Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2606 12.03.2018 (Ausgegeben am 13.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Landesstraße L 189, Ortsdurchfahrt Borau (Stadt Weißenfels, Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 7/1472 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahr 2017 wurde die L 189 in der Ortsdurchfahrt Borau zeitweise halbseitig gesperrt und die Geschwindigkeit für LKW auf 30 km/h beschränkt. Grund hierfür sollen Schäden an einer Winkelstützwand sein. Die Winkelstützwand war in den Jahren 2008/2009 zur Realisierung einer Straßenverbreiterung errichtet worden. Zwischenzeitlich wurde die halbseitige Sperrung der Straße aufgehoben. Baumaßnahmen zur Sicherung der Winkelstützwand waren zuvor nicht durchgeführt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass sich innerhalb der Ortslage Borau die Fahrbahn der L 189 in der Baulast des Landes und die straßenbegleitenden Anlagen wie der Gehweg und die betreffende Winkelstützwand in der Baulast der Stadt Weißenfels befinden. 1. In einem „Geotechnischen Bericht vom 15. August 2017 kommt der Baugrundgutachter Dr. Frauendorf zu dem Ergebnis, dass eine „gründungstechnische Sicherung der Winkelstützwand zwingend erforderlich ist“. Ist der Landesregierung der „Geotechnische Bericht mit diesem Ergebnis bekannt? Der geotechnische Bericht ist der Landesregierung bekannt. Laut dem Gutachten ist die Frostsicherheit des Stützwandfußes nicht gegeben und die Stützwand beginnt zu kippen. Hieraus resultieren Verformungen im Gehweg. Nach 2 Erkenntnissen aus dem Gutachten erreicht die Lastabtragung aus der Fahrbahn jedoch nicht den Stützwandfuß. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Schlussfolgerungen des Baugrundgutachters für die Sicherheit des betroffenen Abschnitts der Ortsdurchfahrt Borau der L 189? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Die Lastabtragung aus dem Straßenkörper hat keine Auswirkungen auf die Stützwand. Dementsprechend ist der betreffende Abschnitt der Fahrbahn der L 189 als sicher einzustufen. Eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn ist damit nicht mehr erforderlich. Die Stadt Weißenfels beabsichtigt, gemäß den Empfehlungen des Baugrundgutachters , eine Nachgründung im Bereich der Stützwand bzw. des Gehweges. Für die Nachgründung wird das Niederdruckerosionsverfahren (NDE) in Betracht gezogen. Zur Umsetzung der Maßnahmen hat die Stadt Weißenfels bereits Ingenieurleistungen ausgeschrieben und Haushaltsmittel für die notwendige Reparatur in 2018 eingeplant. 3. Weshalb wurde zunächst eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn verfügt, die später aufgehoben wurde? Zunächst wurde auf Antrag der Stadt Weißenfels eine halbseitige Sperrung angeordnet , da Verformungen an der Stützwand und Schäden im Gehweg auftraten . Die Sperrung erfolgte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und sollte den Eintrag von Verkehrslasten in unmittelbarer Nähe der Stützwand vermeiden , bis genauere Erkenntnisse aus dem beauftragten Baugrundgutachten vorliegen . Im Ergebnis des Gutachtens konnte die halbseitige Sperrung wieder aufgehoben werden. Aktuell ist im Bereich der Selauer Straße zum Zwecke des Lärmschutzes das Tempo für LKW auf maximal 30 km/h beschränkt.