Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2632 21.03.2018 (Ausgegeben am 21.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels Kleine Anfrage - KA 7/1446 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Pressemitteilung Nr.: 038/2017 vom 15. Juni 2017 erklärt das Ministerium für Inneres und Sport zugleich im Auftrag des Ministeriums der Finanzen, dass zwischen beiden Ministerien die Liegenschaftssituation des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels „eingehend erörtert“ worden sei. Es seien „diverse Prüfaufträge erteilt, deren Ergebnisse im Herbst 2017 vorliegen sollen“. Zuvor hatte es bereits ein Interessenbekundungsverfahren zur Anmietung eines privaten Objektes zur Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels gegeben. In der Sitzung des Finanzausschusses am 10. Januar 2018 erklärte der amtierende Geschäftsführer des Landesbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, dass es weder eine Entscheidung im Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens noch zur Sanierung des jetzigen Objektes des Polizeireviers Burgenlandkreis gebe. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich um die Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 11. Januar 2018 handelt, auf die in der Vorbemerkung des Fragestellers Bezug genommen wird. Die Landesregierung beantwortet die Einzelfragen wie folgt: 1. Welchen Inhalts waren die „diversen Prüfaufträge“, deren Ergebnisse im Herbst vorliegen sollten? 2 Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfes der landeseigenen Liegenschaft Langendorfer Str. 49 in Weißenfels, die der Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis und des Polizeireviers Bundesautobahn / Spezialisierte Verkehrsüberwachung (BAB/SVÜ) dient, wurden gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung (RLBau LSA) die realisierbaren Alternativen einer möglichen Bedarfsdeckung wie Eigenbau , Kauf oder Miete in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gegenübergestellt . Im Ergebnis eines Ministergespräches zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt sollte neben der Möglichkeit einer Teilsanierung des Objektes in der Langendorfer Str. 49 auch die Unterbringung des Nutzers in der ehemaligen JVA Naumburg, Am Salztor 5 untersucht werden. 2. Welche Ergebnisse der „diversen Prüfaufträge“ liegen mittlerweile vor? Wenn ja, was sind diese Ergebnisse? Wenn nein, warum liegen diese Ergebnisse noch nicht vor und wann ist mit deren Vorliegen zu rechnen? Die diversen Prüfaufträge hat der Landesbetrieb BLSA im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betrachtet. Im Ergebnis der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde festgestellt, dass der landeseigene Ersatzneubau wirtschaftlicher ist als die Sanierung der gegenwärtigen Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis und des Polizeireviers BAB/SVÜ. Die Durchführung dieser Großen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahme (GNUE) unterliegt dem Regelwerk des Landes RLBau LSA. Sie ist nicht Bestandteil der ressortübergreifenden Prioritätenliste und im Haushalt auch nicht veranschlagt. Das Angebot zur Anmietung einer Liegenschaft in Weißenfels, Max-Planck- Str. 1 (Angebot der Firma Kress) wurde ebenfalls im Verfahren geprüft und im Rahmen der fortgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt. Demnach ist die Variante der Anmietung mit späterem Ankauf der Max-Planck-Str. 1 in Weißenfels ebenfalls wirtschaftlicher als die Sanierung der gesamten landeseigenen Liegenschaft in der Langendorfer Str. 49. Eine Umsetzung wäre zudem deutlich zeitnaher möglich. Unter der Voraussetzung der Durchführung notwendiger Umbaumaßnahmen im Objekt der Max-Planck-Str. 1 und der Beachtung des Zeitfaktors bewertet das Ministerium für Inneres und Sport das angebotene Mietobjekt als gute Unterbringungsvariante. Angesichts des umfangreichen vom Nutzer geforderten baulichen Anpassungsbedarfs im Verhältnis zu den Mietausgaben (nach Angaben des potentiellen Vermieters Investitionskosten i. H. v. ca. 11 Mio. EUR) muss hier jedoch eine Ausschreibung nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) erfolgen. Die Ergebnisse der ergänzend erteilten Prüfaufträge lauten wie folgt: Die Möglichkeit einer Teilsanierung ist gegenüber einem Neubau aus baufachlicher Sicht nicht empfehlenswert. Es würde sich zudem auch bei einer Teilsanierung um eine Große Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahme (GNUE) handeln, die haushälterisch nicht veranschlagt ist. 3 Die Prüfung einer möglichen Nutzung der landeseigenen Liegenschaft der ehemaligen JVA in Naumburg hat ergeben, dass dieser Lösungsvorschlag als unzweckmäßig eingeschätzt wird. Neben der zu klärenden Frage, ob eine Änderung der Ortsgebundenheit überhaupt möglich ist, wäre kein monetärer Mehrwert gegenüber einem möglichen Ersatzneubau zu erwarten. Des Weiteren würde es nur zu einer Teilnutzung der im Verkaufsprozess befindlichen Liegenschaft in Naumburg kommen, so dass Verwertungshindernisse bei der Restliegenschaft nicht auszuschließen wären.