Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2668 04.04.2018 (Ausgegeben am 04.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Abgeordnete Silke Schindler (SPD) Aussage des Abgeordneten Mario Lehmann (AfD) bei den Vereinten Nationen Büro für Drogen und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) am 20. Februar 2018 in Wien Kleine Anfrage - KA 7/1538 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Ausschuss für Inneres und Sport weilte vom 19. bis 23. Februar 2018 in Österreich . Am 20. Februar 2018 befand sich ein Vortrag über die Arbeit des Vereinten Nationen Büro für Drogen und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) auf dem Besuchsprogramm . In dem Vortrag wurde auch das Problem der sog. „Scheinehen“ angesprochen . Der zur Delegation gehörende Abgeordnete Mario Lehmann (AfD-Fraktion ) traf in diesem Zusammenhang in dem Termin folgende Aussage: Er habe jüngst in Sachsen-Anhalt mit einer „leitenden Kommunalbediensteten“ gesprochen, die auch als Standesbeamtin tätig sei. Diese habe ihm berichtet, dass „viele über fünfzigjährige deutsche Frauen zwanzigjährige ausländische Männer“ heiraten würden. In ihrem Standesamt würden solche Trauungen im „Akkord“ vorgenommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Statistik der Eheschließungen wurde ab dem Berichtsjahr 2016, wie alle laufenden Bevölkerungsstatistiken, auf ein neues technisches Aufbereitungsverfahren umgestellt . In der Folge gibt es bei der Bereitstellung der Ergebnisse der Statistik der Eheschließungen bundesweit noch Verzögerungen gegenüber den gewohnten Veröffentlichungsterminen . Die Verzögerungen werden im Zuge der laufenden Veröffent- 2 lichung vorläufiger monatlicher Ergebnisse für das Berichtsjahr 2017 sukzessive abgebaut . Die Daten für das Jahr 2017 werden daher erst ab Ende August 2018 vorliegen . 1. Wie viele Ehen wurden in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen einem deutschen Staatsangehörigen und einem ausländischen Staatsangehörigen geschlossen? In wie vielen Fällen war der ausländische Ehepartner männlich? Im Jahr 2015 sind in den Standesämtern in Sachsen-Anhalt 449 Ehen zwischen einem deutschen und einem ausländischen Staatsangehörigen geschlossen worden. In 190 Fällen war der ausländische Ehepartner männlich. Im Jahr 2016 sind in den Standesämtern in Sachsen-Anhalt 389 Ehen zwischen einem deutschen und einem ausländischen Staatsangehörigen geschlossen worden. In 151 Fällen war der ausländische Ehepartner männlich. 2. Verfügt die Landesregierung über Angaben zum Alter der Eheleute? Wenn ja, in wie vielen Fällen der Eheschließungen nach Frage 1 war der deutsche , weibliche Ehepartner 50 Jahre oder älter? Bitte für die Jahre 2015, 2016 und 2017 getrennt angeben. Von den im Jahr 2015 in den Standesämtern in Sachsen-Anhalt geschlossenen Ehen zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem ausländischen Staatsangehörigen war die Ehefrau in 23 Fällen 50 Jahre und älter. Von den im Jahr 2016 in den Standesämtern in Sachsen-Anhalt geschlossenen Ehen zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem ausländischen Staatsangehörigen war die Ehefrau in 16 Fällen 50 Jahre und älter. 3. Derartige Eheschließungen im „Akkord“ vorzunehmen, verstehen die Fragesteller so, dass in einem Standesamt auffällig viele Eheschließungen der vom Abgeordneten Lehmann beschriebenen Art im Verhältnis zur Gesamtzahl der Trauungen in dem Standesamt erfolgen. Existiert nach Erkenntnissen der Landesregierung in Sachsen-Anhalt ein solches Standesamt ? Nein.