Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2582 08.03.2018 (Ausgegeben am 08.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Stefan Gebhardt (DIE LINKE) PMO-Mittelvergabe Kleine Anfrage - KA 7/1480 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 30. Januar 2018 hat das Kabinett die Aufteilung der PMO-Mittel (Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR) in Höhe von etwa 35 Millionen Euro auf die Ressorts vorgenommen. Auf das Ressort Staatskanzlei und Kultur fallen demnach insgesamt 12.880.824,26 €. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Frage 1: Wie viel PMO-Mittel stehen für den Bereich Kultur für die kommenden drei Jahre insgesamt zur Verfügung? Nach der Entscheidung der Landesregierung vom 30.01.2018 über die Verteilung der PMO-Mittel stehen für den Kulturbereich in Zuständigkeit der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 12,88 Mio. Euro zur Verfügung. Frage 2: Welche Vorhaben plant die Landesregierung im Bereich Kultur ab 2018 mit Hilfe der PMO-Mittel umzusetzen? Bitte detailliert nach Träger, Maßnahme/Projekt und Fördersumme auflisten. Zur Beantwortung der Frage 2 wird auf die beigefügte Übersicht verwiesen. 2 Frage 3: Wer entscheidet über die Vergabe der PMO-Mittel im Kulturbereich? Die grundsätzliche Entscheidung über die aus den PMO-Mitteln zu fördernden Projekte hat die Landesregierung mit Kabinettsbeschluss vom 30.01.2018 getroffen. Frage 4: Welche Kriterien müssen potentielle Empfänger bzw. Maßnahmen/Projekte im Kulturbereich erfüllen, um mit PMO-Mitteln gefördert zu werden? Nach den Vorgaben der für die Verwendung der PMO-Mittel geltenden Verwaltungsvereinbarungen sind die Mittel gemeinnützig, investiv und investitionsfördernd im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung einzusetzen. Damit müssen auch Investitionen im Kulturbereich einen Anknüpfungspunkt zur Verbesserung der Standortfaktoren bieten. Frage 5: Haben weitere Maßnahmenträger die Möglichkeit, PMO-Mittel zu beantragen? Wenn ja, wie ist das Verfahren? Die Landesregierung hat bereits mit Kabinettsbeschluss 30.01.2018 grundsätzlich darüber entschieden, wie die 2018 zu erwartenden Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt verwendet werden sollen. Damit ist für diese Tranche eine Aufnahme neuer Projekte in die Förderung ausgeschlossen. Wenn weitere PMO-Mittel erschlossen werden sollten , würde eine neue Förderrunde beginnen. 3 Anlage Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ‐ Einzelplan 17  Projektvorschläge für die Verwendung von PMO‐Mitteln im Zeitraum 2018 bis 2020    Antragsteller  Zweck  Projektmittel  Stadt Gröbzig bzw. Museums‐ verein Synagoge Gröbzig e.V.  Sanierungs‐ und Instandhaltungsmaßnahmen am  Museum Synagoge Gröbzig  160.000 € Wohnungsgenossenschaft  Dessau eG   Sanierung der zum UNESCO‐Welterbe ernannten  Laubenganghäuser in Dessau‐Törten entspre‐ chend Empfehlung des Welterbe‐Komitees   1.550.000 € Stadt Bernburg  Museum Schloss Bernburg, Neuausstattung und Gestaltung der muesalen Dauerausstellung  1.295.324 € Theater Eisleben  Schaffung Barrierefreiheit  598.500 € Vereinigte Domstifter  Touristische Erschließung und Aufwertung des Areals am Naumburger Domplatz (Domplatz 1)  4.000.000 € Kulturstiftung Sachsen‐Anhalt  Sanierung des Hohen Chores im Magdeburger  Dom im Vorfeld der Bewerbung MD zur Kultur‐ hauptstadt 2025  2.700.000 € Gemeinnützige Wohnungsge‐ nossenschaft Gartenstadt‐ Kolonie Reform eG  Sanierung Gartenkolonie Magdeburg‐Reform als  Mustersiedlung der 20er Jahre in Vorbereitung  des Bauhausjubiläums 2019  675.000 € Nordharzer Städtebundthea‐ ter  Investitionsbedarf Brandschutzauflagen zur Siche‐ rung Spielbetrieb  927.000 € UNESCO‐Stadt Quedlinburg   Barrierearme Erschließung und Herrichtung des Stiftsbergmuseums  975.000 €       12.880.824 €