Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2554 02.03.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 05.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Personalsituation in den Spezialeinheiten der Landespolizei Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1420 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zu den Spezialeinheiten (SE) der Landespolizei gehören gemäß dem Organigramm des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA)1 das Mobile Einsatzkommando (MEK) und das Spezialeinsatzkommando (SEK). Laut einem Presseartikel vom Dezember 2016 will die Landespolizei das SEK von vormals 50 Beamten bzw. von drei bestehenden Einsatzgruppen personell um eine vierte Einsatzgruppe erweitern. Anlass gebend wäre die gestiegene Zahl an Einsätzen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung hat aber dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen, die dem Wohle des Landes Sachsen-Anhalt, der übrigen Bundesländer und des Bundes Nachteile zufügen würden, nicht bekannt werden. Entsprechend der Verschlusssachenanweisung für das Land Sachsen- Anhalt (VSA LSA) sind Dokumente dann als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann (§ 7 VSA LSA). 1 https://polizei-web.sachsenanhalt .de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/lka/Presse/Organigramm_2015.pdf 2 Vorliegend sind den Antworten Angaben zu Einsatzstärken, Personalstärken und einsatztaktische Informationen zu entnehmen. Es steht zu befürchten, dass das Bekanntwerden der konkreten Informationen zu Einsatz- und Personalkräften sowie taktischen Maßnahmen der Polizei erhebliche Beeinträchtigungen in der künftigen Einsatzbewältigung und damit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach sich zöge. Entsprechend der VSA LSA ist bei verständiger Würdigung der Angaben die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1, 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11 und 12 daher als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ einzustufen und in somit in der Geheimschutzstelle des Landtages zur Einsichtnahme zu hinterlegen. 1. Wie viele Dienstposten im SEK waren in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils zum Stichtag 1. Januar laut Stellenbesetzungsplan eingerichtet? 1.1 Wie viele Dienstposten im SEK waren zu den Stichtagen dauerhaft besetzt oder vakant? 1.2 Wie viele Polizeivollzugsbeamte wurden zu den Stichtagen auf Abordnungsbasis im SEK eingesetzt? 1.3 Wie viele SEK-Beamte wurden jeweils zu den Stichtagen außerhalb der Einheit anderweitig dienstlich verwendet? 2. Wie viele Dienstposten im MEK waren in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils zum Stichtag 1. Januar laut Stellenbesetzungsplan eingerichtet? 2.1 Wie viele Dienstposten im MEK waren zu den Stichtagen dauerhaft besetzt oder vakant? 2.2 Wie viele Polizeivollzugsbeamte wurden zu den Stichtagen auf Abordnungsbasis im MEK eingesetzt? 2.3 Wie viele MEK-Beamte wurden jeweils zu den Stichtagen außerhalb der Einheit anderweitig dienstlich verwendet? Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen . 3. Wie viele Mehrarbeitsstunden wurden von den Beamten der Spezialeinheiten jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 geleistet? Wie viele wurden davon durch Freizeit oder Geld abgegolten? Mehrarbeitsstunden im Sinne der Anfrage sind Über- und Mehrarbeitsstunden gemäß § 63 Abs. 2 Satz 2 LBG LSA und § 7 Abs. 6 und 7 TV-L. Bitte nach MEK und SEK aufschlüsseln . SEK Jahr geleistete Mehrarbeitsstunden gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 LBG LSA2 durch Freizeit ausgeglichene Mehrarbeitsstunden vergütete Mehrarbeitsstunden 2013 7.802 7.553 1.492 2014 9.825 8.931 896 2015 12.529 11.153 1.365 2016 13.580 9.479 454 2017 11.379 10.695 94 2 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt 3 MEK Jahr geleistete Mehrarbeitsstunden gem. § 63 Abs. 2 Satz 2 LBG LSA durch Freizeit ausgeglichene Mehrarbeitsstunden vergütete Mehrarbeitsstunden 2013 14.726 16.418 2.680 2014 14.979 16.157 2.471 2015 13.268 12.630 2.265 2016 13.276 13.682 0 2017 14.958 13.601 0 Die Summe der durch Freizeit ausgeglichenen oder vergüteten Mehrarbeitsstunden übersteigt z. T. die geleisteten Mehrarbeitsstunden pro Kalenderjahr, da geleistete Mehrarbeitsstunden aus dem Vorjahr jeweils in das Folgejahr übertragen werden. Eine Vergütung geleisteter Mehrarbeitsstunden kann nur erfolgen, wenn ein Ausgleich durch Freizeit innerhalb eines Jahres nicht möglich war (vgl. § 63 Abs. 2 LBG LSA). 4. Wie viele Einsätze oder Aufträge hat das SEK jeweils in den Jahren 2011 bis 2017 durch- bzw. ausgeführt? Bitte auch Einsätze berücksichtigen, zu welchen das SEK vorsorglich zur Lagebewältigung hinzugezogen wurde, aber im Verlauf der Maßnahme nicht zum Einsatz kam. Mussten Einsätze oder Aufträge abgesagt oder ohne Begleitung des SEK durchgeführt werden , weil zum Einsatzzeitpunkt nicht ausreichend SEK-Beamte zur Verfügung standen? Bitte die Anzahl nach Jahren aufschlüsseln. Die Beantwortung unterliegt der Einstufung VS-Nur für den Dienstgebrauch . 5. Wie viele Einsätze oder Aufträge hat das MEK in den Jahren 2011 bis 2017 durch- bzw. ausgeführt? Mussten in diesem Zeitraum seitens des MEK aufgrund von Personalmangel oder anderen Gründen Aufträge abgelehnt oder Einsätze ohne Begleitung des MEK durchgeführt werden? Bitte die Anzahl nach Jahren, den einzelnen MEKs und Gründen aufschlüsseln. 6. Wie viele Beamte hatten sich in den Jahren 2014 bis 2017 für eine Verwendung im MEK und SEK beworben? Wie viele Bewerber: 6.1 wurden für geeignet befunden, 6.2 haben die Einführungsfortbildung zur Verwendung in den Spezialeinheiten begonnen, 6.3 haben die Einführungsfortbildung erfolgreich abgeschlossen und 6.4 wurden in die SE übernommen? 4 7. Wie viele Beamte werden nach jetzigem Stand voraussichtlich im Jahr 2018 aus den Spezialeinheiten herausgelöst und wie viele in die Spezialeinheiten aufgenommen? Bitte nach MEK und SEK aufschlüsseln. Die Beantwortung der Fragen 4 bis 7 unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen . 8. Welche besonderen finanziellen und immaterielle Entschädigungen oder Ausgleiche erhalten Angehörige der Spezialeinheiten aufgrund ihrer Verwendung ? Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - EZulV LSA) vom 22. Dezember 2011 (GVBl. LSA 2011, S. 880), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Oktober 2015 (GVBl. LSA 2015, S. 474), erhält, wer als Polizeivollzugsbeamtin und Polizeivollzugsbeamter in einem Mobilen Einsatzkommando oder in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze verwendet wird, eine Erschwerniszulage in Höhe von 225 Euro monatlich. 9. Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung in den Jahren 2016 und 2017 ergriffen oder eingeleitet, um den Personalbedarf im SEK zu decken? Sind weitere finanzielle oder sonstige Anreize bzw. Maßnahmen geplant, um die Verwendung im SEK attraktiver zu gestalten? Wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? 10. Gibt es seitens der Landesregierung die Überlegung oder Absicht, die Anzahl der Beamten im MEK zu erhöhen? Falls ja, ab wann soll das Personal im MEK aufgestockt werden? Falls nein, wird um eine Begründung gebeten . 11. Polizeivollzugsbeamte im MEK oder im SEK erhalten gemäß § 18 Abs. 1 Erschwerniszulagenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EZulV LSA) eine Zulage für besondere polizeiliche Einsätze. Gleiches gilt u. a. für Beamte im Personenschutz. Wie viele Dienstposten im Personenschutz waren in den Jahren 2011 bis 2018 jeweils zum Stichtag 1. Januar laut Stellenbesetzungsplan eingerichtet? 11.1 Wie viele Dienstposten im Personenschutz waren zu den Stichtagen dauerhaft besetzt oder vakant? 11.2 Wie viele Polizeivollzugsbeamte wurden zu den Stichtagen auf Abordnungsbasis im Personenschutz eingesetzt? 11.3 Wie viele Beamte, die laut Stellenbesetzungsplan im Personenschutz geführt wurden, waren jeweils zu den Stichtagen außerhalb des Personenschutzes eingesetzt? 5 12. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2011 bis 2017 auf Grundlage einer Gefährdungsbewertung oder des Gefährdungsgrades dauerhaft oder temporär als Schutzperson eingestuft? Bei wie vielen Personen wurden entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt? Bitte die Anzahl der Personen nach Jahren und ggfs. Monaten aufschlüsseln. Die Beantwortung der Fragen 9 bis 12 unterliegt der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ und kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages eingesehen werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen .