Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2622 15.03.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. . (Ausgegeben am 16.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Weiterbildungsstudiengänge an Hochschulen des Landes Kleine Anfrage - KA 7/1506 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Durchführung von Weiterbildungsstudiengängen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt. Neben Lehre und Forschung bildet die Weiterbildung eine dritte Säule im Hochschulsystem. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung: Die Hochschulen des Landes erfüllen die Aufgabe - gemäß § 3 Abs. 1 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) - bedarfsgerecht zugeschnittene Studiengänge und Zertifikatskurse anzubieten (wissenschaftliche Weiterbildung als dritte Säule des Hochschulsystems), nicht zuletzt auch in Abstimmung mit Unternehmen . So können Wissenschaft und Wirtschaft direkt in den Austausch treten. Die Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle bietet keine Weiterbildungsstudiengänge an und wird daher in den Antworten nicht aufgeführt. Durch die Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg werden Weiterbildungsstudiengänge generell ohne Kooperationspartner angeboten. 2 Frage 1: Welche Weiterbildungsstudiengänge existieren seit 2014 an den Hochschulen des Landes? Bitte aufteilen nach Hochschulen und Fachrichtung (ggf. Fakultät ). Frage 2: Für welche der unter Punkt 1 genannten Weiterbildungsstudiengänge bedienen sich die Hochschulen Dritter gegen Entgelt und wer sind die jeweiligen Kooperationspartner ? Frage 10: In welchen Fällen liegen bei den Hochschulen Kalkulationen über anfallende Kosten der Weiterbildungsstudiengänge vor und inwiefern beruhen die festgelegten Studiengebühren auf diesen Kalkulationen? Bitte einzeln nach Studiengängen angeben. Die Fragen 1, 2 und 10 werden aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammen beantwortet : Die seit 2014 existierenden Weiterbildungsstudiengänge mit ihren jeweiligen Abschlüssen , ihre Zuordnung zu Hochschulen und Fachbereichen, ggf. die zugehörigen Kooperationspartner und das Vorliegen von Kalkulationen als Grundlage der Erhebung von Studiengebühren werden in den folgenden Tabellen dargestellt: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Studiengang Fakultät Kooperationspartner Kalkulation Master Studiengang Management von Bildungseinrichtungen (MBA) Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät X Online Radio (MA) Institut für Musik, Medien - und Sprechwissenschaften der Philosoph. Fakultät X Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Studiengang Fakultät Kooperationspartner Kalkulation Zertifikat Didaktik technisch-beruflicher Fachrichtungen Fakultät für Humanwissenschaften (FHW) Erwachsenenbildung FHW Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance FHW EU-Büro des BMBF X Interkulturelles Verstehen: Kompetenz in Bildung und Beratung FHW Projektmanagement FHW Qualitative Bildungs- und Sozialforschung FHW Bachelor Bachelor of Business Administration (BA) Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (FWW) Otto-von-Guericke Business School Magdeburg GmbH 3 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Studiengang Fakultät Kooperationspartner Kalkulation Master Master of Business Administration (MA) FWW Otto-von-Guericke Business School Magdeburg GmbH Erwachsenenbildung (MA) FHW X Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance (MA) FHW X International Vocational Education and Training (MA) FHW X Projektleitung und Teamentwicklung (MA) FHW Wissensentwicklung und Qualitätssicherung -Integrated Practice in Dentistry (MA) FHW Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe X Hochschule Merseburg Studiengang Fachbereich Kooperationspartner Kalkulation Bachelor Chemie (BA) Ingenieur- und Natur-wissenschaften Kooperation mit dem Bildungswerk Nordostchemie e.V. X Chemietechnik (BA) Ingenieur- und Natur-wissenschaften Kooperation mit dem Bildungswerk Nordostchemie e.V. X Pharmatechnik (BA) Ingenieur- und Natur-wissenschaften Kooperation mit dem Bildungswerk Nordostchemie e.V. X Master Systemische Sozialarbeit (MA) Soziale Arbeit Medien Kultur X Sexologie (MA) Soziale Arbeit Medien Kultur ISP Institut für Sexualpädagogik und -therapie Uster (CH) X Masterstudiengang Steuerund Rechnungswesen (MA) Wirtschaftswissenschaften Hochschule Anhalt Studiengang Fachbereich Kooperationspartner Kalkulation Master Master Ernährungstherapie (M. Sc.) Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung X Master Agrarmanagement (MBA) Landwirtschaft, Ökotrophologie und Landschaftsentwicklung Andreas-Hermes- Akademie Bonn X Master Geoinformationssysteme (online) (M. Eng.) Architektur, Facility Management und Geoinformation X Master Membrane Structures [eng.] (M.Eng.) Architektur, Facility Management und Geoinformation Institut für Membranund Schalentechnologien e.V. (IMS e.V.) - An-Institut der HSA gem. §102 HSG LSA X 4 Hochschule Anhalt Studiengang Fachbereich Kooperationspartner Kalkulation Master Elektro- und Informationstechnik (M. Eng.) Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Institut für Medizin & Technik e. V. - An-Institut der HSA gem. §102 HSG LSA X Master Wirtschaftsingenieurwesen (M. Sc.) Elektrotechnik, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Institut für Technik, Innovation und Management e. V. - An-Institut der HSA gem. §102 HSG LSA X Master Lebensmitteltechnologie (M. Eng.) Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik Institut für Lebensmitteltechnik , Biotechnologie und Qualitätssicherung e.V. -An-Institut der HSA gem. §102 HSG LSA X Master Prozesstechnik (M. Eng.) Angewandte Biowissenschaften und Prozesstechnik Institut für Lebensmitteltechnik , Biotechnologie und Qualitätssicherung e.V. -An-Institut der HSA gem. §102 HSG LSA X Hochschule Harz Studiengang Fachbereich Kooperationspartner Kalkulation Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B.A.) Wirtschafts-wissenschaften Institut für Dienstleistungs - und Prozessmanagement GmbH – An- Institut der HSH gem. §102 HSG LSA X Informatik/E-Administration (B.Sc.) Automatisierung und Informatik Institut für Automatisierung und Informatik GmbH – An-Institut der HSH gem. §102 HSG LSA X Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) Automatisierung und Informatik Institut für Automatisierung und Informatik GmbH – An-Institut der HSH gem. §102 HSG LSA X Master Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (MBA) Wirtschaftswissenschaften Harzer Hochschulgruppe e. V. Institut für angewandte Forschung, Beratung und Weiterbildung – An-Institut der HSH gem. §102 HSG LSA X Masterstudiengang Public Management (M.A.) Verwaltungswissenschaften X Masterstudiengang Wirtschaftsförderung (M.A.) Verwaltungswissenschaften X 5 Hochschule Magdeburg-Stendal Studiengang Fachbereich Kooperationspartner Kalkulation Bachelor Angewandte Gesundheitswissenschaften Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien SPI Forschung gGmbH – An- Institut der HS MD-SDL gem. §102 HSG LSA X Care Business Management - Betriebswirtschaft in ambulanten und stationären Krankenund Pflegeeinrichtungen Wirtschaft Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V. – An- Institut der HS MD-SDL gem. §102 HSG LSA X Praxismanagement (ehemals Medizinmanagement) Wirtschaft EUMEDIAS Heilberufe AG X Rehabilitationspsychologie Angewandte Humanwissenschaften Schloss Hofen - Wissenschafts - und Weiterbildungs- Gesellschaft m.b.H. Lochau (Österreich) X Master Cross Media Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien SPI Forschung gGmbH – An- Institut der HS MD-SDL gem. §102 HSG LSA X Europäischer Master in Gebärdensprachdolmetschen Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien X Innovatives Management Wirtschaft X Management im Gesundheitswesen Wirtschaft SPI Forschung gGmbH – An- Institut der HS MD-SDL gem. §102 HSG LSA X Frage 3: In welchen Fällen sind die Geschäftsführer und Beschäftigten der Kooperationspartner sowie für diese Kooperationspartner selbstständig tätige Personen (z. B. Dozenten) gleichzeitig Beschäftigte an den Hochschulen, für die die Weiterbildungsstudiengänge durchgeführt werden? Bitte einzeln nach Kooperationspartner aufgliedern. An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg nehmen Beschäftigte der Universität beim Kooperationspartner „Otto-von-Guericke Business School Magdeburg GmbH“ Funktionen war. Beschäftigte der Hochschule Anhalt sind bei allen - in der Übersicht zu den Fragen 1, 2 und 10 genannten - Kooperationspartnern der Hochschule als Dozenten tätig. Jeweils ein Professor leitet die An-Institute (gem. §102 HSG LSA) der Hochschule Anhalt . An der Hochschule Harz sind für die Kooperationspartner und An-Institute gem. § 102 HSG LSA „Institut für Automatisierung und Informatik GmbH“, „Harzer Hochschulgruppe e. V.“, „Institut für Dienstleistungs- und Prozessmanagement GmbH“, „Institut für Automatisierung und Informatik GmbH“ selbständig tätige Personen gleichzeitig teilweise auch Beschäftigte an der Hochschule. Bei den Kooperationspartnern und An-Instituten gem. §102 HSG LSA der Hochschule Magdeburg-Stendal sind bei der „SPI Forschung gGmbH“ ein Professor als Geschäftsführer sowie Mitarbeiter der Hochschule als Dozenten, bei der „Gesellschaft für Prävention im Alter PiA e.V. - An-Institut der Hochschule Magdeburg-Stendal“ ein Professor als stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Mitarbeiter der Hochschule 6 als Dozenten, bei der „EUMEDIAS Heilberufe AG“ ein Professor der Hochschule als Vorstand und Mitarbeiter als Dozenten und bei der „Schloss Hofen - Wissenschaftsund Weiterbildungs-Gesellschaft mbH Lochau“ (Österreich) Mitarbeiter der Hochschule als Dozenten tätig. Beim Kooperationspartner „ISP Institut für Sexualpädagogik und -therapie Uster“ (Schweiz) der Hochschule Merseburg sind Beschäftigte der Hochschule als Dozenten tätig. Frage 4: Wurde von den unter 3. genannten Beschäftigten der Hochschulen die Pflicht zu Anzeige entgeltlicher Nebentätigkeiten gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 Hochschulgesetz LSA in allen Fällen eingehalten und ist der Umfang der Nebentätigkeiten für die Hochschulen ersichtlich? Falls nein, bitte angeben, in wie vielen Fällen an welchen Hochschulen keine ausreichende Anzeige vorlag/vorliegt. Generell haben die unter 3. genannten Beschäftigten ihre entgeltlichen Nebentätigkeiten und deren Umfang angezeigt. In einigen Fällen wurden an der Hochschule Magdeburg-Stendal Nebentätigkeitsanzeigen verspätet eingereicht. In diesen Fällen hat die Hochschulleitung auf die erforderliche Rechtzeitigkeit der Anzeige hingewiesen und die Betroffenen zur Stellungnahme hinsichtlich der Verspätung aufgefordert. Sie prüft gegenwärtig, ob weitere Schritte erforderlich sind. Andere Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind nicht bekannt. Frage 5: Wurden seitens der Hochschulen Untersagungen für Nebentätigkeiten bei Kooperationspartnern ausgesprochen? Wenn ja, in welchen Fällen und aus welchen Gründen? Generelle Untersagungen von Nebentätigkeiten wurden nicht ausgesprochen. An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und an der Hochschule Magdeburg -Stendal erfolgten in einzelnen Fällen personenbezogene Beschränkungen (Teiluntersagungen ) aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben, da die Nebentätigkeit Merkmale eines Hauptamtes aufwies, weil die maximale wöchentliche Arbeitszeit überschritten werden sollte oder weil dienstliche Aufgaben im Hauptamt Nebentätigkeiten im beabsichtigten Umfang nicht zuließen. In diesen Fällen erfolgte i. d. R. eine Anpassung der geplanten Nebentätigkeit, sodass sie nicht untersagt wurde. Frage 6: Unter welchen Voraussetzungen sieht die Landesregierung potentielle Interessenkonflikte für Beschäftigte der Hochschulen (z. B. Professoren), die einer Nebentätigkeit bei einem Kooperationspartner nachgehen? Bezug: § 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Landesbeamtengesetz LSA. Nach § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalts sind Nebentätigkeiten nicht erlaubt, die die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit von Hochschullehrern beeinträchtigen können. 7 Laut § 50 Abs. 2 HSG LSA ist es Hochschullehrer/-innen erlaubt, entgeltliche Lehraufträge für Veranstaltungen der Weiterbildung, die über die dienstlich festgelegte Lehrverpflichtung hinaus abgehalten werden, anzunehmen. Damit stellt die Ausübung einer Nebentätigkeit in der wissenschaftlichen Weiterbildung durch Beschäftigte der Hochschulen nicht schon an sich einen Interessenkonflikt dar. Ein solcher könnte dann entstehen, wenn die Pflichten des Hochschullehrers beim Kooperationspartner in Konkurrenz zu seinen Pflichten an der Hochschule treten, insbesondere bei der Nutzung der zeitlichen, finanziellen und sächlichen Ressourcen, die in den Studiengängen zur Verfügung stehen. Derartige Interessenkonflikte können durch geeignete Vertragsgestaltungen zwischen den Hochschulen und den Vertragspartnern ausgeschlossen werden. Über die bei der Ausgestaltung der Weiterbildung zu berücksichtigenden Grundsätze hat das damalige „Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft“ im Jahr 2015 mit den Hochschulen Leitlinien vereinbart (siehe Anlage). Frage 7: Durch welchen Vertragspartner (Kooperationspartner oder Hochschule) erfolgte die Bindung von Personen für die Lehre und Abnahme von Prüfungsleistungen (konkret: die Erteilung von Lehraufträgen)? Bitte einzeln je Kooperationspartner angeben. Die Bindung von Personen für die Abnahme von Prüfungen erfolgte immer durch die Hochschulen. Die nachstehende Übersicht zeigt diejenigen Kooperationspartner, die Personen für die Lehre binden. Bei allen anderen Kooperationsbeziehungen erfolgte die Personalbindung vollständig durch die Hochschulen. Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Kooperationspartner Personalbindung i. d. Lehre Otto-von-Guericke Business School Magdeburg GmbH X Otto-von-Guericke Universität und Akademie GmbH X Hochschule Anhalt Kooperationspartner Personalbindung i. d. Lehre Andreas-Hermes-Akademie Bonn X (zusammen mit der Hochschule) Institut für Membran- und Schalentechnologien e.V. X (ab WS 2018/19 durch die HS) Hochschule Magdeburg-Stendal Kooperationspartner Personalbindung i. d. Lehre Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e.V. X (nach Zustimmung der Hochschule) EUMEDIAS Heilberufe AG X (nach Zustimmung der Hochschule) Hochschule Merseburg Kooperationspartner Personalbindung i. d. Lehre ISP Institut für Sexualpädagogik und -therapie Uster (Schweiz) X 8 Frage 8: In welchen Fällen bieten die Kooperationspartner bzw. leitende Personen der Kooperationspartner, die in einem Dienstverhältnis mit der jeweiligen Hochschule stehen, in anderen Zusammenhängen Leistungen für Organisationen oder Unternehmen an, an deren Beschäftigte sich die Weiterbildungsstudiengänge richten (z. B. Beratungsleistungen, Verkauf von Software etc.)? Bitte einzeln nach Kooperationspartner beantworten. Ob und in welcher Form die Kooperationspartner der Hochschulen anderweitig gegenüber Dritten tätig werden, ist im Zusammenhang mit den Weiterbildungsstudiengängen an den Hochschulen nicht bekannt. Frage 9: Wie hoch sind die Studiengebühren für die in der Antwort auf Frage 1 angegebenen Weiterbildungsstudiengänge? Bitte einzeln nach Studiengängen angeben . Die Höhe der Studiengebühren kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Studiengang Studiengebühren pro Semester (in Euro) Master Studiengang Management von Bildungseinrichtungen (MBA) 2.080 Online Radio (MA) 1.750 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Studiengang/Abschluss Studiengebühren pro Semester (in Euro) Zertifikat Didaktik technisch-beruflicher Fachrichtungen keine Erwachsenenbildung 600 Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance 820 Interkulturelles Verstehen: Kompetenz in Bildung und Beratung 900 Projektmanagement 1.500 Qualitative Bildungs- und Sozialforschung keine Bachelor Bachelor of Business Administration (B.A.) 1.400 Master Erwachsenenbildung (M.A.) 650 International Vocational Education and Training (M.Sc.) 1.500 deutschsprachig 2.000 englischsprachig Master of Business Administration (M.A.) 3.200 Projektleitung und Teamentwicklung (M.A.) 1.500 Wissensentwicklung und Qualitätssicherung - Integrated Practice in Dentistry (M.A.) 5.500 Europäische Forschungs-, Hochschul- und Innovationsgovernance (MA) 820 9 Hochschule Anhalt Studiengang/Abschluss Studiengebühren pro Semester (Euro) Master Ernährungstherapie (M. Sc.) 1.500 Agrarmanagement (MBA) 1.200 Geoinformationssysteme (online) (M. Eng.) 1.274 Membrane Structures [engl.] (M. Eng.) 1.400 Elektro- und Informationstechnik (M. Eng.) 950 Wirtschaftsingenieurwesen (M. Sc.) 1.050 Lebensmitteltechnologie (M. Eng.) 1.050 Prozesstechnik (M. Eng.) 1.050 Hochschule Harz Studiengang/Abschluss Studiengebühren gesamt bzw. pro Semes-ter(Euro) Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng) 13.600 (für das gesamte Studium) Betriebswirtschaftslehre (B.A.) 9.920 (für das gesamte Studium) Informatik/E-Administration (B.Sc.) keine Master Betriebswirtschaftslehre (MBA) 9.900 (für das gesamte Studium) Public Management (M.A.) 500 (pro Semester) Wirtschaftsförderung (M.A.) 7.200 (für das gesamte Studium) Hochschule Magdeburg-Stendal Studiengang / Abschluss Regelstudienzeit Studiengebühren ge-samt (Euro) Bachelor Angewandte Gesundheitswissenschaften 8 Semester 7.000 Care Business Management - Betriebswirtschaft in ambulanten und stationären Krankenund Pflegeeinrichtungen 8 Semester 10.200 Praxismanagement 8 Semester 12.000 Rehabilitationspsychologie 8 Semester 17.120 Master Cross Media 4 Semester 9.600 Europäischer Master in Gebärdensprachdolmetschen 5 Semester 7.500 Innovatives Management 5 Semester 5.000 Management im Gesundheitswesen 4 Semester 6.760 Hochschule Merseburg Studiengang / Abschluss Regelstudienzeit Studiengebühren ge-samt (Euro) Bachelor Chemie 8 Semester 26.400 Chemietechnik 8 Semester 26.400 Pharmatechnik 8 Semester 26.400 Master Systemische Sozialarbeit 6 Semester 11.780 Sexologie, Durchgang Hochschule Merseburg 6 Semester 19.500 Masterstudiengang Kulturmarketing/- management (bis 2014) 9.850 Masterstudiengang Steuer- und Rechnungswesen 4 Semester 11.000 10 Frage 11: Gibt es Fälle, in denen bei der Hochschule keine Kalkulationen vorliegen oder die Kooperationspartner die Studiengebühren vereinnahmen? Bitte einzeln für die Hochschulen und deren Kooperationspartner mit einer Begründung angeben . Für die Studiengänge Business Administration (BA) und Business Administration (MA) an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg liegen keine Kalkulationen vor. Die Studiengebühren werden durch die „Otto-von-Guericke Business School Magdeburg GmbH“ eingenommen, wobei die Semesterbeiträge für das Studentenwerk unmittelbar an die Universität weitergeleitet werden. Die Universität überprüft gegenwärtig diese Praxis. An der Hochschule Anhalt werden die Studiengebühren des Studienganges Master Membrane Structures (engl.) derzeit noch vom Kooperationspartner vereinnahmt. Die Hochschule plant eine Umstellung, die zukünftig die Vereinnahmung der Gebühren durch die Hochschule vorsieht. Eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben liegt der Hochschule vor und wird von ihr kontrolliert. Die „Harzer Hochschulgruppe e. V.“ vereinnahmt für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (MBA) an der Hochschule Harz bisher die Studiengebühren. Hintergrund ist, dass dieser Weiterbildungsstudiengang der Nachfolger des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs „Betriebswirtschaftslehre“ ist, der 2001 eingeführt wurde. Nach Maßgabe von § 102 HSG LSA in der damals geltenden Fassung konnten die Hochschulen Studiengebühren nicht selbst erheben. Erst später (2004) wurde diese Bestimmung im Hochschulgesetz geändert. Die Hochschule Harz wird auch für diesen Studiengang die Gebühren künftig selbst vereinnahmen. Für die Durchführung des Studienganges Sexologie der Hochschule Merseburg in der Schweiz durch das „ISP Institut für Sexualpädagogik und -therapie Uster“ werden die Studiengebühren durch den Kooperationspartner vereinnahmt. Das „Bildungswerk Nordostchemie e. V.“ vereinnahmt die Studiengebühren bei den ingenieurwissenschaftlichen Weiterbildungsstudiengängen. Dies erfolgt derzeit noch aus organisatorischen Gründen. Frage 12: In welchen Fällen existieren Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Kooperationspartnern über den Verbleib der Studiengebühren aufgrund einer entsprechenden Leistungsverteilung vor? Bitte einzeln für die Hochschulen und deren Kooperationspartner angeben. Es existieren zu den Kooperationen in den Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Vereinbarungen über einen Leistungsausgleich mit der „Otto-von-Guericke-Business School Magdeburg GmbH“. Dies trifft auch auf den Kooperationspartner des Studiengangs Wissensentwicklung und Qualitätssicherung -Integrated Practice in Dentistry, der „Akademie für zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe“, zu. 11 Die Studiengebühren der Studiengänge an der Hochschule Anhalt aller unter der Antwort zu Frage 3 genannten Studiengänge (außer Master Membrane Structures) werden in voller Höhe durch die Hochschule vereinnahmt. Die Verwendung erfolgt entsprechend Rechnungslegung. Der Vorstand des „Institutes für Membran- und Schalentechnologien e.V.“ (IMS e.V.) legt dem Präsidium auf Anforderung die jährlichen Einnahmen und Ausgaben vor. Zukünftig erfolgt die Einnahme der Studiengebühren über die Hochschule. An der Hochschule Magdeburg-Stendal gibt es für alle mit Kooperationspartnern durchgeführten Weiterbildungsstudiengänge Kooperationsvereinbarungen, die unter anderem die Leistungen der Partner definieren. Auf der Grundlage dieser Kooperationsverträge leistet die Hochschule an die Vertragspartner - zweckgebunden für das Erbringen der vertraglichen Leistungen - entsprechende Zahlungen aus den von ihr vereinnahmten Studiengebühren. Mit den Kooperationspartnern „Bildungswerk Nordostchemie e. V.“ und „ISP Institut für Sexualpädagogik und -therapie Uster“ existieren an der Hochschule Merseburg Kooperationsverträge. An der Hochschule Harz besteht eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit der „Harzer Hochschulgruppe e.V.“ Bei allen anderen Kooperationsbeziehungen werden die Studiengebühren direkt von der Hochschule erhoben. Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 4 28. April 2015 Ziele für das weiterbildende Studium an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt Zunehmend bieten Hochschulen auch Studienprogramme an, die mit einem hochschulischen oder nichthochschulischen Partner (Franchise-Angebote) durchgeführt werden und an deren Ende ein wissenschaftlicher Grad der Hochschule verliehen wird. Damit verbundene Fragen, Risiken und Chancen werden derzeit verstärkt diskutiert, z.B. in der Kultusministerkonferenz, in der Hochschulrektorenkonferenz, im Akkreditierungsrat sowie im Wissenschaftsrat. Den Ergebnissen dieser Diskussion kann und soll hier nicht vorgegriffen werden; sie sollen nach Vorliegen betrachtet und ggf. übernommen werden. Unbeschadet dessen besteht auch für das Land und für die Hochschulen selbst Anlass, sich über Grundlinien des weiterbildenden Studiums an den Hochschulen des Landes zu verständigen. Dieser Verständigung sollen die folgenden, zunächst in Thesenform formulierten Grundaussagen des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft dienen. • Wissenschaftliche Weiterbildung ist eine systemische Angelegenheit, die deshalb von den Hochschulen in Abstimmung mit dem Ministerium systemisch weiterzuentwickeln ist. • Gesetzliche Regelungen sind selbstverständlich einzuhalten. Dies schließt aber die Möglichkeit ein, das Hochschulgesetz (HSG LSA) weiterzuentwickeln. Unstrittig ist, dass wissenschaftliche Weiterbildung zu den Aufgaben der Hochschulen gehört (§ 3 Abs. 1 HSG LSA) und einer strukturellen Verankerung in der Hochschule bedarf. • Entscheidend ist, dass sämtliche Studienangebote in voller Verantwortung und entsprechender Kontrolle der Hochschulen stattfinden. • Gemäß § 111 Abs. 3 und 9 HSG LSA können die Hochschulen für bestimmte Studienangebote Gebühren oder Entgelte erheben. Die Einnahmen durch Gebühren und Entgelte in der wissenschaftlichen Weiterbildung verbleiben in der Hochschule. Von außerhalb der Hochschule beteiligte dienstleistungserbringende Einrichtungen können nur auf der Grundlage vertraglicher Regelungen und Leistungsbeschreibungen in Höhe ihrer nachgewiesenen Aufwendungen/Kosten vergütet werden. • Die Qualitätssicherung aller Studienangebote - einschließlich der Veranlassung der Akkreditierung - ist ureigene Aufgabe der Hochschulen. • Sämtliche neu eingerichteten Studienangebote und schrittweise auch bestehende Angebote sind erkennbar als Angebote der Hochschule zu gestalten. Möglichkeiten, dies zu erreichen , sind bereits vorhandene Struktureinheiten wie das Weiterbildungszentrum der Hochschule Magdeburg-Stendal, die von der Hochschule Harz in ihrer Zielvereinbarung erwogene eigene Weiterbildungs-GmbH oder der Weiterbildungscampus der Magdeburger Hochschulen. Über die wirtschaftliche Tätigkeit und Entwicklung ist in jedem Fall Transparenz herzustellen. • Soweit ein Firmenmodell angestrebt wird, muss für dessen Genehmigung gesichert sein, dass die jeweilige Hochschule oder eine Gruppe von Hochschulen gemeinsam die Mehrheit an dieser Firma besitzt, einen prägenden Einfluss auf die Firmenpolitik hat und Gewinne der jeweiligen Hochschule zugute kommen. • Soweit die Weiterbildung, was sich perspektivisch auch aus demographischen Gründen anbieten wird, in der Hochschule verbleibt, ist ihre Kapazitätsrelevanz zu klären und zu ordnen. Es ist nicht zu verkennen, dass manche Weiterbildungsformate in Zeiten entstanden und wuchsen, in denen die rechtlichen Voraussetzungen die Organisation von wissenschaftlicher Weiterbildung innerhalb der Hochschule behinderte. Gleichwohl sind auch sie in die Leitfrage , wie Weiterbildungsstudiengänge und Franchise-Angebote an und mit den Hochschulen systemisch weiterentwickelt werden können, einzubeziehen.