Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2624 19.03.2018 (Ausgegeben am 19.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Kunstankäufe des Landes Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1457 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Ankaufen von Kunstwerken hat kulturpolitische Bedeutung, denn zum einen unterstützt es zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, kann aber auch das kulturelle Erbe des Landes sichern und für zukünftige Generationen erhalten. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur 1. Welche Kunstgegenstände wurden in den letzten Jahren angekauft? Bitte für die letzten fünf Jahre nach Künstlerin/Künstler, Werk, Kunstform und Kaufpreis aufschlüsseln. Antwort: Die betreffenden Kunstgegenstände sind in der Übersicht „Kunstankäufe des Landes Sachsen Anhalt“ (Anlage*) aufgeführt. Die Übersicht über die Kunstankäufe wurde durch das Landesverwaltungsamt zur Verfügung gestellt. 2. Gibt es Kriterien bzw. Auswahlverfahren für den Ankauf von Kunstwerken für das Land Sachsen-Anhalt? Wenn ja, welche? Wer entscheidet über den Ankauf eines konkreten Kunstgegenstandes? Wurde für die Auswahlentscheidung nach künstlerischen Gesichtspunkten ein Beirat oder ein anderes Gremium eingerichtet? * Die Anlage ist nicht Bestandteil der Antwortdrucksache. Eine Einsichtnahme dieses Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. 2 Antwort: Kriterien für den Ankauf von Kunstwerken seitens des Landes Sachsen-Anhalt sind der Aufbau einer repräsentativen Landessammlung sowie die Vervollständigung bereits bestehender Kunstsammlungen. Der Ankauf von zeitgenössischen Kunstwerken erfolgt auf der Grundlage von Empfehlungen durch den Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt. Dieses Gremium (Zusammensetzung des Kunstbeirates, siehe - KA 7/553 - 17.01.2017) verfügt über den künstlerischen und fachlichen Sachverstand, entsprechende Kunstwerke unter diesen Gesichtspunkten auszuwählen und zum Ankauf vorzuschlagen. Für den Ankauf von Kunstwerken aus dem Erbe werden zwei unabhängige Gutachten hinzugezogen . Über den endgültigen Ankauf entscheidet der Staats- und Kulturminister. 3. In welcher Höhe sind Mittel für den Ankauf von Kunst im Einzelplan 17 für das Haushaltsjahr 2017/2018 vorgesehen? Wie viel ist davon bisher abgeflossen ? Bitte die Haushaltsstelle benennen. Antwort: Für den Ankauf von Kunst sind vorgesehen: Haushaltsjahr 2017 - 351.441 Euro, davon für den Kunstankauf des Landes abgeflossen 81.931,30 Euro. Darüber hinaus hat das Land Kunstankäufe z. B. von Museen in Höhe von 357.529,70 Euro gefördert. Der Mehrbedarf wurde aus Ausgaberesten gedeckt . Haushaltsjahr 2018 - 294.500 Euro, davon bisher für den Kunstankauf abgeflossen 775 Euro (für rd. 200.000 Euro bestehen gegenwärtig Ankaufprojekte). 4. Wo werden die angekauften Kunstwerke dokumentiert und aufbewahrt? Ist die Liste ggf. öffentlich zugänglich und einsehbar? Falls nicht, ist das in Zukunft geplant? Antwort: Die angekauften Kunstwerke werden in der Dokumentationsstelle des Landesverwaltungsamtes erfasst und mit entsprechenden Leihverträgen geeigneten Institutionen im Land (Beantwortung Frage 5) übergeben. Die Liste der angekauften Kunstwerke ist gegenwärtig nicht öffentlich einsehbar. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung (Beantwortung Frage 6) ist dies in einem noch abzustimmenden Umfang für die Zukunft geplant. 5. Sind die Kunstwerke der Öffentlichkeit zugänglich? Wenn nein, ist dies geplant? Antwort: Die Kunstwerke sind in öffentlichen Gebäuden, den Kunstmuseen Moritzburg Halle (Saale) und Kloster Unser Lieben Frauen Magdeburg, dem Gleimhaus 3 Museum Halberstadt und anderen geeigneten Institutionen im Land der Öffentlichkeit zugänglich. (Siehe auch Antwort zur Frage 6). 6. Gibt es Überlegungen oder ein Konzept für eine strategische Weiterentwicklung der Kunstankäufe? Antwort: Bezüglich einer strategischen Weiterentwicklung von Kunstankäufen wurde gemeinsam mit dem Kunstbeirat des Landes Sachsen-Anhalt ein Konzept entwickelt , das die betreffende zukunftsorientierte Ausrichtung vorsieht. Dazu fand im November vorigen Jahres ein Gespräch mit Vertretern des Kunstmuseums Moritzburg Halle, des Kunstmuseums Kloster Unser Lieben Frauen Magdeburg, der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle und der Landeskunststiftung statt. Weitere Gespräche gemeinsam mit dem Museumsverband Sachsen-Anhalt e. V. und dem Kunstmuseum Kloster Unser Lieben Frauen Magdeburg sollen in diesem Zusammenhang folgen. Ziel ist es, geeignete Formate zur Präsentation ausgewählter Kunstankäufe zu entwickeln.