Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2648 26.03.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 26.03.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Medienkompetenz in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1530 Vorbemerkung des Fragestellenden: Über Medienkompetenzen zu verfügen ist im Zuge der Digitalisierung unserer Gesellschaft ein wesentlicher Aspekt für das zukünftige Bestehen in Arbeitskontexten sowie der gelingenden Partizipation am alltäglichen Miteinander. Die Vermittlung von Medienkompetenzen wird daher zu einem wichtigen Bildungsauftrag. Inwieweit dieses Verständnis bereits auf den verschiedenen organisationalen und institutionellen Ebenen, die sich im Land Sachsen-Anhalt mit Bildungszielen befassen und diese mitgestalten und umsetzen, Einzug gehalten hat, soll mit den nachstehenden Fragen beleuchtet werden. Wir bitten vor diesem Kontext die Landesregierung um die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Bereich Medienkompetenz , Medienkompetenzentwicklung und Medienbildung bei und wo sieht sie ihre Zuständigkeiten? 2 Antwort: Medienkompetenz ist eine wichtige Schlüsselqualifikation in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche führt zu einem stetigen Wandel des Alltags der Menschen. Digitale Medien, Werkzeuge und Kommunikationsplattformen verändern Kommunikations- und Arbeitsabläufe . Sie erlauben auch neue schöpferische Prozesse und erfordern die Auseinandersetzung mit neuen medialen Wirklichkeiten. Um in einer digital geprägten Welt souverän und sozial verantwortlich handeln zu können, bedarf es der Vermittlung von Medienkompetenz in Schule und Ausbildung und im Sinne des lebenslangen Lernens. Die Landesregierung schafft dafür geeignete Rahmenbedingungen, vor allem durch das Landeskonzept „Bildung in der digitalen Welt …“ die verbindliche Integration in alle Fachlehrpläne die Stärkung der Kompetenzen der Lehrkräfte durch verbindliche Angebote in allen Phasen der Lehrerbildung die Erstellung schulbezogener Medienbildungskonzepte die Anwendung von Test- und Nachweismöglichkeiten erworbener Medienkompetenzen (z. B. „Medienbiber“ und „Sachsen-Anhalt-Medientest“) die Verfügbarkeit geeigneter Medien und Materialien (z. B. Medienangebot auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt - emuTUBE) die Kooperation mit Netzwerken aller relevanten Akteure. Frage 2: 2011 wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe Medienkompetenz eingesetzt. Auf welcher Grundlage arbeitet diese AG? Wer ist dort Mitglied und was sind die inhaltlichen Aufgaben? Wie oft tritt diese Gruppe zusammen? Antwort: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im September 2010 Folgendes beschlossen: 1. „Medienkompetenz ist eine unverzichtbare Schlüsselqualifikation in der Informationsgesellschaft . Sie befähigt dazu, Wissen aus einer Vielzahl vorhandener Quellen zu entnehmen, einzuordnen und zu bewerten.“ 2. „Die Landesregierung ist gebeten, ein Konzept für die Stärkung der Medienkompetenz in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten und in den Ausschüssen für Bundesund Europaangelegenheiten sowie Medien und im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzustellen.“ In der Umsetzung des Konzeptes wurde die Arbeitsgemeinschaft „Medienbildung /Medienkompetenz Sachsen-Anhalt“ gegründet. Sie verfolgt das Ziel, die ganzheitliche Medienbildung in Sachsen-Anhalt zu stärken. Die wesentlichen Aufgabenbereiche der Arbeitsgruppe sind die Stärkung der Medienkompetenz in den Bereichen frühkindliche Medienbildung, Medienbildung in der Schule, außerschulische Medienbildung, Medienbildung in der Lehrerbildung sowie Medienbildung in der Erwachsenenbildung . 3 Die AG Medienkompetenz wird vom Ministerium für Bildung geleitet. Der AG gehören ferner an: Vertreter der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Vertreter des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Vertreter des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen- Anhalt Vertreter der Medienanstalt Sachsen-Anhalt Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Vertreter des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Vertreter der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg Vertreter des Verbandes junger Medienmacher Sachsen-Anhalt Vertreter des Netzwerkes Medienkompetenz Sachsen-Anhalt Vertreter des Landesverbandes der Offenen Kanäle Vertreter der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V./Verband der IT- und Multimediaindustrie Sachsen-Anhalt e. V. Vertreter der GMK Landesgruppe Sachsen-Anhalt Frage 3: Ist es richtig, dass jede Schule für jede Jahrgangsstufe ein Konzept Medienkompetenz erarbeiten soll? Und wenn ja, liegen diese flächendeckend vor und wer prüft deren Qualität und Umsetzung? Antwort: Nach einer Umfrage des Ministeriums für Bildung hatte Ende Januar 2018 ca. ein Drittel aller Schulen ein Medienbildungskonzept; dieses ist bis zum Schuljahr 2020/21 verpflichtend. Das LISA hat für die Erstellung von Medienbildungskonzepten im Oktober 2017 eine Handreichung herausgegeben. Mit der Qualität und Umsetzung der Medienbildungskonzepte in den Schulen befassen sich die Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater des Landes. Medienbildungskonzepte sind auch Teil des Begutachtungsverfahrens durch das Schulverwaltungsamt im Rahmen der IKT-Förderung, mit der das Land die Schulträger dabei unterstützt, die technische Ausstattung der Schulen zu verbessern. Frage 4: Wo können sich Lehrerinnen und Lehrer hinsichtlich Medienkompetenz in welcher Weise fortbilden und wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben das in den vergangenen fünf Jahren in Anspruch genommen? Antwort: Von Lehrkräften werden Angebote von unterschiedlichen Anbietern und Institutionen für Fort- bzw. Weiterbildungen im Bereich Medienkompetenz genutzt. Zu diesen gehören : - Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt - Externe Anbieter (z. B. Medienkompetenzzentrum Halle) - Universitäten und Hochschulen des Landes bzw. anderer Bundesländer - Onlinegestützte Fort- und Weiterbildungsangebote (u. a. Webinare, Online-Kurse, Blended Learning Angebote) 4 Auf dem Landesbildungsserver sind die Fortbildungsangebote des LISA für die Lehrkräfte übersichtlich dargestellt. Die Angebote zur digitalen Bildung hat Sachsen-Anhalt nach Schulstufen und entsprechend den Kompetenzen im Bundes- bzw. im Landeskonzept „Bildung in der digitalen Welt …“ geordnet. Fortbildung findet auch durch die zehn (zum Schuljahr 2018/19 vierzehn) Medienpädagogischen Berater/innen (Zielgruppen: Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler ) und im Rahmen von Pilotprojekten (Calliope, Internet-ABC, Digitale Bildung trifft Schule, DigiBitS) und bei Fachtagen (z. B. 2017: Fachtage in Wolmirstedt und Wittenberg zu digitalen Lernräumen) statt. Zielstellungen dieser unterschiedlichen Angebote liegen zum einen auf individueller Ebene in der Entwicklung von Medienkompetenz bei den teilnehmenden Lehrkräften und zum anderen auf einer systemischen Ebene im Bereich der Schulentwicklung (z. B. Unterstützung der Schulprogrammarbeit und der Entwicklung schulischer Medienkonzepte). Aspekte der Entwicklung von Medienkompetenz von Lehrkräften finden sich in zahlreichen vom LISA angebotenen Veranstaltungen. Dazu gehören Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen , schulische Abrufangebote der medienpädagogischen Berater und Veranstaltungen im Rahmen der 2. Phase der Lehrerbildung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht zu Fortbildungsveranstaltungen des LISA mit direktem Bezug zum Begriff „Medienkompetenz“ im Zeitraum 2013 bis 2017. Teilnehmeranzahlen zu Veranstaltungen weiterer Anbieter liegen nicht vor. Kalenderjahr Anzahl Veranstaltungen Teilnehmeranzahl 2013 20 256 2014 19 274 2015 24 301 2016 18 303 2017 19 182 Darüber hinaus sind - aktuell nicht quantifizierbar - in unterrichtsfachbezogenen Fortbildungsangeboten sowie in Fortbildungen für Führungskräfte an Schulen Themen zur Vermittlung von Medienkompetenz immanenter Bestandteil. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung ein eigenes Schulfach Medienbildung? Antwort: Kein Lebensbereich kann sich heute der Digitalisierung verschließen, deshalb ist dieses Thema ein wichtiger Gegenstand für alle in den Fächern der Stundentafeln abgebildeten Fachgebiete, ihrer spezifischen Domänen sowie der zu ihrer Durchdringung erforderlichen fachbezogenen Kompetenzen. Das bedeutet für die jeweiligen Fachlehrpläne das Erfordernis der zeitgemäßen Fortschreibung und Weiterentwicklung der fachspezifischen Kompetenzerwartungen. Frage 6: In welcher Weise sollte Medienbildung als Querschnittsaufgabe in der Schule gelebt werden? 5 Antwort: Medienbildung sollte an jeder Schule konzeptionell verankert werden. Das Medienbildungskonzept der Schule beschreibt die aktuelle pädagogische und technische Entwicklung und formuliert einen Ausblick auf die anstehenden und längerfristigen Perspektiven der Schulentwicklung im Bereich der Medienbildung. Das Medienbildungskonzept ist Teil des Schulprogramms, das die Qualität der Schule sichert und in ihrer Weiterentwicklung steuert. Dies gelingt, wenn insbesondere das Fortbildungskonzept auf den vorhandenen Kompetenzen im Kollegium aufbaut und diese systematisch entwickelt. Medienbildung gewinnt, wenn sie fachintegrativ und in fächer - oder schulübergreifenden Projekten stattfindet. Indem das Medienbildungskonzept in regelmäßigen Abständen und mit Blick auf den Beitrag der einzelnen Fächer überprüft wird und dabei auch von Best-Practice-Beispielen anderer Schulen lernt, zeigt sich Schule als lernende Organisation. Frage 7: Welche Rolle und Bedeutung misst die Landesregierung den Bürgermedien im Rahmen von Medienkompetenz und deren Entwicklung bei? Antwort: Bürgermedien gewährleisten in Sachsen-Anhalt einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu den Massenmedien Fernsehen und Rundfunk in eigener medienrechtlicher Verantwortung der Produzentinnen und Produzenten. Nicht nur nach Definition des Gesetzgebers, sondern auch nach Anspruch und Selbstverständnis sind Offene Kanäle bzw. Nichtkommerzielle Lokalradios in erster Linie Plattformen für die Produktion und Verbreitung selbsterstellter Fernseh- und Radiobeiträge und damit wertvolle Ergänzungen der publizistischen Vielfalt in lokalen und regionalen Kommunikationsräumen. Abhängig von den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer leisten Offene Kanäle und Nichtkommerzielle Lokalradios einen bedeutsamen Beitrag zur Sicherung der publizistischen Vielfalt im lokalen Kommunikationsraum, wobei der inhaltliche Schwerpunkt auf den kulturellen Themen liegt. Alternative bzw. nicht- oder weniger etablierte Kulturformen spielen dabei eine wichtige Rolle. Insbesondere Offene Kanäle mit ihren relativ hohen Anforderungen an technische und kreative Grundkenntnisse bei der Produktion von Inhalten sind aber auch per se permanente Partner von interessierten Laien bei Lernprozessen, die der Vermittlung von praktischer Medienkompetenz dienen. Theoretisch Erarbeitetes kann, ohne auf externe oder interne Konventionen Rücksicht nehmen zu müssen, in die Praxis umgesetzt werden. Sachkompetenz vermittelt grundlegende Kenntnisse der Medien, Rezeptionskompetenz sichert die angemessene Aufnahme der Medien beim Zuhörer oder Zuschauer ab, Partizipationskompetenz ermöglicht die selbst gestaltete Teilhabe . Offene Kanäle und Nichtkommerziellen Lokalradios in Sachsen-Anhalt bieten, auch in direkter Zusammenarbeit mit dem Medienkompetenzzentrum der Medienanstalt- Sachsen-Anhalt, Angebote zur Aus- und Weiterbildung ihrer Nutzerinnen und Nutzer. Darüber hinaus ergeben sich bereits im Rahmen der alltäglichen Produktion von Sendungen für jeden Nutzer deutliche Lerneffekte: die Beschäftigung mit dramaturgischen und/oder journalistischen Problematiken ist dabei ebenso unerlässlich wie der 6 Erwerb von grundlegenden technischen Kenntnissen und die Auseinandersetzung mit medien- oder urheberrechtlichen Fragen. In der Praxis hat sich für die Ziele der modernen Medienpädagogik die Methode der aktiven Medienarbeit als der Weg bewährt , der hohe Motivation und dauerhafte Lernerfolge mit sich bringt. Im Kontext der kostenfrei zu nutzenden Produktions- und Sendetechnik sind Bürgermedien auch interessante wichtige Partner für externe Projekte mit medienpädagogischem Anspruch. Viele Bürgermedien kooperieren mit Bildungseinrichtungen vor Ort und bereichern diese seit Jahren mit gezielten Medienkompetenzprojekten in Schulen, Kindergärten und außerschulischen Einrichtungen. Zahlreiche, zum Teil preisgekrönte Projekte mit bundesweiter Aufmerksamkeit, die in breite Kreise der Bevölkerung hineinwirken, definieren die Vermittlung von Medienkompetenz als integralen Bestandteil kultureller, künstlerischer und politischer Bildung. Frage 8: Hält die Landesregierung die Ausstattung der sieben Offenen Kanäle und zwei freien Radios für angemessen und wie beurteilt Sie die Möglichkeit, diese im medienpädagogischen Bereich zusätzlich, z. B. personell, auszustatten? Antwort: Die sachsen-anhaltischen Regierungsparteien wertschätzen die Arbeit der Bürgermedien und formulieren im Koalitionsvertrag 2016 - 2021 eine positive Sicht auf die Offenen Kanäle und Nichtkommerziellen Lokalradios in unserem Bundesland: „Auch die Bürgermedien, die Offenen Kanäle, die nichtkommerziellen Lokalradios in Sachsen -Anhalt und neue online-gestützte Medienangebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur Medienvielfalt und bei der praktischen Medienbildung. Ihre Programmfreiheit werden wir wahren und ihre finanzielle Förderung ausbauen und langfristig absichern .“ Die Medienanstalt hat den Bereich Bürgermedien trotz rückläufiger Gesamtausgaben in 2018 mit 1.391.200 Euro (28,23 v. H. der Gesamtausgaben) nahezu konstant gehalten . Gleiches gilt für die jährlichen Projektanmeldungen von 35.000 Euro. Eine dauerhafte Ausgabensteigerung erfolgte für die Programmverbreitung um ca. 85.000 Euro von bisher ca. 114.000 Euro auf ca. 199.000 Euro. Damit soll eine merkbare Erhöhung der Nutzungsmöglichkeit via Internetverbreitung durch das Medienportal Sachsen-Anhalt oder das Projekt Astra-Hbb TV erreicht werden . Dies ist nötig, da der messbar rege Zugriff auf diese Verbreitungswege (bis zu 2 Mio. Zugriffe pro Monat) mit den bisherigen Kapazitäten nicht mehr abzudecken war. Konkret soll eine Verdoppelung der zeitgleichen Zugriffsmöglichkeit auf 1600 beim Medienportal (ca. 15.000 Euro) und auf 200 bei Hbb TV (30.000 Euro) erreicht werden. Zudem sind für die nunmehr in HD-Bildqualität produzierten Videoinhalte höhere Datenraten zu transportieren, so dass auch die Transportkosten für die Zuführung zu den Ausspielpunkten um ca. 40.000 Euro steigen. Für die Umstellung aller OK´s auf die HD Produktionstechnik stellte die MSA zwischen 2014 und 2016 insgesamt ca. 330.000 Euro zur Verfügung. Der Ausbau des finanziellen Rahmens der Programmfreiheit ist damit erfolgt. 7 Mit der Grundfinanzierung der Bürgermedien über Rundfunkbeiträge durch die Medienanstalt Sachsen-Anhalt werden die Trägervereine ertüchtigt, erfolgreich Drittmittel für vielzählige medienpädagogische Projekte einzuwerben und diese umzusetzen (vgl. LT LSA Drs.: 7/49neu 09.08.2016 - Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Sachsen-Anhalt - dort B II Nr. 14 Präventionsmaßnahmen in sachsen-anhaltischen Bürgermedien durch medienpädagogische Projekte). Einer darüberhinausgehenden dauerhaften - institutionellen - Unterstützung der medienpädagogischen Arbeit der Bürgermedien unmittelbar aus dem Landeshaushalt stehen unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne des Rundfunks - mithin auch der Bürgermedien - grundsätzliche Bedenken gegenüber. Frage 9: Wie beurteilt die Landesregierung den Stellenwert der Medienbildung in der Lehrerausbildung bzw. im Lehramtsstudium? Antwort: Die Landesregierung misst der Medienbildung einen hohen Stellenwert bei. Dieser wächst noch mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung und des Lernens mit und über digitale Medien und Werkzeuge für den Unterricht. Konkret heißt dies, dass Lehrkräfte digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht methodisch und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können. Das Ziel aller Schularten, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die eigene Medienanwendung kritisch zu reflektieren und Medien aller Art zielgerichtet, sozial verantwortlich und gewinnbringend zu nutzen, wird damit zur Aufgabe des Lehrplanes in jedem Fach und erfordert, in der fachspezifischen Lehrerbildung für alle Lehrämter die Entwicklung entsprechender Kompetenzen verbindlich festzulegen. Die Förderung der Kompetenzbildung bei Lehrkräften mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag in einer „digitalen Welt“ soll über alle Phasen der Lehrerbildung hinweg aufgebaut und stetig aktualisiert werden. Die für eine zeitgemäße Berufsausübung von Lehrkräften erforderliche Medienbildungskompetenz setzt sich aus fünf Teilkompetenzen zusammen. 1. mediendidaktische Kompetenz zur reflektierten Verwendung von Medien und Informationstechnologien in geeigneten Lehr- und Lernformen 2. medienerzieherische Kompetenz, um Medienthemen im Sinn angemessener pädagogischer Leitideen im Unterricht behandeln zu können 3. sozialisationsbezogene Kompetenz im Medienzusammenhang 4. Schulentwicklungskompetenz im Medienzusammenhang 5. eigene Medienkompetenz im Sinne einer Basiskompetenz als Fähigkeit zu einem eigenen sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozialverantwortlichen Handeln im Zusammenhang mit Medien und Informationstechnologien. Im Rahmen der Lehramtsstudiengänge an den Universitäten Halle und Magdeburg ist die Ausbildung von Kompetenzen der digitalen Bildung Bestandteil der Fachdidaktiken der Fächer und Fachrichtungen aller Lehrämter. Mit der Verankerung dieser Thematik in den Modulen werden nicht nur sukzessive die KMK-Vorgaben zur Medienbildung /Digitalisierung in der Lehrerausbildung umgesetzt, sondern es werden auch die aktuellen Zielvereinbarungen mit den Universitäten erfüllt. 8 Die Modulinhalte zur digitalen Bildung sind primär auf das Verständnis digitaler Medien für Unterricht und Ausbildung gerichtet. Die Entwicklung der Medienkompetenz für den Unterricht erfolgt insbesondere in den Studienformaten der fachdidaktischen und schulpraktischen Übungen. Dabei erfahren die Studierenden, wie das Lehren und Lernen mit digitalen Medien fachlich sinnvoll und zielorientiert realisiert werden kann. Das Thema kann von den Lehramtsstudierenden in wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (Staatsexamensarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) gewählt werden. Das Landeskonzept „Bildung in der digitalen Welt …“ sieht vor, dass Medien- und digitale Bildung verbindliche Integration in den Vorbereitungsdienst erfahren. In der zweiten Phase der Lehrerbildung sollen „Mediendidaktische Tage“ mit fächerübergreifenden Inhalten für alle Lehrämter verpflichtend angeboten werden, um grundlegende und übergreifende Medienkompetenzen zu entwickeln. Fachdidaktische Medienkompetenzen und -anwendungen werden verstärkt durch das LISA in den Fachseminaren herausgebildet. Auf dem Bildungsserver des Landes (www.bildung-lsa.de/medienberatung .html) findet sich bereits ein nach den im Bundes - und Landeskonzept „Bildung in der digitalen Welt …“ gegliedertes Verzeichnis der vielfältigen und online abrufbaren Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Bildung in der digitalen Welt.