Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2555 02.03.2018 (Ausgegeben am 05.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Kita-Öffnungszeiten an den Bedarf der Eltern anpassen! Kleine Anfrage - KA 7/1422 Vorbemerkung des Fragestellenden: Für viele berufstätige Eltern passen die aktuellen Kita-Öffnungszeiten nicht mehr mit der Lebenswirklichkeit zusammen und zwängt diese beruflich in ein stark behinderndes Korsett. Oftmals ist die Zeit zu knapp, man steckt im Verkehr fest, es kommen ungeplant Überstunden hinzu oder ein ähnlicher Grund sorgt dafür, dass man bei der Einhaltung der Kita-Öffnungszeiten immer häufiger unter Stress gerät und Gefahr läuft, den Arbeitsplatz oder den Kitaplatz zu riskieren. Dabei würden oftmals ein bis zwei Stunden mehr am Morgen bzw. am Nachmittag das Problem für den Großteil der Erziehungsberechtigten einfach lösen. Leider sieht laut Bertelsmann-Stiftung die Realität anders aus. In NRW hatten in den Jahren 2015/2016 zum Beispiel nur zwei Prozent der Kitas nach 17:00 Uhr noch auf, knapp ein Viertel der Kitas schloss schon um 16:00 Uhr und im Dezember 2016 bestätigten 60 % der Eltern in Deutschland, dass die Öffnungszeiten der Kitas an ihrem Bedarf vorbeigehen. Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes ist dieses Problem einzig eine Frage der Finanzen. So reichten die veranschlagten Pauschalen für den Kita-Platz immer häufiger nicht aus, sodass die Träger durch Kürzung der Randzeiten oft Personal und Kosten einzusparen versuchen. In einem so hochentwickelten und zumindest im Durchschnitt (!) wohlhabenden Industriestaat wie der Bundesrepublik Deutschland, darf der Standard der Kinderbetreuung jedoch nicht zu einer Stellschraube bei der Einsparung von Finanzen werden! Die Politik ist daher gefragt, eine familien- und arbeitnehmerfreundlichere Politik umzusetzen, so wie es die AfD stets fordert! 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen die erbetenen Daten nicht vollumfänglich vor. Um alle Detailfragen beantworten zu können, wäre eine zeitaufwändige händische Sichtung der Akten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie bei den Trägern von Tageseinrichtungen erforderlich. Zudem kann nicht davon ausgegangen werden, dass noch alle Informationen für den Zeitraum ab 1990 in den jeweiligen Archiven der Gebietskörperschaften und/oder Träger von Tageseinrichtungen vorliegen. Da auch keine Auskunftspflicht gegenüber dem Land besteht, wurde davon abgesehen, die Vorgenannten um die Zulieferung der Daten zu bitten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die KA 7/726 des Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt (AfD) vom 05.05.2017 in der Drs. 7/1356 verwiesen. 1. Wie viele sogenannte „24-Stunden-Kitas" existieren in Sachsen-Anhalt aktuell ? Wie hat sich deren Anzahl seit dem Jahr 1990 verändert? Bitte nach Kreisen, Städten und Gemeinden aufschlüsseln. In Sachsen-Anhalt werden derzeit folgende fünf 24-Stunden-Tageseinrichtungen (Stand: 02/2018) vorgehalten: lfd. Nr. Landkreis/kreisfreie Stadt Stadt 24h-Betreuung seit: 1 Burgenlandkreis Naumburg 29.11.2013 2 Halle Halle (Saale) 01.10.2007 3 Mansfeld-Südharz Hettstedt 02.08.2017 4 Salzlandkreis Bernburg (Saale) 01.03.2016 5 Stendal Stendal 17.10.2005 Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Wie groß sind die Kapazitäten der 24-Stunden-Kitas im Verhältnis zu allen Kindern zwischen ein und sechs Jahren in Sachsen-Anhalt? Wie hat sich dies seit dem Jahr 1990 geändert? Bitte nach Kreisen, Städten und Gemeinden aufschlüsseln. Die fünf Kindertageseinrichtungen mit 24h-Betreuung haben laut Betriebserlaubnis zusammen eine Kapazität i. H. v. 424 Plätzen. Von diesen 424 Plätzen sind 39 Plätze für eine 24h-Betreuung vorgesehen. 3 lfd. Nr. Landkreis/kreisfreie Stadt Stadt Kapazität gesamt davon Plätze für 24h- Betreuung 1 Burgenlandkreis Naumburg 65 10 2 Halle Halle (Saale) 78 10 3 Mansfeld-Südharz Hettstedt 102 12 4 Salzlandkreis Bernburg (Saale) 100 5 5 Stendal Stendal 79 2 Nach dem Statistischen Jahrbuch 2017 des Landes Sachsen-Anhalt betrug die Zahl der Kinder zwischen ein und sechs Jahren im Jahr 2015 88.668 (Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor). Setzt man diese Anzahl ins Verhältnis zu den 39 Plätzen für 24h-Betreuung, so ergibt sich ein Verhältnis von rd. 0,044 %. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Mit welchen Maßnahmen, organisatorisch und finanziell, fördert die Landesregierung die Entstehung von 24-Stunden-Kitas in Sachsen-Anhalt? Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Falls keine Maßnahmen vorhanden sind oder keine weiteren geplant sind: Wieso nicht? Sieht die Landesregierung die Schaffung von 24-Stunden-Kitas nicht als notwendig an? Die Landesregierung fördert die Entstehung von 24-Stunden-Tageseinrichtungen nicht. Die Pflicht zum Vorhalten einer an den Bedürfnissen von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen liegt gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Ki- FöG bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Diese haben ebenso gem. § 10 Abs. 1 S. 2 und 3 KiFöG eine Bedarfsplanung gem. § 80 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 SGB VIII aufzustellen und in allen Phasen der Bedarfsplanung mit den Gemeinden und Verbandsgemeinden, den Trägern der freien Jugendhilfe und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe das Benehmen herzustellen. 4. Wie viele der Kitas, Krippen, Kindergärten oder ähnliche Einrichtungen haben täglich zwischen 07:00 und 16:00 Uhr geöffnet? Wie viele haben früher bzw. länger geöffnet? Wie hat sich deren Zahl seit dem Jahr 1990 verändert ? Bitte nach Kreisen, Öffnungs- und Schließzeiten im Stundentakt, Jahr und prozentual zur Gesamtzahl aller Einrichtungen sowie der Kapazität bzw. Plätzen angeben. Zum Erhebungszeitpunkt (02/2018) gibt es in Sachsen-Anhalt 1.961 Einrichtungen (inkl. Außenstellen) mit insges. 160.681 Plätzen. Von 232 der 1.961 Einrichtungen liegen keine aktuellen Angaben zu den Öffnungszeiten vor. Von den verbleibenden 1.729 Einrichtungen haben 13 von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. 1.636 Einrichtungen öffnen bereits vor 7:00 Uhr und 1.635 Einrichtungen haben länger als bis 16:00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 4 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Eltern ein, die aufgrund der Unvereinbarkeit von Kita-Öffnungszeiten und Arbeitszeit ihren Beruf verloren haben und damit deutlich massiver von Armut bedroht sind? Die Frage kann seitens der Landesregierung mangels vorhandener Bezugsgrößen oder methodischer Ansätze nicht beantwortet werden. 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der nicht erfüllten Kinderwünsche von Paaren aufgrund der ersichtlichen Unvereinbarkeit der Kita- Öffnungszeiten und Arbeitszeit ein? Die Frage kann seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden.