Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2563 07.03.2018 (Ausgegeben am 07.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Situation der Horte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1431 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landesregierung liegen die erbetenen Daten nicht vollumfänglich vor. Um alle Detailfragen beantworten zu können, wäre eine zeitaufwändige händische Sichtung der Akten bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den Trägern von Tageseinrichtungen, teils auch bei den Schulträgern sowie Betreibern des öffentlichen Personennahverkehrs erforderlich. Da eine Pflicht zur Meldung der Daten nicht besteht - die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe agieren im eigenen Wirkungskreis - wurde auf eine entsprechende Abfrage verzichtet. Teilweise wurde deshalb auf die Ergebnisse der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes aus dem Jahr 2016 zurückgegriffen. 1. Mit welchen Kosten ist momentan die Finanzierung der Horte verbunden? Bitte die Höhe des Landes- und Landkreisanteils, des Gemeindedefizits und der Elternbeiträge angeben. Gemäß § 12 Abs. 1 KiFöG gewährt das Land den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Zuweisung für jedes betreute Kind. Der Bemessung und Verteilung der Mittel liegt die Zahl der im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe betreuten Kinder zugrunde, die sich aus der Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Tagespflege “ des Statistischen Landesamtes zum 1. März des Vorjahres ergibt. Im Falle eines Doppelhaushalts ist für das zweite Haushaltsjahr die entsprechende Statistik zum 1. März des Vorvorjahres zugrunde zu legen. Für das Haushaltsjahr 2018 ist folglich die Statistik zum 1. März 2016 zugrunde zu legen. Danach 2 betrug die Anzahl der Schulkinder, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden , 50.934. Die monatlichen Zuweisungen für jedes betreute Schulkind betragen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 3 KiFöG ab 1. Januar 2018 63,76 Euro. Die landesseitigen Zuweisungen für betreute Schulkinder werden im Haushaltsjahr 2018 somit 38.970.622,08 Euro betragen. Gem. § 12a Abs. 1 S. 2 KiFöG gewähren die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe darüber hinaus aus eigenen Mitteln einen Betrag in Höhe von 53 v. H. der auf sie entfallenden Zuweisungen des Landes gemäß § 12 Abs. 2 KiFöG. Mithin werden die Zuweisungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Haushaltsjahr 2018 für betreute Schulkinder 20.654.429,70 Euro betragen. Soweit der Finanzierungsbedarf eines in Anspruch genommenen Platzes in einer Tageseinrichtung (hier: Hort) nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt wird, hat die Gemeinde oder Verbandsgemeinde , in deren Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gem. § 12c KiFöG den verbleibenden Finanzbedarf zu tragen. Zur Deckung des verbleibenden Finanzbedarfs können Kostenbeiträge gemäß § 13 KiFöG erhoben werden. Die momentanen Finanzierungsbedarfe (Platzkosten) sind der Landesregierung nicht bekannt. Mithin kann keine Aussage zum verbleibenden Defizit und somit zum Finanzierungsanteil der Gemeinden und Verbandsgemeinden getroffen werden. Zum exakten Finanzierungsanteil der Eltern kann die Landesregierung ebenfalls keine Aussage treffen. Hierfür wäre es notwendig, sowohl die Kostenbeiträge jeder einzelnen Tageseinrichtung für den Leistungsbereich Hort, als auch die Anzahl der betreuten Kinder sowie die durchschnittlich gebuchten Betreuungsstunden pro Kostenbeitragssatz (resp. Einrichtung / resp. Gemeinde) ins Verhältnis zu setzen. Erschwerend käme die Differenzierung zwischen Hortbetreuung während der Schul- bzw. Ferienzeit hinzu. Einer Vielzahl von Satzungen ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob eine Ferienbetreuung enthalten ist. Die Werte sind daher nicht durchgängig verwertbar. Im Folgenden soll zur Annäherung behelfsweise folgende grobe Schätzung abgegeben werden: Gemäß § 13 Abs. 5 KiFöG übermitteln die Gemeinden und Verbandsgemeinden dem für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium jährlich bis zum 31. August die am 1. August geltende Höhe der Kostenbeiträge. Für den Stichtag 01.08.2017 wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration auf dieser Basis für eine sechsstündige Hortbetreuung die folgenden Werte berechnet: 3 *Kostenbeiträge der Gemeinden im Verhältnis zu den jeweils betreuten Kindern Unterstellt man eine durchschnittliche Inanspruchnahme einer sechsstündigen Hortbetreuung und vernachlässigt die Schulzeit-/Ferienzeitproblematik, den tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme und etwaige Kostenbeitragssteigerungen seit 1. August 2017, so müssten die Eltern für 50.934 Hortkinder einen monatlichen Kostenbeitrag i. H. v. durchschnittlich 66,55 Euro entrichten. Eine differenziertere Darstellung kann aus vorgenannten Gründen nicht erfolgen . 2. Wie viel Personal ist in den Horten beschäftigt? Bitte die absoluten Zahlen (Fach- und Hilfskräfte), das Stellen- und Arbeitszeitvolumen und das Durchschnittsalter angeben. Die gewünschte Differenzierung kann dergestalt nicht vorgenommen werden. Die Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege “ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt erfasst jeweils zum Stichtag 01.03. die Anzahl der in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung tätigen Personen in unterschiedlichen Differenzierungsgraden. Zum 1. März 2017 gab es in Sachsen-Anhalt 1.780 Tageseinrichtungen, davon 371 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren (nur Schulkinder) und 1.296 Einrichtungen mit Kindern aller Altersgruppen (Kombinationseinrichtungen). Für Letztgenannte wird nicht mehr bezüglich der jeweiligen Betreuungsart differenziert . Mithin können auch keine Differenzierungen bezüglich des Personals vorgenommen werden. In den 371 Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren (nur Schulkinder) waren am 1. März 2017 insgesamt 2.291 Personen als pädagogisches Personal (ohne Leitung, Verwaltung, Hauswirtschaft und Technik) beschäftigt . Die Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege “ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt unterscheidet nicht zwischen Fach- und Hilfskräften im Sinne des § 21 KiFöG. Behelfsweise wird deshalb auf die Ergebnisse der KiFöG-Evaluation 2016 zurückgegriffen. Danach waren 91,59 % aller pädagogisch Beschäftigten pädagogische Fachkräfte nach § 21 Abs. 3 KiFöG, 3,72 % Fachkräfte nach § 21 Absatz 4 S. 1 KiFöG und 2,94 % Hilfskräfte nach § 21 Abs. 4 S. 2 KiFöG. Differenziertere Daten für reine Horte und Kombinationseinrichtungen liegen nicht vor. Grundsätzlich können Hilfskräfte gem. § 21 Abs. 4 S. 2 KiFöG im Verhältnis von einer Hilfskraft zu zwei pädagogischen Fachkräften zugelassen werden. Hort 6h Mittelwert gewichtet* 66,55 € Minimalwert 41,00 € Maximalwert 110,00 € 4 Die pädagogischen Fachkräfte nach § 21 Abs. 3 KiFöG waren laut Evaluation im Durchschnitt 46 Jahre, die Fachkräfte nach § 21 Abs. 4 S. 1 KiFöG 37 Jahre und die Hilfskräfte nach § 21 Abs. 4 S. 2 KiFöG 33 Jahre alt. In den reinen Horteinrichtungen ist laut Evaluation 2016 kein Personal mit einer Arbeitszeit von weniger als einem Viertel der Vollzeit beschäftigt. Die Mehrheit (69 %) ist mit einer Arbeitszeit von mehr als der Hälfte, aber weniger als drei Viertel der Vollzeit beschäftigt. Für das Jahr 2016 betrugen die durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten für reine Horteinrichtungen 28,4 Stunden, für Kombinationseinrichtungen aus Kindergarten und Hort 34,8 Stunden und für Kombinationseinrichtungen aus Kinderkrippe, Kindergarten und Hort 31,6 Stunden. 3. Wo sind die Horte räumlich angegliedert? Bitte angeben, wie viele Horte sich in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen befinden und nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach der Evaluation 2016 waren 16,6 % der Einrichtungen reine Horte, 23,2 % Kombinationseinrichtungen aus Kinderkrippe, Kindergarten und Hort und 1,4 % Kombinationseinrichtungen aus Kindergarten und Hort. 4. Wie viele Horte (nur Schulkinder) befinden sich in kommunaler und in freier Trägerschaft? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen . Im Februar 2018 gab es in Sachsen-Anhalt 473 „reine“ Horte. Davon wurden 98 als Außenstelle geführt. 265 der Horte waren in kommunaler, 208 in freier Trägerschaft . Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen: 5   Anzahl der Horte (Regeleinrichtung) Anzahl der Horte als Außenstelle Anzahl der Horte einschließlich Außenstellen Landkreis/ kreisfreie Stadt kommunale Träger freie Träger kommunale Träger freie Träger kommunale Träger freie Träger Altmarkkreis Salzwedel 17 2 6 0 23 2 Anhalt-Bitterfeld 24 10 1 2 25 12 Börde 30 8 1 0 31 8 Burgenlandkreis 21 6 12 2 33 8 Dessau-Roßlau 5 5 3 1 8 6 Halle 4 35 0 5 4 40 Harz 24 8 11 4 35 12 Jerichower Land 6 7 2 0 8 7 Magdeburg 0 40 0 1 0 41 Mansfeld- Südharz 12 9 6 11 18 20 Saalekreis 23 9 5 4 28 13 Salzlandkreis 14 19 4 6 18 25 Stendal 18 3 4 0 22 3 Wittenberg 7 9 5 2 12 11 205 170 60 38 265 208 5. Wie viele Horte befinden sich in direkter Schulnähe? Wie viele Horte werden über den Schülerverkehr organisiert und sind nur dadurch erreichbar ? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Wie gestalten sich bei Horten, die nicht in direkter Schulnähe angesiedelt sind, die durchschnittlichen Beförderungszeiten der Kinder? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Wie gestalten sich die Betreuungszeiten in den Horten während der Ferienzeit und während der Schulzeit? Wie viele Kinder besuchen den Frühhort der Schulen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Trifft es zu, dass Eltern verstärkt Hortbetreuung in der fünften und sechsten Klasse und in den Ferien nachfragen? Gibt es hier Unterschiede in der Inanspruchnahme zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die gewünschte Differenzierung kann dergestalt nicht vorgenommen werden. Die Statistik „Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege “ des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt weist für den jewei- 6 ligen Stichtag 01.03. der letzten fünf Jahre die folgenden Zahlen betreuter Schulkinder in Tageseinrichtungen unterteilt nach dem persönlichen Merkmal Alter aus: Altersspanne Anzahl Schulkinder/Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 9 bis unter 10 Jahre 11.795 10.956 10.576 10.528 10.462 10 bis unter 11 Jahre 7.220 6.577 6.520 6.250 6.129 11 bis unter 12 Jahre 1.294 1.130 1.007 966 1.030 12 bis unter 13 Jahre 381 310 317 276 238 13 bis unter 14 Jahre 170 190 178 135 147