Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2552 02.03.2018 (Ausgegeben am 05.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Mobilfunkgeräte in den Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 7/1473 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie häufig wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in den einzelnen Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts Mobilfunkgeräte gefunden? JVA/JA 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Burg 10 27 29 43 38 30 Dessau 4 5 26 15 geschl. Ast. Magdeburg 1 2 geschl. Halle 6 22 30 23 38 63 Nst. Halle 4 4 21 16 19 21 Volkstedt 1 3 3 7 2 2 Ast. Naumburg 14 geschl. Raßnitz 5 0 2 2 0 3 gesamt 45 63 111 106 97 119 Für das Jahr 2017 liegt zum jetzigen Zeitpunkt die Statistik über die Handyfunde in den Justizvollzugsanstalten noch nicht vor. 2. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung, wie bzw. über welchen Weg die Mobilfunkgeräte in die Justizvollzugsanstalten gelangen bzw. gelangt sind? Bekannt ist, dass das illegale Einbringen von Handys in die Haftanstalten häufig durch Überwürfe über die Anstaltsmauer erfolgt. Weitere bekannte Wege, Han- 2 dys illegal in die Justizvollzugsanstalten einbringen zu wollen, sind versteckt in Paketen, bei der Besuchsdurchführung, bei der Rückkehr von Vollzugslockerungen in die Justizvollzugsanstalten sowie bei der Belieferung der Anstalten durch Fremdfirmen. 3. Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse, dass durch die Nutzung von Mobilfunkgeräten durch Insassen von Justizvollzugsanstalten Straftaten vorbereitet, verabredet oder begangen wurden bzw. werden? Nein, darüber gibt es keine Erkenntnisse.