Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2616 15.03.2018 (Ausgegeben am 15.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Polizeiliche Maßnahmen in Verbindung mit Fußballspielen Kleine Anfrage - KA 7/1491 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Behörden in Sachsen-Anhalt haben im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen in der Saison 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht? a) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen ? Bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? c) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Seitens der Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden keine „WLAN- Catcher“ im Zusammenhang mit Fußballspielen eingesetzt. 2. Welche Behörden in Sachsen-Anhalt haben im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen in der Saison 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 von „IMSI-Catcher“ Gebrauch gemacht? a) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen ? Bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? 2 c) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Seitens der Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden keine „IMSI- Catcher“ im Zusammenhang mit Fußballspielen eingesetzt. 3. Welche Behörden in Sachsen-Anhalt haben im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen in der Saison 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 von der „stillen SMS“ Gebrauch gemacht? a) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen ? Bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? c) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? „Stille SMS“ werden für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt zentral durch die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ-Stelle) des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA) versendet. Der Anlass wird hierbei nicht dokumentiert. Insofern kann diese Frage nicht beantwortet werden. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass „stille SMS“ zur Gefahrenabwehr versendet wurden, da Maßnahmen im Sinne des § 17 b des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Land Sachsen-Anhalt (SOG LSA) bisher nicht erfolgten. 4. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung wurden im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen in der Saison 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 von Behörden des Landes Sachsen-Anhalt vorgenommen? a) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen? Bitte differenzieren in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. b) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden ? c) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen? Verkehrsdatenerhebungen werden für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt zentral von der TKÜ-Stelle des LKA durchgeführt. Im Zusammenhang mit diesen werden die jeweilige Rechtsgrundlage sowie die verletzte Strafrechtsnorm dokumentiert. Es kann jedoch ausgeschlossen werden , dass Funkzellenauswertungen im Rahmen der Gefahrenabwehr durchgeführt wurden, da Maßnahmen im Sinne des § 17 b SOG LSA bisher nicht erfolgten . 3 Im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren (EV) wegen eines besonders schweren Landfriedensbruchs am 15. Februar 2017 am Bahnhof in Schkopau (tätliche Auseinandersetzungen zwischen Fans des FC Hansa Rostock und 50 bis 70 unbekannten und vermummten Tätern) erfolgte eine Funkzellenauswertung . Auf Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichtes Halle vom 19. Februar 2017 wurden drei Funkzellenabfragen durchgeführt. Im Rahmen des Abgleichs der Datensätze (ohne Abfrage der Anschlussinhaber) konnten zwölf Tatverdächtige und eine weitere Person, die mit dem Vorgang in Zusammenhang stand, ermittelt werden. Diese erhielten nachträglich Kenntnis von der Funkzellenabfrage. Ausschließlich durch die Funkzellenabfragen konnten die Tatverdächtigen ermittelt werden, da keine Zeugenaussagen oder andere Spuren bzw. Beweismittel vorhanden waren, die zur Aufklärung hätten beitragen können. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 (2) Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. 5. Welche Behörden in Sachsen-Anhalt haben im Zusammenhang mit welchen Fußballspielen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Computerprogramme zur Gesichtserkennung eingesetzt? Durch die Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt wurden bisher keine Computerprogramme zur Gesichtserkennung im Zusammenhang mit Fußballspielen eingesetzt.