Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2670 04.04.2018 (Ausgegeben am 04.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Methadon in der Krebsbehandlung Kleine Anfrage - KA 7/1544 Vorbemerkung des Fragestellenden: Jedes Jahr erkranken über 10.000 Bürger aus Sachsen-Anhalt laut dem Ärzteblatt Sachsen-Anhalt an Krebs. Dabei ist die Sterberate in Sachsen-Anhalt, laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes, am höchsten. Seit einigen Jahren wird in den Medien und Fachzeitschriften die Wirksamkeit von Methadon, im Zusammenhang mit der Krebstherapie, diskutiert. Erste Versuche haben gezeigt, dass sich Methadon positiv auf die Heilung auswirken kann. Allerdings fehlen momentan klinische Studien, die einen Wirkungserfolg von Methadon genau belegen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Gibt es in Sachsen-Anhalt Daten und Erhebungen, dass Methadon in der Krebsbehandlung eingesetzt wurde, z. B. auch als Schmerzmedikament? In der Onkologie ist Methadon nicht zur Behandlung des Krebses, d. h. der Tumoren oder Metastasen, zugelassen sondern nur zur Schmerztherapie - welche vor allem im Endstadium und somit im Rahmen einer Palliativ-Behandlung in Betracht kommt. Das Medikament wird in der S3-Leitlinie zur Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung empfohlen. Da es zu den Betäubungsmitteln gehört, darf es nach Betäubungsmittelrecht nur auf einem speziellen Rezept verschrieben und von erfahrenen Medizinerinnen und Medizinern verabreicht werden. Daten und Erhebungen über den Einsatz des Medikaments liegen aber nicht vor. 2 2. Wenn ja, wie haben die Patienten darauf reagiert? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie bewertet das Ministerium den Umgang mit Methadon im Zusammenhang mit der Krebstherapie? In der onkologischer Therapie gibt es aktuell kein zugelassenes Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Methadon. Der Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit methadonhaltiger Fertigarzneimittel durch pharmazeutische Unternehmen wurde gegenüber der Bundesbehörde, die für die Zulassung von Fertigarzneimitteln i. S. v. § 21 Arzneimittelgesetz zuständig ist, nicht erbracht und steht somit aus. Die beschriebenen Wirkungen von Methadon sind noch nicht nach geltenden wissenschaftlichen Prinzipien durch systematische Untersuchungen am Menschen belegt worden (vgl. hierzu auch Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage - BT-Drs. 18/13354 insbesondere zu Frage 3). 4. Gibt es Bestrebungen, die Forschung an Methadon in der Krebstherapie zu fördern oder zu intensivieren? Bund und Länder fördern gemeinsam verschiedene Forschungseinrichtungen, wie z. B.: das international renommierte Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), die größte nationale Krebsforschungseinrichtung, das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT), das Deutsche Konsortiums für Translationale Krebsforschung (DKTK). Das Ziel ist, neue Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung in verbesserte Präventions-, Diagnostik- und Therapieverfahren überführen zu können. Forschungen auf dem Gebiet werden darüber hinaus durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz- Gemeinschaft (WGL) gefördert. Insbesondere durch die Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) werden seit Jahren klinische Studien gefördert, die unabhängig von pharmazeutischen Unternehmen durchgeführt werden (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 5 der o. a. BT-Drs.).