Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2643 23.03.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 26.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Evaluation der ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 - Teil II Kleine Anfrage - KA 7/1383 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezugnehmend auf die Antworten der Landesregierung in der Drucksache 7/2039 frage ich die Landesregierung erneut: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele Milchviehbetriebe (hier und in der Folge synonym für Futterbaubetriebe ) wurden insgesamt in der genannten Förderperiode gefördert? Wie in der Antwort auf Frage 14 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, wurden im ELER-Monitoring für die Förderperiode 2007-2013 insgesamt 94 Förderfälle von Futterbaubetrieben erfasst. Diese 94 Förderfälle verteilen sich auf 52 Betriebe . 2. Wie viele der geförderten Milchviehbetriebe (Teil 2, Tab. 7) wurden in die engere Ex-Post-Bewertung (vergleichende Auswertung mit nicht-geförderten Betrieben, Teil 2, Tab. 18) einbezogen? Wie in der Antwort auf Frage 18 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, wurden in die vergleichende Auswertung (Tab. 18) 25 „identische Betriebe“ (Betriebe, für die betriebswirtschaftliche Kennzahlen für mehrere aufeinanderfolgende Jahre vorliegen) einbezogen. 2 3. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln wurde ausgereicht an: a) alle Milchviehbetriebe (Teil 2, Tab. 7), 13.766.884,45 Euro Fördersumme (öffentliche Mittel) b) jene sog. identische Milchviehbetriebe, die in die vergleichende Auswertung mit nicht-geförderten Betrieben einbezogen wurden (Teil 2, Tab. 18)? Wie in der Antwort auf Frage 19 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, erfolgte die Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der geförderten Betriebe anonymisiert. Aus Gründen des Datenschutzes - und weil es für die Vergleichsgruppenanalyse nicht erforderlich war - wurden die betriebswirtschaftlichen Daten der in die Auswertung einbezogenen geförderten Betriebe nicht mit Daten zum Umfang der Förderung aus dem ELER- Monitoring verknüpft. Daher wurde auch die Gesamtsumme der Fördermittel der 25 „identischen Betriebe“ nicht ermittelt. 4. Wie viele Ackerbaubetriebe wurden insgesamt in der genannten Förderperiode gefördert? Im ELER-Monitoring für die Förderperiode 2007-2013 wurden insgesamt 101 Förderfälle von Ackerbaubetrieben erfasst. Diese 101 Förderfälle verteilen sich auf 90 Betriebe. 5. Wie viele der geförderten Ackerbaubetriebe (Teil 2, Tab. 7) wurden in die engere Ex-Post-Bewertung (vergleichende Auswertung mit nicht-geförderten Betrieben, Teil 2, Tab. 12) einbezogen? In die vergleichende Auswertung (Tab. 12) wurden 8 „identische Betriebe“ (Betriebe , für die betriebswirtschaftliche Kennzahlen für mehrere aufeinanderfolgende Jahre vorliegen) einbezogen. 6. Welche Gesamtsumme an Fördermitteln wurde ausgereicht an: a) alle Ackerbaubetriebe (Teil 2, Tab. 7), 6.774.090,82 € Fördersumme (öffentliche Mittel) b) jene Ackerbaubetriebe, die in die vergleichende Auswertung mit nichtgeförderten Betrieben einbezogen wurden (Teil 2, Tab. 12)? Wie in der Antwort auf Frage 19 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, erfolgte die Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der geförderten Betriebe anonymisiert. Aus Gründen des Datenschutzes - und weil es für die Vergleichsgruppenanalyse nicht erforderlich war - wurden die betriebswirtschaftlichen Daten der in die Auswertung einbezogenen geförderten Betriebe nicht mit Daten zum Umfang der Förderung aus dem ELER- Monitoring verknüpft. Daher wurde auch die Gesamtsumme der Fördermittel der 8 „identischen Betriebe“ nicht ermittelt. 3 7. Von wie vielen der laut Tabelle 8 (Teil II der Ex-Post-Bewertung), im Wirtschaftsjahr 2008/2009 geförderten 25 Milchviehbetrieben liegen vollständige Datensätze für den Zeitraum 2008/2009 bis 2012/2013 vor? Bitte für Betrieb (1 bis 25) gliedern nach: Fördergegenstand, Einmal- oder Mehrfachförderung , Bearbeitung durch LGS sowie für jedes Wirtschaftsjahr angeben, ob vollständige oder unvollständige Datensätze vorlagen („Mehrfachförderung“ entspricht mehrere Anträge im Rahmen der Maßnahme 121). Die 25 „identischen Betriebe“ wurden für die Vergleichsgruppenanalyse ausgewählt , weil für diese Betriebe Daten für alle 5 Wirtschaftsjahre (2008/2009 bis 2012/2013) vorlagen. Wie in der Antwort auf Frage 19 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, erfolgte die Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der geförderten Betriebe anonymisiert. Eine Aufgliederung der Daten für einzelne Betriebe wurde im Rahmen der Evaluation nicht vorgenommen. Aus Gründen des Datenschutzes - und weil es für die Vergleichsgruppenanalyse nicht erforderlich war - wurden die betriebswirtschaftlichen Daten der in die Auswertung einbezogenen geförderten Betriebe nicht mit Daten zum Fördergegenstand und zu Einmal- oder Mehrfachförderung verknüpft. Daher sind die erfragten Sachverhalte aus den für die Evaluation verwendeten Daten nicht auswertbar . An der Bearbeitung von Förderanträgen war die Landgesellschaft Sachsen- Anhalt mbH (LGSA) nicht beteiligt; diese Aufgabe obliegt den Bewilligungsbehörden . 8. In wie vielen Fällen erhielten Betriebe, die in die engere Ex-Post- Bewertung ein-bezogen wurden (Tab. 12 und 18) im Betrachtungszeitraum (2008/2009 bis 2012/2013) eine Mehrfachförderung und in wie vielen Fällen nur eine Einmalförderung („Mehrfachförderung“ entspricht mehrere Anträge im Rahmen der Maßnahme 121)? Wie in der Antwort auf Frage 19 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, erfolgte die Auswertung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der geförderten Betriebe anonymisiert. Aus Gründen des Datenschutzes - und weil es für die Vergleichsgruppenanalyse nicht erforderlich war - wurden die betriebswirtschaftlichen Daten der in die Auswertung einbezogenen geförderten Betriebe nicht mit Angaben bzgl. Einmal- oder Mehrfachförderung verknüpft. Daher ist aus den für die Evaluation verwendeten Daten nicht auswertbar, in wie vielen Fällen Betriebe, die in die engere Ex-Post-Bewertung einbezogen wurden (Tab. 12 und 18), im Betrachtungszeitraum (2008/2009 bis 2012/2013) eine Mehrfachförderung bzw. eine Einmalförderung erhielten. 4 9. Inwieweit wurden Mehrfachförderungen bei diesen Betrieben in der Auswertung bereinigt, um den Effekt der ersten Förderung sauber schlussfolgern zu können? Für die Vergleichsgruppenanalyse war es nicht von Belang, ob die geförderten Betriebe in der Programmperiode lediglich einmal oder mehrfach Fördermittel erhielten. Die Vergleichsgruppenanalyse unterscheidet allein zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben. Dieses Evaluationsdesign entspricht der üblichen Praxis. Für die Bewertung war nicht der „Effekt der ersten Förderung “ von Interesse, sondern der Effekt der Förderung im Vergleich zur Nicht- Förderung. 10. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Förderfälle zu dokumentieren und u. a. missbräuchlicher Mehrfachförderung vorzubeugen? Mehrfachförderung, das heißt mehrere Anträge eines Unternehmens im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms, war nicht ausgeschlossen. Das Agrarinvestitionsförderprogramm beinhaltete in der vorangegangenen Förderperiode sowie auch gegenwärtig eine Förderobergrenze je Förderperiode. Eine missbräuchliche Mehrfachförderung würde damit nur vorliegen, wenn diese Obergrenze überschritten wäre bzw. für das gleiche Vorhaben mehrfach Anträge gestellt werden. Dies wird jedoch im Rahmen der Verwaltungskontrollen zur Antragstellung geprüft. Alle Unternehmen erhalten eine Betriebsnummer für eine zweifelsfreie Dokumentierung . Die Prüfung der Vorförderung war und ist ein fester Bestandteil der Verwaltungskontrolle des Antrages. Eine Prüfung ist zwingend vorgeschrieben. Wird diese Obergrenze durch ein Vorhaben überschritten, wird die Förderung entsprechend gekürzt. Eine Mehrfachförderung gleicher Vorhaben ist durch eine eindeutige Zuständigkeitsregelung ausgeschlossen. Es erfolgt eine Vielzahl von Verwaltungschecks, die einen solchen Fall ausschließen , wie zum Beispiel Abstempeln der Rechnungen, Abgleich von Rechnungsoriginalen . Ungeachtet dessen erfolgt im Rahmen eines Gutachterausschusses die Vorstellung aller Förderfälle ab einer Zuwendungssumme von 50.000 Euro. In diesem Ausschuss sind unter anderem alle Bewilligungsbehörden beteiligt. 11. Kann ausgeschlossen werden, dass es missbräuchliche Mehrfachförderungen gab? Ja. 5 12. Welche Stellen innerhalb der Landesverwaltung (Dienststellen, Abteilungen , Referate) waren zuständig für die Sammlung und Bereitstellung der Daten, auf deren Grundlage das isw die Bewertung vornahm? Die zuständigen Stellen für die Sammlung und Bereitstellung der Daten waren zum einen die Bewilligungsbehörden, die die Investitionskonzepte erfasst bzw. Auflagenbuchführungsunterlagen erhalten haben, sowie die LLG. 13. Welchen Stellenwert nimmt der betriebswirtschaftliche Gewinn der geförderten Betriebe bei Bewertung des Erfolgs der Förderung ein? Durch die Förderung sollten wettbewerbsfähige Strukturen in der sachsenanhaltischen Landwirtschaft erhalten und weiterentwickelt werden. Die geförderten Investitionen dienten generell dem Ziel, die Gesamtleistung und Rentabilität , die Situation in Bezug auf Umweltschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz, Hygiene und Tierschutz zu verbessern. Als wettbewerbsfähig werden solche Unternehmen angesehen, die auf lange Sicht Gewinne auf dem Markt erwirtschaften können und sich zugleich gegenüber anderen Unternehmen im gleichen Marktsektor behaupten können. Eine wesentliche Kennzahl zur Messung des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens ist seine Wertschöpfung. Wie im Evaluationsbericht ausgeführt, ist der „Gewinn“ eine von insgesamt 10 betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (vgl. dazu Teil 2 des Berichts, Tabelle 9), die in die Auswertung (Rating) eingeflossen sind. Eine Gewichtung der einzelnen Kennzahlen erfolgte nicht. 14. Welchen Verlauf nahm der Milchpreis in Cent/kg über den Verlauf der Förderperiode (2008/2009 bis 2012/2013)? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Erzeugerpreise für konventionell erzeugte Kuhmilch von 2008 bis 2013. Tabelle: Erzeugerpreise für konventionell erzeugte Kuhmilch; Quelle: BMEL, BLE, AMI (EUR/100 kg, bei 4,0 % Fett und 3,4 % Eiweiß, ab Hof, ohne Mwst., einschließlich Nachzahlungen, Durchschnitt aller Güteklassen) 20081) 20091) 20101) 2010 2011 2012 2013 Sachsen-Anhalt 32,30 23,22 29,64 30,34 34,37 31,44 37,17 Bundesgebiet Ost 33,35 23,40 29,73 30,43 34,71 31,53 37,71 Bundesgebiet West 33,96 24,27 30,18 30,92 34,86 32,09 37,68 Deutschland 33,83 24,08 30,09 30,83 34,83 31,99 37,68 1) Bei 3,7 % Fett und 3,4 % Eiweiß (Standard bis 2010) 6 15. Wurde der betriebswirtschaftliche Gewinn als Erfolgskriterium der Förderung um die Änderung des Milchpreises innerhalb der Förderperiode bereinigt ? Bitte begründen. Im Rahmen der Evaluation wurden weder der Gewinn noch andere betriebswirtschaftliche Erfolgskennzahlen um die Änderung des Milchpreises innerhalb der Förderperiode bereinigt. Dies ist darin begründet, dass es für die Erfolgsbewertung maßgeblich ist, ob die Betriebe tatsächlich - und nicht zu einem fiktiven Preisniveau - rentabel wirtschaften. Mit der gleichen Begründung wurde auch bei der Bewertung der Ackerbaubetriebe nicht die Entwicklung der Preise für Erzeugnisse des Ackerbaus einbezogen . 16. Im Rahmen der Beantwortung der Frage 19 (Drs. 7/2074) wird ausgeführt: „Aus Gründen des Datenschutzes standen den Evaluatoren keine betriebsindividuellen Einzelwerte zur Verfügung. Die betriebswirtschaftlichen Berechnungen erfolgten anhand anonymisierter Einzeldaten in der Neuen Landbuch Gesellschaft (NLB) Verden.“ Es wird um ausführliche Erläuterung der Antwort gebeten. Dabei sollte auf folgende Fragen besonders eingegangen werden: Wäre es nicht Aufgabe des isw gewesen, die Daten zu berechnen? Welche datenschutzrechtlichen relevanten Gründe sprachen gegen eine zur Verfügungstellung der Daten an das isw? Die für die Datenberechnung erforderlichen BMEL-Jahresabschlüsse werden elektronisch als csv-Dateien vom Antragsteller zur Verfügung gestellt. Die zur Auswertung erforderlichen Datenbanken und das erforderliche Auswertungsprogramm einschließlich der elektronischen Plausibilitätsprüfung sowie die dafür erforderliche Großrechentechnik stehen dem isw nicht zur Verfügung, sondern werden bereits im Rahmen der Testbetriebsauswertung für das BMEL und das Land Sachsen-Anhalt durch die NLB vorgehalten. Die Auswertung erfolgt anonymisiert. Die Daten unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates vom 30. November 2009 sowie nach § 7 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, 1955). Hiernach ist eine Preisgabe einzelbetrieblicher Buchführungsdaten untersagt. Wer hat den Auftrag an die Neue Landbuch Gesellschaft (NLB) formuliert ? Den Auftrag hat die LLG in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) inhaltlich formuliert und ausgelöst. Wer hat die Kosten der Auswertung durch die NLB getragen und wie hoch waren diese? Die für diese Sonderauswertung angefallenen Kosten in Höhe von insgesamt 500 € (2015: 300 €, 2016: 200 €) hat das MULE aus Kapitel 09 02 Titel 533 01 (Dienstleistungen Außenstehender - Aufbereitung von Buchführungsergebnissen ) getragen. Die rechentechnische Auswertung der geliefer- 7 ten BMEL-Jahresabschlüsse erfolgte im Rahmen der Testbetriebsauswertungen für das Testbetriebsnetz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Landes Sachsen-Anhalt. Verfügt die Landesverwaltung über eigene Fachleute zur Berechnung des Gewinns etc. von Agrarbetrieben? Wenn ja, warum wurden diese nicht an Stelle der NLB mit den betriebswirtschaftlichen Berechnungen beauftragt? Die Landesverwaltung verfügt in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) über geeignete Fachleute zur Berechnung von agrarökonomischen Kennzahlen, unter anderem des Gewinns von Agrarbetrieben. Ein Teil der Berechnungen erfolgte über diese Fachleute. Für einen weiteren Teil der Berechnungen war aufgrund der Komplexität der Anforderungen Großrechentechnik erforderlich, die an der LLG nicht zur Verfügung steht. Insbesondere die Berechnung von agrarökonomischen Kennzahlen in den von den Evaluatoren vorgegebenen speziellen Gruppierungen nach einzelnen Fördermaßnahmen konnte an der LLG rechentechnisch nicht realisiert werden. Die NLB verfügt über diese Großrechentechnik und über die agrarökonomischen Berechnungsstandards, da diese regelmäßig für die meisten Bundesländer (nur die Länder Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg halten die entsprechende Rechentechnik und Software selbst vor) in Dienstleistung die Buchführungsstatistiken für die Agrarberichte bzw. das Testbetriebsnetz des Bundes und der Länder erstellt. Die Länder stellen der NLB dazu die verschlüsselten Datensätze aus den BMEL-Jahresabschlüssen der teilnehmenden Betriebe zur Berechnung zur Verfügung. Die rechentechnische Auswertung von BMEL-Jahresabschlüssen erfolgt durch die NLB für das Land Sachsen-Anhalt seit 1999. 17. Im Rahmen der Beantwortung der Frage 9 (Drs. 7/2074) werden Vertragspartner des isw für die Bewertung des ELER 2007 bis 2013 genannt. Warum ist die NLB nicht dabei? Mit welchen weiteren Institutionen hat das isw bei der Erstellung der Ex-Post-Bewertung tatsächlich zusammengearbeitet ? Das isw hat vertragliche Vereinbarungen für die Bewertung des EPLR Sachsen- Anhalt 2007 bis 2013 lediglich mit den Partnern getroffen, die Bewertungen einzelner Teile des EPLR vorgenommen haben. Für die Bereitstellung von Daten durch Dritte für die Bewertung hat das isw keine Verträge geschlossen. Wie in der Antwort auf Frage 19 der Kleinen Anfrage 7/1086 ausgeführt, hat das Land Sachsen-Anhalt - unabhängig von der ELER-Evaluation - vertragliche Vereinbarungen mit der NLB zur statistischen Auswertung von Daten des Testbetriebsnetzes und der Auflagenbuchführung. Die von den Evaluatoren angeforderten agrarökonomischen Daten konnten somit über die LLG unter Zuhilfenahme der Dienstleistung der NLB im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Testbetriebsnetz (vgl. Antwort zu Frage 16 c)) bereitgestellt werden. Ein zusätzlicher Vertrag zwischen isw und NLB war somit entbehrlich . 8 Bei der Erstellung der Ex-post-Bewertung hat das isw insbesondere mit folgenden weiteren Institutionen zusammengearbeitet: Fachressorts und nachgeordnete Einrichtungen der Landesregierung im Begleitausschuss und in der Lenkungsgruppe zum EPLR vertretene Institutionen Zuwendungsempfänger. 18. Welche Vertragsbeziehungen bestanden zwischen dem isw und der Landgesellschaft im Rahmen der Erstellung der Ex-Post-Bewertung? Bitte Vertragsgegenstand , Laufzeit und Auftragswert beschreiben. Das isw hat im Jahr 2008 mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (LGSA) einen Vertrag über die „Laufende (jährliche) Bewertung, Halbzeit- und Ex-post-Bewertung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen-Anhalt (EPLR) 2007 bis 2013 nach VO (EG) Nr. 1698/2005 (ELER)“ geschlossen. Gegenstände des Vertrages waren die federführende Bearbeitung der Bewertung des Programmschwerpunktes 1 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ (darunter auch Maßnahme 121) durch die LGSA die Mitwirkung der LGSA an der Bearbeitung aller schwerpunkt- und themenübergreifenden Fragen der Bewertung (z. B. Konzept- und Methodenentwicklung , Querschnittsfragen, Gesamtbewertung des Programms). Weitere Konkretisierungen der durch die LGSA zu erbringenden Leistungen wurden mit dem sogenannten „Feinkonzept“ für die Evaluation im Zeitraum bis 2016 vorgenommen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von September 2008 bis November 2016. Der Auftragswert beläuft sich auf 275.066,72 EUR (zzgl. MwSt). 19. Wie viele der o. g. 25 Milchviehbetriebe haben ihre Förderanträge durch die Landgesellschaft bearbeiten lassen? Ist ausgeschlossen, dass Mitarbeiter , welche die Förderanträge bearbeitet haben ebenfalls isw zugearbeitet haben? Die Berater werden im System nicht extra erfasst, da es keine Fördervoraussetzung ist. Da die Landgesellschaft eine Funktionstrennung sicherzustellen hat, ist auch nicht ersichtlich, warum dies für die Auswertung von Bedeutung sein sollte. 9 20. Tierwohl und Tiergesundheit sind bedeutsame Förderziele der ELER Förderung . Anhand welcher Kriterien wurde der Erfolg der Förderperiode hinsichtlich positiver Effekte auf Tierwohl und Tiergesundheit gemessen? Die ELER-Verordnung für die Programmperiode 2007-2013 (VO (EG) Nr. 1698/2005) hat mit Artikel 40 eine spezifische Förderung für Tierschutzmaßnahmen angeboten. Diese Maßnahme wurde im Rahmen des EPLR Sachsen -Anhalt 2007-2013 nicht umgesetzt. Gleichwohl hat die ELER-Maßnahme 121, die in Sachsen-Anhalt über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm umgesetzt wurde, zur Förderung von Tierwohl und Tiergesundheit beigetragen. Diese Beiträge wurden insbesondere anhand folgender Kriterien bewertet: Anteil geförderter Investitionen mit dem spezifischen Ziel „Tierwohl“ Beurteilung der „geförderten“ Betriebsleiter im Rahmen einer Befragung zur Bedeutung der Ziele „Verbesserung des Tierschutzes“ und „Tierhygiene“ bei Agrarinvestitionsförderungsmaßnahmen. 21. Das isw hat in der Evaluation der ELER Förderperiode 2007 bis 2013 festgestellt , dass sich die Förderung auf Handlungsfelder mit größeren Wirkungspotentialen fokussieren sollte (siehe Antwort auf Frage 11). Warum wurde diese Erkenntnis nicht in der Planung der Förderperiode 2014 bis 2020 berücksichtigt, für die das isw ebenfalls einen lukrativen Auftrag vom Land erhielt? Das isw hat das Land bei der Planung der Förderperiode 2014 bis 2020 und Erstellung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) unterstützt . Basierend auf einer umfassenden allgemeinen Beschreibung der gegenwärtigen Situation in Sachsen-Anhalt, auf gemeinsamen und programmspezifischen Kontextindikatoren und anderen aktuellen qualitativen Angaben, sowie auf einer Analyse über ermittelte Stärken, Schwächen, Möglichkeiten und Bedrohungen (SWOT) wurden 29 unterschiedliche Bedarfe für den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt ermittelt. Es galt zu entscheiden, ob und in welchem Umfang diese Bedarfe befriedigt werden. Dazu hat die Landesregierung zunächst die Oberziele und die Querschnittziele des Landes für den Einsatz der ESI-Fonds in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2014-2020 festgelegt. Oberziele sind demnach nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Innovation . Querschnittziele sind der Umwelt- und Naturschutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Bewältigung demographischer Herausforderungen . Sie sollen dazu beitragen, das Ziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums (EU-Strategie 2020) zu verwirklichen. In einem ausgedehnten Beteiligungsprozess, in dem zunächst die Ressorts und später alle relevanten Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner eingebunden wurden, wurden die strategischen Ziele 1. die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Sektors zu verbessern, 10 2. die Entwicklung des ländlichen Raums vor dem Hintergrund langfristiger Herausforderungen - insbesondere des demografischen Wandels - zu unterstützen und 3. maßgebliche Beiträge des Landes zu zentralen umwelt-, energie- und klimapolitischen Zielen der Gemeinschaft zu leisten herausgearbeitet. Danach wurden aus den 18 durch die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vorgegebenen Schwerpunktbereichen neun als wichtig für Sachsen -Anhalt identifiziert. Die entsprechend vom Land dazu ausgewählten Fördermaßnahmen sind hauptsächlich auf die Ziele des jeweiligen Schwerpunktbereichs gerichtet und lassen direkte Wirkungsbeiträge zu diesen Zielen erwarten. Dieser Beteiligungsprozess bei der Programmerstellung zog sich über mehr als zwei Jahre hin. Während dieses Prozesses wurde immer wieder auf die Fokussierung der Förderung auf wenige wirkungsvolle Maßnahmen sowohl durch das isw Institut als auch durch die Verwaltungsbehörde hingewiesen. In diesen Prozess flossen landespolitische Abwägungen ein.