Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2647 26.03.2018 (Ausgegeben am 26.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Ursachen von Lärmbelästigungen in Thale Kleine Anfrage - KA 7/1527 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Anwohner in Thale sind sehr starken Lärmbelästigungen durch das Unternehmen S.* ausgesetzt, da während der Produktion (außer bei niedrigen Außentemperaturen ) die Hallentüren und Rolltore nicht vollständig geschlossen sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Das Unternehmen S. betreibt am Standort in Thale gewerbliche Anlagen, bei denen es sich um nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 22 ff. Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) handelt. Für die Genehmigung und Überwachung dieser Anlagen ist gemäß der Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen -Anhalt der Landkreis Harz die zuständige Behörde. 1. Wodurch kommt es zu den starken Lärmbelästigungen durch das Unternehmen S.? Das Unternehmen S. produziert am Standort in Thale Bauteile aus Metall durch Sintern von Metallpulver. Lärmbelästigungen können durch den eigentlichen Produktionsprozess entstehen. Schallquellen sind dabei unter anderem Maschinen und Geräte sowie die Lüfter, Pressen, Sinteröfen und Absauganlagen. Ferner entstehen Geräuschimmissionen durch das Pumpen von technischen Gasen, * Name ist der Landesregierung bekannt. 2 beim Be- und Entladen von Lkw sowie durch den innerbetrieblichen Transport mit Gabelstaplern. Gegenwärtig sind dem Landkreis bezüglich des Unternehmens S. keine unbearbeiteten Beschwerden zu Lärmbelästigungen bekannt. 2. Sind bereits Überprüfungen und Kontrollen der Produktionsabläufe im Unternehmen vorgesehen? Nach § 52 BImSchG ist für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen kein Kontrollrhythmus zur Anlagenüberwachung vorgeschrieben. Diese Anlagen werden überwiegend anlassbezogen kontrolliert. Da dem Landkreis zurzeit keine unbearbeiteten Beschwerden zu Lärmbelästigungen vorliegen, sind aktuell keine konkreten Kontrollen geplant. 3. Welche Maßnahmen wurden bereits von den zuständigen Behörden ergriffen ? In den vergangenen Jahren kam es beim Landkreis wiederholt zu Beschwerden über den Anlagenbetrieb, verstärkt mit der Inbetriebnahme der baurechtlich genehmigten Kühlturmanlage. Im Jahr 2007 wurden durch den Landkreis umfangreiche Geräuschimmissionsmessungen veranlasst. In Auswertung der Messergebnisse wurden durch den Betreiber der Anlage bereits Lärmminderungsmaßnahmen (Austausch des Hauptventilators, Einbau eines Schalldämpfers/ Schalldämmmatten, Betrieb des Kühlturms nur in der Leistungsstufe 1) durchgeführt . Eine Beschwerde im Jahr 2010 nahm der Landkreis erneut zum Anlass, umfangreiche Untersuchungen zu den Geräuschbelästigungen zu veranlassen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Immissionssituation einzuleiten. Anfang Juli 2011 veranlasste das Unternehmen S. erneut die Beauftragung des Schallschutzbüros ECO AKUSTIK mit dem Ziel der Erarbeitung eines Konzeptes zur Lärmminderung durch sekundäre Schallschutzmaßnahmen. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Nachtimmissionsrichtwerte von 45 dB(A) am maßgeblichen Immissionsort wurde zunächst der Kühlturm versetzt. Des Weiteren wurde: ‐ die Hallenlüftungstechnik durch Installation nicht technischer Lüftungsmöglichkeiten mit entsprechenden Schallschutzelementen in den Hallenaußenwänden geändert, ‐ angewiesen, die Tore zur Produktionshalle (Ostfassade) nachts geschlossen zu halten, ‐ ein Schallschutzaußentor für den Raum der Eisstrahlanlage und das generelle geschlossen Halten beim Betrieb der Eisstrahlanlage angewiesen, ‐ der Schrottcontainerplatz eingehaust bzw. verlegt sowie ‐ Unebenheiten der Fahrwege entfernt. Aufgrund erneuter Beschwerden über offene Tore im Bereich der Eisstrahlanlage wurde 2013 die Betriebsanweisung ergänzt. Danach sind durch den Betreiber die Tore der Ost- wie auch der Südseite grundsätzlich (nicht mehr nur nachts) geschlossen zu halten. Des Weiteren wurde eine orientierende Schallpegelmes- 3 sung durchgeführt. Trotz der Unterschreitung des zulässigen Lärmimmissionsrichtwertes nach der TA Lärm waren auch bei geschlossenem Tor die anlagenbezogenen Geräusche subjektiv wahrnehmbar. Das Unternehmen S. wurde erneut verpflichtet, die Tore bei den Eisstrahlarbeiten geschlossen zu halten. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens 2013/2014 wurde die ebenfalls beschwerdegegenständliche Verladestelle für die Be- und Entladearbeiten zu der von den Immissionsorten abgewandte Seite verlagert. Im Jahr 2017 erfolgte wiederholt eine Beschwerde über Lärm der Eisstrahlanlage und Geräusche beim Befüllen der Tanks für technische Gase sowie Arbeiten mit benzinbetriebenen Geräten auf dem Außengelände an einem Sonntag. Das Unternehmen wurde erneut zur Einhaltung der Schallschutzmaßnahmen aufgefordert . Des Weiteren wurde der Betrieb von benzinbetriebenen Geräten auf dem Außengelände sonntags untersagt. Über alle veranlassten Maßnahmen und Ergebnisse von Messungen und Beratungen wurden die betroffenen Anwohner bzw. der Beschwerdeführer jeweils zeitnah, umfassend und schriftlich durch den Landkreis informiert.