Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2646 26.03.2018 (Ausgegeben am 26.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzeptes Rossel Kleine Anfrage - KA 7/1524 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Rossel war bis in die 1990er Jahre eines der Gewässer in Sachsen-Anhalt, die dem guten ökologischen Zustand sehr nah kam. Folgerichtig war sie auch das erste Fließgewässer, für das ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK) erarbeitet wurde. Der Umsetzung des GEK Rossel kann also ein gewisser Pilotcharakter bescheinigt werden. In jüngerer Zeit mehren sich allerdings die Anzeichen dafür, dass sich der Zustand der Rossel nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert. Dies belegen Angaben der Angler, der Umweltverbände und der Hochschule Magdeburg-Stendal, die bei einer genehmigten Elektrobefischung im Spätsommer 2016 in der Rossel über hunderte Meter Fließstrecke keinerlei Fischfauna nachweisen konnte. Eine solche Entwicklung ist gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aber unzulässig (Verschlechterungsverbot). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Kann die Verschlechterung des Zustandes der Rossel bestätigt werden und wie ist der aktuelle ökologische und chemische Zustand zu bewerten ? Nein. Der ökologische Zustand des Oberflächenwasserkörpers (OWK) EL03OW03-00 Rossel ist nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) „unbefriedigend“. Die biologischen Qualitätskomponenten sind wie folgt bewertet: Makrophyten/Phytobenthos „gut“, Makrozoobenthos „mäßig“ (Tendenz zu „gut“) und Fische „unbefriedigend“ (Tendenz zu „mäßig“). 2 Der chemische Zustand der Rossel ist mit „nicht gut“ bewertet, der Grund dafür ist die Bewertung von Nitrat. Das in der Einleitung der Kleinen Anfrage dargestellte Befischungsergebnis der Fachhochschule Magdeburg-Stendal in der Rossel bei Thießen (Höhe Kupfermühle ) vom Spätsommer 2016 kann nicht nachvollzogen werden. Das Ergebnis steht im Widerspruch zu den Befischungen durch die Landesämter und Sachverständigenbüros , in denen mehrere Fischarten mit teils hohen Stückzahlen ermittelt wurden. 2. Falls eine Verschlechterung tatsächlich eingetreten ist - welche Ursachen gibt es und wie wird diesen entgegengewirkt, um die Forderungen der WRRL zu erfüllen? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Trifft es zu, dass das Wasser der Rossel - in Trockenphasen vollständig - durch eine bestehende Fischzuchtanlage in Thießen geleitet und dem Fluss ohne ausreichende bzw. völlig ohne Klärung wieder zugeführt wird? Nein. Die Entnahme von Wasser aus der Mühlenrossel bei Thießen und dessen Wiedereinleitung durch einen Fischereibetrieb regelt eine wasserrechtliche Erlaubnis , die auch die für das an dieser Stelle verzweigte System Rossel / Mühlenrossel / Mühlgraben erforderlichen ökologischen Mindestwassermengen und die Empfehlungen des GEK Rossel berücksichtigt. In einer Forellenrinnenanlage ohne Kreislaufführung wird das Wasser durch die Anlage geleitet und hierbei lediglich geringfügig mit Nährstoffen aus der Fischhaltung angereichert. Aufgrund der geringen Nährstoffkonzentration ist eine Reinigung des Durchflusswassers nicht erforderlich. Sie wäre auch technisch schwer umsetzbar. In der wasserrechtlichen Erlaubnis sind die maximal zulässigen Ablaufkonzentrationen von Parametern sowie Maßnahmen zu deren Verringerung vorgeschrieben. Die Wasserbehörde überwacht die Einhaltung der Bestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis. 4. Welche Maßnahmen des GEK sollen wann umgesetzt werden und welche nicht? Im GEK Rossel sind alle technisch möglichen und ökologisch sinnvollen Maßnahmen aufgeführt. Das sind insgesamt 24 punktuelle Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und 29 lineare Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur. 8 punktuelle und 9 lineare Einzelmaßnahmen in der Rossel sind inzwischen mit Projektskizzen bis hin zu Variantenuntersuchungen und Kostenschätzungen planungsseitig untersetzt. Die Landesregierung strebt an, alle im GEK verankerten Maßnahmen umzusetzen . Bisher wurden die punktuellen Maßnahmen - Sohlschwelle Ölmühle, Sohlgleite Europadorf, Mühle Mühlstedt, Buchholzmühle und Wirtschaftsbrücke Bräsen - umgesetzt. Die punktuellen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit - Forellenhof Thießen, Kupferhammer Thießen und Wehr Meinsdorf - befinden sich in der Planung. Die Umsetzung ist bis 2020 vorgese- 3 hen. Als lineare Maßnahmen wurde eine Maßnahme oberhalb der Wehre Weiden umgesetzt, dabei handelt es um die Entwicklung der Gewässerstruktur von Kilometer 20+020 bis Kilometer 20+600. Für drei weitere lineare Maßnahmen ist der Baubeginn ab dem Jahr 2018 vorgesehen. 5. Was sind die Gründe für die Nicht-Umsetzung einiger ursprünglich geplanter und als notwendig angesehener Maßnahmen? Probleme bei der Umsetzung können sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von notwendigen Flächen sowie aus mangelnder Akzeptanz der Flächennutzer ergeben . 6. Welche Konsequenzen wird die Nichtumsetzung der Maßnahmen voraussichtlich für die Erreichung der Ziele haben? Diese Frage kann zurzeit noch nicht beantwortet werden, da nicht klar ist, welche Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.