Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2559 02.03.2018 (Ausgegeben am 05.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Verdacht auf Fördermittelmissbrauch im Ameos Klinikum Haldensleben - Teil II - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 7/2253 Kleine Anfrage - KA 7/1438 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ausgehend von der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Verdacht auf Fördermittelmissbrauch im Ameos Klinikum Haldensleben“ mit der Drs. 7/2253 konkretisiere ich meine Fragen. Da das somatische Krankenhaus in Haldensleben seit 1991 mit ca. 54,6 Mio. € gefördert wurde, ergibt sich für den 1. Bauabschnitt eine Förderungssumme von ca. 21,3 Mio. € und für den 2. Bauabschnitt eine Förderungssumme von ca. 33,3 Mio. €, die jeweils in den Jahren 1994 und 2002 im Investitionsprogramm des Landes aufgenommen wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Welche Fördersummen bzw. Investitionsmaßnahmen wurden dezidiert im Investitionsprogramm des Landes 1994 aufgenommen? Das von der Landesregierung beschlossene Investitionsprogramm 1994 wurde im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt bekanntgegeben. Die Einzelheiten können dort den Seiten 1299 ff. (Teil 1) sowie 1802 ff. (Teil 2) entnommen werden. 2 2. Welche Fördersummen bzw. Investitionsmaßnahmen wurden dezidiert im Investitionsprogramm des Landes 2002 aufgenommen? Das von der Landesregierung beschlossene Gemeinsame Investitionsprogramm 2002 wurde im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt bekanntgegeben. Die Einzelheiten können dort den Seiten 327 ff. entnommen werden. 3. Aus welchem Grund erfolgte, bereits fünf Jahre nach der Sanierung, der Verkauf der Liegenschaft 2007 an die Sana Kliniken AG? Zu den Motiven der Kreisverwaltung, ihr Krankenhaus zu verkaufen, ist der Landesregierung nichts bekannt. 4. Weshalb ist der Verkaufserlös, einer vormals staatlichen Einrichtung, der Landesregierung nicht bekannt? Träger des somatischen Krankenhauses in Haldensleben war der Landkreis; es handelte sich um eine kommunale Einrichtung. Der Landkreis hat sich auf Nachfrage zum Verkaufserlös auf die im Kaufvertrag vereinbarte Verschwiegenheitspflicht berufen. 5. Auf Grundlage welcher Kalkulationen ergeben sich die genauen Fördermittelsummen , die im Sinne des europäischen Beihilferechts seit dem Jahr 2007 der Sana Klinikum AG und ab dem Jahr 2014 der AMEOS AG Gruppe für das Klinikum Haldensleben gewährt wurden? Im Zuge der Antragstellung werden vom Krankenhausträger eine Beschreibung der Maßnahmen sowie eine präzise Berechnung der voraussichtlichen Kosten vorgelegt. Diese umfassen neben den Baukosten auch die Kosten für Einrichtung und Ausstattung. Der Antrag wird anschließend auf Notwendigkeit und baufachlich geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung bzw. der Prüfvermerk ist Grundlage für Abstimmungen, die dann zur Aufnahme in das Investitionsprogramm führen. Die Entgelte für die Krankenhausleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt und enthalten keine Investitionen. Die Errichtung und Erhaltung der Krankenhausinfrastruktur ist Aufgabe des Staates im Sinne des Sozialstaatsprinzips . Die Krankenhausförderung dient also nicht dazu, strukturelle Nachteile einzelner Krankenhäuser auszugleichen. Die deutsche Krankenhausfinanzierung ist keine Beihilfe im Sinne des europäischen Rechts. Darüber besteht Einigkeit zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland. Die Erklärung dafür findet sich in der Dualität der deutschen Krankenhausfinanzierung. Näheres kann einer Handreichung des Bundesministeriums für Gesundheit entnommen werden, welche im Internet unter folgendem Link abrufbar ist: http://www.bdpk.de/media/file/1232.2014-02- 05_Handreichung_DAWI_BMG.pdf.