Thüringen. zu 23 Siehe Vorbemerkung zu 24 Siehe Vorbemerkung zu 25 Es bestanden Kontakte zu Rechtsextremisten aus dem Burgenlandkreis sowie zum „Nationalen Kollektiv Anhalt“ (NKA).Siehe Vorbemerkung. zu 26 Es bestanden Kontakte zu „Nationales Kollektiv Anhalt“ (NKA), der Brigade Magdeburg und zur „Brigade 8“ sowie zu Personen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. zu 27 Es bestanden Kontakte zur „Brigade Halle/Saale“ und zu „Nationales Kol-lektiv Anhalt“ (NKA). zu 28 Es bestanden Kontakte zur „Brigade Halle/Saale“ und zum „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ / „Kollektiv Mitteldeutschland“ sowie zu Personen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt und Sachsen und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum (etwa „Die Rechte“). zu 29 Es bestanden organisationsinterne Kontakte nach Thüringen und Baden-Württemberg. zu 30 Siehe Vorbemerkung zu 31 Siehe Vorbemerkung zu 32 Keine Erkenntnisse 18 Lfd. Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse für das Jahr 2017 zu 33 Keine Erkenntnisse zu 34 Keine Erkenntnisse zu 35 Keine Erkenntnisse. zu 36 Keine Erkenntnisse zu 37 Keine Erkenntnisse zu 38 Siehe Vorbemerkung zu 39 Siehe Vorbemerkung Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden.