Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2551 02.03.2018 (Ausgegeben am 05.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Strategische Haushaltsaufstellung Kleine Anfrage - KA 7/1459 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auf Seite 40, unter dem Punkt „Finanzen“ Folgendes vereinbart: „Die Koalitionsparteien setzen sich für die Entwicklung eines strategischen Haushalts ein. Für die Aufstellung eines wirkungsorientierten Haushalts ist die Evaluierung des derzeitigen Haushaltsaufstellungsverfahrens unter Einbeziehung der Ergebnisse und Konzepte des strategischen Politikmanagements (SPM) und des Gender Budgeting als Querschnittsziel erforderlich. Die Auswertung der Evaluierung des Haushaltsaufstellungsverfahrens ist bis Ende 2017 in einer Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene der Ressorts durchzuführen.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Das Grundgesetz gibt den Rahmen vor, in dem der Staat gestaltend aktiv werden kann. Die Entwicklung eines strategischen Haushaltes ist daher nur im grundgesetzlich gesteckten Rahmen möglich. Nach Art. 109 Abs. 4 GG können durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Bund und Länder gemeinsam geltende Grundsätze für das Haushaltsrecht, für eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft und für eine mehrjährige Finanzplanung aufgestellt werden. Diese gemeinsam geltenden Grundsätze wurden durch das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) aufgestellt. Sowohl die Bundeshaushaltsordnung als auch die Haushaltsordnungen der Länder müssen diese gemeinsamen Grundsätze beachten. 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Entwicklung einer strategisch orientierten Haushaltsplanung? Sachsen-Anhalt muss wie alle Länder ab 2020 die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten. Diese schreibt vor, dass die Haushalte in konjunkturellen Normallagen ohne Kredite auszugleichen sind. Um dieses Ziel zu erreichen, erhält Sachsen-Anhalt neben Berlin, Bremen, dem Saarland und Schleswig- Holstein Konsolidierungshilfen. Vor diesem Hintergrund kommt einer strikten Orientierung der Ausgabenentwicklung an den zur Verfügung stehenden Einnahmen eine grundlegende Bedeutung zu. Dies erfordert, die Ausgabenstruktur einer regelmäßigen Evaluierung zu unterziehen und in der Mittelfristigen Finanzplanung auf Handlungsnotwendigkeiten hinzuweisen, die bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen sind. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund , dass die Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat ab 2020 enger wird. 2. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher zur Entwicklung des strategischen Haushalts unternommen? Mit der Verstetigung der Tilgung und der Bildung von Rücklagen sind wichtige Weichenstellungen vorgenommen wurden. Der Haushalt ist dadurch krisenfester geworden, da damit Anpassungen der Ausgabenstrukturen verbunden waren und im Falle eines Konjunktureinbruchs Mindereinnahmen durch Rücklagen kompensiert werden können. Durch die Einigung bei den Bund-Länder- Finanzbeziehungen steht das Land 2020 zudem nicht mehr vor einer Fiskalklippe . Dies ermöglicht eine kontinuierliche Ausgabenentwicklung unter Beachtung politischer Schwerpunktsetzungen. Die Evaluierung des Haushaltsaufstellungsverfahrens wurde unter Einbeziehung der Ergebnisse und Konzepte des strategischen Politikmanagements (SPM) und des Gender Budgeting als Querschnittsziel durchgeführt und der Evaluierungsbericht der Staatssekretärsebene vorgestellt. 3. Wie häufig tagte die im Koalitionsvertrag genannte Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene? Das Thema wurde zweimal auf Staatssekretärsebene behandelt. 4. Welche Ergebnisse haben die Evaluierung des Haushaltsaufstellungsverfahrens und die Auswertung in der Arbeitsgruppe hervorgebracht? Bitte begründen, falls weder Evaluierung noch Auswertung abgeschlossen sind. Die wichtigsten Ergebnisse aus Evaluierung des Haushaltsaufstellungsverfahrens und Auswertung sind: - Die bei Bund und Ländern zur Anwendung kommenden Verfahren sind durch ineinandergreifende gesetzliche und verwaltungsmäßige Regelungen gut definiert . Haushaltsgesetzgebung und definierte Regelungen für die Verwaltung 3 sind mit der des Bundes vergleichbar, so dass die Ergebnisse der Evaluation des aktuellen Haushaltsverfahrens des Bundes weitgehend auf Sachsen- Anhalt übertragen werden können. Das deutsche Haushaltsverfahren wurde im Auftrag des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 von der OECD, als unabhängiger kompetenter Einrichtung, eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das verwendete Verfahren über alle Elemente eines modernen Haushaltssystems verfügt. Alle relevanten Akteure sind angemessen einbezogen. Explizit lobend erwähnt wurde die Modernisierung der Vorworte im Haushaltsplan. Diese Ergebnisse gelten auch für Sachsen-Anhalt, so dass auch das in Sachsen-Anhalt verwendete Haushaltsaufstellungsverfahren über alle Elemente eines modernen Haushaltssystems verfügt und alle relevanten Akteure sind angemessen einbezogen sind, - Der in der letzten Legislaturperiode entwickelte Ansatz des strategischen Politikmanagements sollte durch stärkere Fokussierung auf 5 Ziele zu mehr Transparenz hinsichtlich Wirkung und Zielerreichung für Verwaltung, Parlament und Bürger beitragen. Strategisches Politikmanagement war zusätzlich zum bestehenden Haushaltsverfahren geplant worden. Der Ansatz war stark techniklastig und personalintensiv aufgebaut. Da das bestehende Haushaltsverfahren zum einen über alle Elemente eines modernen Haushaltssystems verfügt und von daher kein akuter Handlungsbedarf für Änderungen besteht und zum anderen das Haushaltsverfahren HAMISSA bis 2020 abgelöst werden soll, ist die Nachhaltigkeit einer gesonderten Investition in das strategische Politikmanagement nicht gegeben. Die Empfehlung, strategisches Politikmanagement nicht weiter zu verfolgen und einzustellen, wurde umgesetzt. - Um Haushalt und Rechnungslegung noch bürgerfreundlicher zu strukturieren , sollen die Vorworte der Einzelpläne mit Bezug auf Gender Budgeting, entsprechend der vorgesehenen technischen Aufbereitung weiter ausgebaut werden. Die systematische Verknüpfung der Haushaltsansätze mit den Genderzielen nach Haupt- und Nebenziel wird umgesetzt und in den Vorworten dargestellt. Gender Budgeting soll weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von Daten für Öffentlichkeit und Bürger soll weiter gewährleistet werden, um Transparenz und Bürgernähe zu erhalten. 5. Welche weiteren Schritte hin zu einem strategischen Haushalt gedenkt die Landesregierung in welchem Zeitraum zu unternehmen? Die Arbeit am strategischen Haushalt, mit Ausrichtung auf eine konjunkturgerechte Haushaltswirtschaft mit einer mehrjährigen Finanzplanung, gehört zu den dauerhaften Aufgaben im Ministerium der Finanzen. Durch Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse, Verstetigung der Schuldentilgung und Bildung von Rücklagen soll der Haushalt krisenfester werden und eine kontinuierliche Ausgabenentwicklung unter Beachtung politischer Schwerpunktsetzungen nachhaltig möglich bleiben.