Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2615 15.03.2018 (Ausgegeben am 15.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Geschäftsverbindung des Landes Sachsen-Anhalt mit der ESG Elektroniksystem - und Logistik GmbH (ESG) Kleine Anfrage - KA 7/1483 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut einer im Internet verbreiteten Meldung1 soll das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2008 das Unternehmen ESG damit beauftragt haben, die Modernisierung der IT in der Landesverwaltung in den Bereichen Organisation, Projektmanagement sowie Controlling zu unterstützen. Dazu soll Anfang Oktober 2008 ein entsprechender Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis Ende 2012 unterzeichnet worden sein. In einer weiteren Meldung2 heißt es: „Das Land Sachsen-Anhalt will in den nächsten Jahren im Rahmen seiner IT-Strategie den IT-Betrieb optimieren und die heterogene Landschaft in den Rechenzentren harmonisieren. Künftig sollen alle Querschnittsaufgaben der IT für die gesamte Landesverwaltung durch einen zentralen Dienstleister abgewickelt werden. Die ESG Elektroniksystemund Logistik-GmbH ist an diesem aufwendigen Modernisierungsvorhaben der Öffentlichen Hand beteiligt - unter anderem mit Leistungen im Projektmanagement, im Controlling und Berichtswesen, durch eine Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation , durch Coachings und verschiedene Unterstützungsleistungen.“ Auf der Homepage der ESG Consulting GmbH, einem Tochterunternehmen der ESG, wird in der Kundenliste3 unter öffentlichen Auftraggebern das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt aufgeführt. 1 www.move-online.de/meldung_8128_IT-Optimierung+mit+ESG.html 2 https://www.egovernment-computing.de/sachsen-anhalt-optimiert-seinen-it-betrieb-a-151469/ 3 https://www.esg-consulting.com/kunden/ 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wurde der in der Vorbemerkung genannte Rahmenvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der ESG geschlossen? Welche Laufzeit hatte dieser und welche konkreten Ziele sollten laut der Vertragsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der ESG erreicht werden bzw. welche Dienstleistung sollte die ESG für das Land Sachsen-Anhalt erbringen ? Mit der ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH wurde im Oktober 2008 der in der Vorbemerkung genannte Rahmenvertrag geschlossen. Es handelte sich dabei um einen EVB-IT Dienstvertrag. Beginn des Leistungszeitraums war der 01.10.2008. Der Vertrag endete am 30.09.2012. Zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehörten: Projektleitungsunterstützung, Einführungsunterstützung , Schulung, Benutzerunterstützungsleistungen und konzeptionelle Unterstützungsleistungen . 1.1 Welche der im Rahmenvertrag vereinbarten Ziele wurden innerhalb der Vertragslaufzeit erreicht bzw. welche Dienstleistung erbracht? Es wurden folgende Leistungen erbracht: - Erarbeitung eines Statusberichtes des Landesinformationszentrums (LIZ)/Darstellung und Benennung der Differenz zwischen Soll- und Ist-Stand hinsichtlich Aufgaben, Personal, Sachmittel und Finanzmittel - Erstellung eines substantiierten Statusberichtes über den damaligen Zustand des Finanzrechenzentrums (FRZ) Sachsen-Anhalt. Dieser umfasste eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ressourcen (Personal, Technik, Sachmittel ) und eine Darstellung, wie sich die ebenfalls zu erfassenden Aufgaben dazu verhalten. Es war die Personalausstattung sowie Stellenbesetzung zu ermitteln und zu beschreiben. Weiterhin war der Umfang der externen Dienstleistungen festzustellen und dabei zu differenzieren (z. B. bodyleasing ). Die vorhandenen Arbeiten/Aufgaben waren aufzuführen. Dabei war die Auskömmlichkeit bezüglich der vorhandenen Hausmittel zu bewerten. In einer Gesamtdarstellung, die auch die räumliche Unterbringung betrachtete, waren eventuelle Defizite (Unterschied zu einem Rechenzentrumsbetrieb nach Stand der damaligen Technik) aufzulisten. Hinsichtlich des Personals waren konkrete Arbeitsplatzbeschreibungen bei Fehlstellen zu erstellen. Es war ferner ein Gliederungsentwurf für den Statusbericht zu erstellen, der sich an dem bereits vorliegenden Statusbericht für das Landesinformationszentrum orientieren sollte. Der Statusbericht sollte den Auftraggeber ohne eigene weitere Recherche in die Lage versetzen, zur Behebung der dargestellten und belegten Abweichungen zwischen SOLL und IST direkt in eine entsprechende Planung und Umsetzung einzusteigen. - Entwicklung eines Qualitätssicherungshandbuchs mit Prüfplan und Prüfspezifikationen und der entsprechenden Methodik für die Qualitätssicherung 3 - Konzeption für die Aufbau- und Ablauforganisation des durch Fusion des LIZ und FRZ entstehenden Landesrechenzentrums. 1.2 Welche IT-Projekte wurden in diesem Zeitraum konkret umgesetzt, welche direkt die Arbeit auf Anwenderebene erleichterte bzw. optimierte ? Die von der ESG erbrachten Dienstleistungen waren konzeptioneller Art ohne direkte Auswirkungen auf die Anwenderebene. 1.3 Wie hoch war die vereinbarte Vertragssumme für das Land Sachsen- Anhalt? Wie hoch war die tatsächliche vom Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage des Rahmenvertrages an das Unternehmen ESG geleistete Zahlung? Der Vertrag war als Rahmenvertrag konzipiert und enthielt daher keine Vertragssumme im eigentlichen Sinne. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen erfolgte nach Aufwand auf der Basis der vereinbarten Stunden bzw. Tagessätze (jeweils netto). Insgesamt erfolgten auf Basis dieses Vertrages Zahlungen in Höhe von 178.483,27 Euro brutto. 2. Wurde der in Frage 1 genannte Rahmenvertrag verlängert oder wurde nach dessen Auslaufen ein neuer Rahmenvertrag mit der ESG geschlossen ? Wenn ja, bis zu welchem Datum erfolgte die Verlängerung bzw. für welchen Zeitraum wurde ein neuer Vertrag geschlossen? Welche konkreten Ziele sollten laut der Vertragsvereinbarungen zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der ESG erreicht werden bzw. welche Dienstleistung sollte die ESG für das Land Sachsen-Anhalt erbringen? Nein. Eine Beantwortung der Fragen 2.1 bis 2.3 ist daher entbehrlich. 2.1 Welche der im Rahmenvertrag vereinbarten Ziele wurden innerhalb der Vertragslaufzeit erreicht bzw. welche Dienstleistungen wurden erbracht? 2.2 Welche IT-Projekte wurden in dem Zeitraum konkret umgesetzt, welche direkt die Arbeit auf Anwenderebene erleichterte bzw. optimierte ? 2.3 Wie hoch war die vereinbarte Vertragssumme für das Land Sachsen- Anhalt? Wie hoch war die tatsächliche vom Land Sachsen-Anhalt auf Grundlage des Rahmenvertrages an das Unternehmen ESG geleistete Zahlung? 3. Welche weiteren Aufträge und in welcher Höhe hat die ESG GmbH oder eine ihrer Tochterunternehmen (ESG Automotive Electronics (Shanghai) Co., Ltd., ESG Automotive Inc., ESG Consulting GmbH, ServiceXpert GmbH) in den Jahren 2008 bis 2017 vom Land Sachsen-Anhalt erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ressort und Höhe der Aufträge. 4 Durch das Technische Polizeiamt wurden folgende Aufträge an die Firma ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH in Fürstenfeldbruck erteilt: Datum Leistungsumfang Auftragswert 22.10.2007 Kamerasystem für Hubschrauber 780.640,00 Euro 06.07.2009 Integration Kamerasystem in Hubschrauber BK 117 D-HSAS 557.520,95 Euro 01.10.2009 Intercom-Aufzeichnung 3.090,43 Euro 11.07.2011 Integration Kamerasystem in Hubschrauber Ikarus 91 D-HSAT 145.061,00 Euro 4. Die ESG GmbH hatte im Rahmen der Errichtung des „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (GKDZ)“ eine Wirtschaftlichkeitsstudie erstellt. Auftraggeber für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war nicht das Land Sachsen-Anhalt. Die für das Gutachten der Firma ESG entstandenen Kosten sollten von den beteiligten fünf Ländern zu gleichen Teilen getragen werden. Wie hoch waren die vom Land Sachsen-Anhalt anteilig zu tragenden Kosten für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ? War das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Landesregierung maßgeblich, damit sich das Land Sachsen-Anhalt am GKDZ beteiligt? Durch die ESG GmbH wurden verschiedene Leistungen, wie die technische und organisatorische Grobplanung, haushaltsrechtliche Betrachtungen, ein rechtliches Gutachten, Stellen- und Personalbetrachtungen erbracht. Die Erstellung der vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stellte dabei nur eine Teilleistung dar. Der Anteil Sachsen-Anhalts an den Kosten für die gesamten Leistungen der Firma ESG beläuft sich auf 49.889 Euro. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wies einen wirtschaftlichen Vorteil der Errichtung des GKDZ gegenüber einer weiterhin separat in den Ländern betriebenen Telekommunikationsüberwachung nach und war damit eine maßgebliche Grundlage für die Entscheidung zur Beteiligung am GKDZ.