Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2613 14.03.2018 (Ausgegeben am 15.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Kommunale Straßenbaufinanzierung - Sanierungs- bzw. Investitionsstau bei kommunalen Straßen Kleine Anfrage - KA 7/1488 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viel Straßenkilometer besitzen die Kommunen Sachsen-Anhalts in ihrer Straßenbaulast namentlich aufzuschlüsseln nach kreisfreier Stadt, Landkreis (Kreisstraßen), Einheitsgemeinde und kreisangehörige Stadt, Verbandsgemeinde und Mitgliedsgemeinde, die Gemeinden und Städte, wiederum aufgeschlüsselt nach Anliegerstraßen und -wegen, Haupterschließungsstraßen , Hauptverkehrsstraßen und ggf. sonstige Straßen, Wege und Plätze? 2. Wie viele Straßenkilometer unter Übernahme der Aufschlüsselung aus Frage 1 wurden nach 1990 bis Stand 31. Dezember 2017 in diesen (unter Frage 1 erfragten) Kommunen noch nicht grundhaft ausgebaut und wie hoch ist der jeweilige Finanzbedarf (auf Basis von Kostenschätzungen nach HOAI) pro Kommune und Straßenkategorie für den grundhaften Ausbau auf der Grundlage des durchschnittlichen Baukostenpreisniveaus von 2017? 3. Wie viele Straßenkilometer grundhaft ausgebauter Straßen unter Übernahme der Aufschlüsselung aus Frage 1 wurden nach 1990 bis Stand 31. Dezember 2017 in diesen (unter Frage 1 erfragten) Kommunen noch nicht mit einer neuen Fahrbahndecke über die Verschleißschicht hinaus erneuert und wie hoch ist dafür der jeweilige Finanzbedarf (auf Basis von Kostenschätzungen nach HOAI) pro Kommune und Straßenkategorie auf Grundlage des durchschnittlichen Baukostenpreisniveaus von 2017? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . 2 Da die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Aufgabe als Träger der Straßenbaulast für kommunale Straßen eigenverantwortlich wahrnehmen, verfügt die Landesregierung nicht über die gewünschten Informationen. Lediglich die für die besonderen Ergänzungszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) bedeutsamen Längenangaben zu den Kreisstraßen liegen vor. Die entsprechenden Angaben sind mit Stand 01.01.2018 beigefügt. Landkreis/kreisfreie Stadt  Kreisstraßenlänge Stand: 01.01.2018 (km-gerundet) Altmarkkreis Salzwedel 511 Anhalt-Bitterfeld 417 Börde 586 Burgenlandkreis 370 Dessau-Roßlau 32 Halle (Saale) 13 Harz 387 Jerichower Land 241 Magdeburg 36 Mansfeld-Südharz 227 Saalekreis 349 Salzlandkreis 366 Stendal 472 Wittenberg 320 Die Kommunen unterliegen insoweit, mit Ausnahme der Kreisstraßen, keiner allgemeinen Berichtspflicht zu der Frage der Straßenlängen und insbesondere auch des Straßenzustands. Eine kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage , die die Kommunen zur entsprechenden Datenerhebung und Unterrichtung verpflichtet, existiert nicht. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung lässt eine verbindliche Abfrage bei den Kommunen nur zu, soweit ein konkreter rechtsaufsichtlicher Anlass vorliegt, der die Ausübung des Unterrichtungsanspruchs nach § 145 KVG LSA rechtfertigen würde. 4. Wie stellte sich in den Jahren 2016 und 2017 das Verhältnis hinsichtlich der beantragten, bewilligten und abgerufenen Mittel der separat nach KomStrBauInvFinG (EntflechtG), GVFG und § 16 Abs. 2 Satz 1 FAG bereitgestellten Mittel für den kommunalen Straßenbau Sachsen-Anhalts insgesamt und jeweils aufgeschlüsselt in den Landkreisen und kreisfreien Städten dar? Der Bund stellt den Ländern seit 2007 jährlich Entflechtungsmittel in Höhe von 1,335 Mrd. Euro für Investitionen im kommunalen Straßenbau und dem ÖPNV bereit. Die Entflechtungsmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden werden derzeit in Sachsen-Anhalt insbesondere für die Finanzierung der Pauschalen nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus sowie für Maßnahmen des ÖPNV-Investitionsprogramms verwendet. 3 Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus in den Jahren 2016/2017 stellt sich nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus wie folgt dar: Landkreis/ kreisfreie Stadt Pauschalzuweisung 2016 und 2017 Sondervorhaben/ Ausfinanzierung nach VNP in Euro in Euro Stadt Dessau- Roßlau 2.541.600 6.688.077,91 Stadt Halle 6.900.000 136.532,52 Landeshauptstadt Magdeburg 9.000.000 Altmarkkreis Salzwedel 5.026.081 37.139,99 Anhalt-Bitterfeld 4.722.657 4.053,99 Landkreis Börde 6.347.267 52.701,64 Burgenlandkreis 4.476.947 482.176,00 Harz 4.803.168 2.931.111,47 Jerichower Land 2.720.976 22.344,18 Mansfeld-Südharz 2.871.345 11.121,33 Saalekreis 4.402.929 Salzlandkreis 4.353.535 112.058,66 Stendal 4.834.073 91.194,62 Wittenberg 3.971.022 91.876,96 Summe: 66.971.600 10.660.389,27 Eine Aufschlüsselung nach beantragten, bewilligten und abgerufenen Mitteln ist nicht möglich, da die Pauschalen nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus festgeschrieben sind und somit ein gesetzlicher Anspruch besteht. Bei den Sondervorhaben im besonderen verkehrspolitischen Interesse des Landes entsprechen die bewilligten und ausgezahlten Mittel denen, die beantragt wurden. Da sich die Mehrjahresprogramme an den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln orientieren, lassen diese keinen Rückschluss auf den tatsächlichen Investitionsbedarf in den Kommunen zu. Hinsichtlich der bereitgestellten Mittel für den kommunalen Straßenbau nach dem FAG wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller die Informationen nach § 11, Besondere Ergänzungszuweisungen für die Wahrnehmung der Aufgabe der Unterhaltung der Kreisstraßen, nachfragt, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt werden: 4 Zuweisungen nach § 11 FAG in den Jahren 2016 und 2017 2016 2017 Gebietskörperschaft § 11 FAG § 11 FAG Unterhaltung der Kreisstraßen Unterhaltung der Kreisstraßen in Euro in Euro Kreisfreie Städte Dessau-Roßlau, Stadt 329.444 247.391 Halle (Saale), Stadt 130.816 99.920 Magdeburg, Landeshauptstadt 403.080 302.687 Summe 863.340 649.998 Ansatz lt. § 11 FAG 863.431 650.000 Landkreise Altmarkkreis Salzwedel 2.881.384 3.840.282 Anhalt-Bitterfeld 2.352.491 3.135.378 Börde 3.323.767 4.426.553 Burgenlandkreis 2.120.282 2.822.985 Harz 2.177.994 2.903.162 Jerichower Land 1.343.480 1.815.293 Mansfeld-Südharz 1.220.349 1.626.470 Saalekreis 1.972.266 2.628.618 Salzlandkreis 2.035.239 2.718.400 Stendal 2.653.862 3.537.044 Wittenberg 1.797.589 2.395.810 Summe 23.878.703 31.849.995 Ansatz lt. § 11 FAG 23.878.707 31.850.000 Die Verteilung der Besonderen Ergänzungszuweisung nach § 11 Absatz 2 FAG erfolgt für den jeweiligen Landkreis und die jeweilige kreisfreie Stadt entsprechend dem Anteil an der Summe der von der zuständigen obersten Landesbehörde anerkannten Kreisstraßen am 1. Januar des jeweils vorvergangenen Jahres der jeweiligen Gebietskörperschaftsgruppe.