Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2641 22.03.2018 (Ausgegeben am 22.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Betriebliche Tourismusabgabe Kleine Anfrage - KA 7/1528 Vorbemerkung des Fragestellenden: § 9a Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA) sieht vor, dass Gemeinden, die ganz oder teilweise als Kurorte, Luftkurorte oder Erholungsorte staatlich anerkannt sind, sowie Gemeinden, in denen die Zahl der Gästeübernachtungen im Jahr in der Regel das Siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Tourismusförderung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung , Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der zu touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Betriebliche Tourismusabgabe erheben können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Von welchen Gemeinden wurde in den vergangenen beiden Jahren eine Betriebliche Tourismusabgabe gemäß § 9a KAG-LSA erhoben und wie hoch war jeweils der daraus resultierende Ertrag? Bitte die Frage tabellarisch, getrennt in Jahresscheiben sowie geordnet nach Landkreisen und kreisfreien Städten beantworten. Ertrag aus Tourismusabgabe in Euro Kommune 2016 2017 Flechtingen (Landkreis Börde) 79.831,80 81.831,80 Freyburg (Burgenlandkreis) 69.260,50 87.425,15 Naumburg (Burgenlandkreis) 51.464,00 363.678,50 2 2. Ist eine Novellierung des KAG-LSA hinsichtlich der betrieblichen Tourismusabgabe geplant? Wenn ja, mit welcher Zielrichtung? Hierüber wird im Laufe der Legislaturperiode entschieden.