Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2566 07.03.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte Demonstrationen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1449 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen- Anhalt (VerfSchG-LSA) geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter 2 Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Der Bekanntgabe von Namen von Anmeldern öffentlicher Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG LSA) stehen schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Anmelder solcher Versammlungen und Aufzüge bekannt zu werden. 1. Wie viele Demonstrationen, Mahnwachen oder sonstige öffentliche Auftritte der extremen Rechten fanden im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt statt? Wer trat bei diesen Aktivitäten als Anmelderin/Anmelder in Erscheinung und wo fanden diese statt? Die Landesregierung legt die Fragestellung dahingehend aus, dass nach öffentlichen Versammlungen und Aufzügen im Sinne des VersammlG LSA gefragt wird, die von Rechtsextremisten gegenüber den zuständigen Behörden angemeldet wurden, an deren Organisation Rechtsextremisten beteiligt waren oder deren Teilnehmer mehrheitlich Rechtsextremisten waren. Der Landesregierung liegen für das Jahr 2017 Erkenntnisse zu 18 derartigen Versammlungen und Aufzügen vor, die in Sachsen-Anhalt durchgeführt wurden. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen . 2. Unter welchem Motto/Thema wurden die in Frage 1 genannten Aktivitäten im Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt angemeldet? Wie viele Personen nahmen an den einzelnen Aktivitäten teil und fand eine überregionale Mobilisierung statt? Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen . 3. An welchen der in Frage 1 genannten Aktivitäten im Jahr 2017 in Sachsen- Anhalt war die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder andere neonazistische , rechte bzw. rechtsextreme Parteien organisatorisch beteiligt? Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Parteien. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische “ Parteien findet nicht statt. „Rechte“ Parteien, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen . 3 4. Welche der in Frage 1 genannten Aktivitäten im Jahr 2017 in Sachsen- Anhalt wurden aus dem Spektrum der sogenannten Freien Kameradschaften organisiert und um welche Kameradschaften handelt es sich hierbei? Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Kameradschaften . Die Frage wird deshalb dahingehend interpretiert, dass nur solche Informationen aufzuführen sind, die der Landesregierung zu rechtsextremistischen Kameradschaften vorliegen. Hinsichtlich der Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen . KA 7/1449; Anlage (Antwort zu den Fragen 1 bis 4) 1 lfd. Nr. Datum Frage 1: Ort Frage 1: Anmelder Frage 2: Motto/Thema Frage 2: Teilnehmerzahl Frage 2: Überregionale Mobilisierung Fragen 3 und 4: Beteiligung rechtsextremistischer Parteien oder rechtsextremistischer Kameradschaften an der Organisation 1 11.02.2017 Naumburg NPD- Kreistagsfraktion Burgenlandkreis „500 Jahre Reformation und Meinungsfreiheit?“ 42 Keine Erkenntnisse NPD 2 25.02.2017 Sangerhausen Siehe Vorbemerkung „Ohne Widerstand keine Zukunft“ 70 Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 3 07.03.2017 Dessau- Roßlau Siehe Vorbemerkung „Gegen das Vergessen ─ Zum Gedenken der Opfer von Dessau“ 28 Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 4 11.03.2017 Dessau- Roßlau Siehe Vorbemerkung „Gegen das Vergessen ─ Zum Gedenken der Opfer von Dessau“ ca. 130 Ja Teilnahme von Mitgliedern der Partei „Die Rechte“ aus den Landesverbänden Baden- Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie von Mitgliedern des NPD- Kreisverbandes Anhalt-Bitterfeld 5 22.03.2017 Halle (Saale) Siehe Vorbemerkung „Die Merkel Jugend grüßt die Kanzlerin“ ca. 150 Keine Erkenntnisse Teilnahme von Mitgliedern der „Kameradschaft Waffenbrüder“ und der „Bürgerinitiative Merseburg West“ 6 21.04.2017 Dessau- Roßlau Siehe Vorbemerkung „Freiheit für Horst Mahler“ 30 Ja Keine Erkenntnisse 7 29.04.2017 Halle (Saale) Siehe Vorbemerkung „Heraus zum revolutionären 1. Mai!!!“ 7 Nein Keine Beteiligung rechtsextremistischer Parteien oder rechtsextremistischer Kameradschaften an der Organisation 8 01.05.2017 Köthen Nicht angemeldet Keine Erkenntnisse ca. 200 Keine Erkenntnisse NPD-Kreisverband Börde, Mitglieder der rechtsextremistischen Szene KA 7/1449; Anlage (Antwort zu den Fragen 1 bis 4) 2 lfd. Nr. Datum Frage 1: Ort Frage 1: Anmelder Frage 2: Motto/Thema Frage 2: Teilnehmerzahl Frage 2: Überregionale Mobilisierung Fragen 3 und 4: Beteiligung rechtsextremistischer Parteien oder rechtsextremistischer Kameradschaften an der Organisation 9 01.05.2017 Halle (Saale) Siehe Vorbemerkung „Tradition verpflichtet! 84. Tag der Arbeit! Gemeinsam gegen Kapitalismus, Krieg und Ausbeutung“ 674 Ja Partei „Die Rechte“, NPD Kreisverbände Börde und Magdeburg, „Aktionsbündnis Sachsen-Anhalt“, „Antikapitalistisches Kollektiv“ 10 01.05.2017 Naumburg Nicht angemeldet Keine Erkenntnisse 20 Ja Partei „Die Rechte“ 11 03.06.2017 Landeshauptstadt Magdeburg Nicht angemeldet „Unser Europa ist nicht unsere Union“ 13 Keine Erkenntnisse „Identitäre Bewegung“ 12 10.06.2017 Querfurt Siehe Vorbemerkung „Schluss mit linker Hetze und Verharmlosung der Massenzuwanderung“ 85 Ja Keine Erkenntnisse 13 17.06.2017 Merseburg Siehe Vorbemerkung „Damals wie heute ─ Freiheit muss erkämpft werden“ 90 Ja Mitglieder des Organisationsteams „Tag der deutschen Zukunft 2018“ und Mitglieder des NPD-Kreisverbandes Neukölln (Berlin) 14 17.08.2017 Dessau- Roßlau Siehe Vorbemerkung „Gebt die Akten frei!!“ 32 Ja Keine Erkenntnisse 15 06.10.2017 Halle (Saale) „Identitäre Bewegung“ Studentenbegrüßung 25 Keine Erkenntnisse „Identitäre Bewegung“ 16 15.10.2017 Lutherstadt Wittenberg Keine Erkenntnisse Mahnwache 4 Keine Erkenntnisse NPD-Kreisverband Wittenberg KA 7/1449; Anlage (Antwort zu den Fragen 1 bis 4) 3 lfd. Nr. Datum Frage 1: Ort Frage 1: Anmelder Frage 2: Motto/Thema Frage 2: Teilnehmerzahl Frage 2: Überregionale Mobilisierung Fragen 3 und 4: Beteiligung rechtsextremistischer Parteien oder rechtsextremistischer Kameradschaften an der Organisation 17 21.10.2017 Lutherstadt Wittenberg Siehe Vorbemerkung „Stoppt die Gewalt gegen deutsche Bürger“ 86 Ja NPD-Kreisverband Wittenberg 18 18.11.2017 Dessau- Roßlau Siehe Vorbemerkung „Ihr für uns/wir für Euch“ 15 Ja Keine Erkenntnisse