Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2605 12.03.2018 (Ausgegeben am 13.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Falko Grube (SPD) Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (Sustainable Urban Mobility Plans - SUMP) Kleine Anfrage - KA 7/1458 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (SUMP) sollen dazu beitragen, Strategien zu entwickeln, die eine Umstellung auf umweltfreundlichere und nachhaltigere Verkehrsträger ermöglichen. Die EU-Kommission unterstützt die Erarbeitung der SUMP. Auf nationaler Ebene sollen die SUMP aktiv beworben werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie steht die Landesregierung zu dem Planungsinstrument SUMP und welche Schlussfolgerung leitet sie daraus ab? Die Landesregierung begrüßt die Förderung einer nachhaltigen urbanen Mobilität durch die Europäische Kommission und ihre Aktivität zur Fortentwicklung der Verkehrsentwicklungsplanung in städtischen (urbanen) Räumen hin zu einem Plan für die nachhaltige urbane Mobilität, der im englischsprachigen Raum als „Substainable Urban Mobility Plan„ (SUMP) und im deutschsprachigen Raum als „Stadtmobilitätsplan“ oder „Nachhaltiger urbaner Mobilitätsplan“ bezeichnet wird. Der Plan für die nachhaltige urbane Mobilität, der auf den Aktionsplan urbane Mobilität der Europäischen Kommission (KOM (2009) 490 endgültig vom 30.9.2009) zurückgeht und dessen Konzept in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt“ (COM (2013) 913 final vom 17.12.2013) skizziert ist, ist hinsichtlich der Prozessstruktur und der Zielsetzung dem in Deutschland geprägten Begriff des Verkehrsentwicklungsplans gleichzusetzen. 2 Durch den zunehmenden Einfluss der Europäischen Union auf der gesetzlichen Ebene sind in der Vergangenheit neue Gesetze und damit verbundene formale Planwerke geschaffen worden, wie der Nahverkehrsplan, der Luftreinhalteplan oder der Lärmminderungsplan, die manchmal zu wenig mit dem Verkehrsentwicklungsplan koordiniert werden, was bei fehlender Abstimmung zu Aufwand durch Doppelplanung und zu teilweise gegenläufigen Maßnahmen führen kann. Deswegen ist die Entwicklung eines neuen Planungskonzeptes, das die Integrations -, Beteiligungs- und Evaluierungsprinzipien berücksichtigt, welche die gegenwärtigen und künftigen Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in den Blick nehmen und dabei helfen sollen, die Lebensqualität im urbanen Umfeld zu verbessern , positiv zu bewerten. Für die Landesregierung ergibt sich aus dem Plan für die nachhaltige urbane Mobilität, wie ihn die Europäische Kommission verfolgt, keine neue Aufgabe für die Städte. Schon heute müssen Städte die Planung des städtischen Verkehrssystems vornehmen, den Zugang zu Arbeitsplätzen und Dienstleistungen für alle gewährleisten, die Sicherheit verbessern, Umweltverschmutzung, Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch reduzieren, Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Transports von Menschen und Gütern bedenken sowie die Attraktivität und die Qualität der städtischen Umgebung steigern. Die Komplexität des Zusammenspiels von Umwelt, Mobilität und Energie bedingt einen integrativen und partizipatorischen Planungsansatz. Als wesentliche Neuerung erwartet die Landesregierung für die Zukunft daher eine Fortentwicklung der städtischen Verkehrsentwicklungsplanung auf einer strategisch-konzeptionellen Ebene und einer Maßnahmenebene, die Verkehrs-, Nahverkehrs-, Luftreinhalte-, Lärmminderungs - und weitere sektorale Pläne einschließt. 2. Gibt es in Sachsen-Anhalt Kommunen, welche einen SUMP erarbeitet haben bzw. dabei sind, diesen zu erarbeiten? Wenn ja, welche? Der Landesregierung sind keine Kommunen in Sachsen-Anhalt bekannt, in denen ein Plan für die nachhaltige urbane Mobilität nach dem Konzept der Europäischen Kommission erarbeitet wurde oder wird.