Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2671 04.04.2018 (Ausgegeben am 04.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Schließung des Tangerhütter Parkplatzes Bismarckstraße Kleine Anfrage - KA 7/1545 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 4. März 2017 wurde der stadtbekannte Parkplatz in der Tangerhütter Bismarckstraße , Ecke Bahnhofstraße, geschlossen. Laut Protokoll des Ortschaftsrates wird nach Abschluss der Bauarbeiten der Parkplatz nicht die gewohnte Größe beibehalten . Vielmehr sollen eine Grünfläche und nur noch zwei behindertengerechte Parkplätze entstehen. Ein Grund für die Verkleinerung des Parkplatzes ist laut Ortschaftsrat die schwierige Situation im Kreuzungs-/Einmündungsbereich Bahnhofstraße /Schrankenlage, da es zu problematischen Situationen durch Falschabbieger käme und sich der Parkplatz im Allgemeinen als unübersichtlich gestaltet (entnommen aus dem Protokoll des Tangerhütter Ortschaftsrates vom 19. Oktober 2017). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Die Bahnhofstraße und die Bismarckstraße sind kommunale Straßen in der Baulast der Stadt Tangerhütte. Bei dem Parkplatz im Kreuzungsbereich der o. g. Straßen, vor dem Haus Bahnhofstraße 1, handelt es sich um eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrsanlage in der Baulast der Stadt Tangerhütte. Die Baulast an gemeindlichen Straßen und Verkehrsanlagen ist eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Die Durchführung dieser Aufgabe unterfällt der Kommunalaufsicht. Gegenstand der Kommunalaufsicht ist die Rechtmäßigkeit kommunaler Entscheidungen und kommunalen Handelns. Die Zweckmäßigkeit und die mögliche Verletzung von Rechten Dritter sind nicht Gegenstand der Kommunalaufsicht . 2 Die Fragen 1 bis 4 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . 1. Seit wann existiert der Parkplatz? 2. Der Parkplatz wurde mehrfach saniert und verändert. Bitte jede bauliche Veränderung auflisten und die zugehörigen Kosten aufführen. 3. Welcher Grund führte zur Schließung des Parkplatzes? Bitte Gesetzestext anführen. 4. Ist eine solche Gefahrensituation, wie vom Ortschaftsrat beschrieben, tatsächlich vorhanden, und in welchem Zusammenhang steht der Parkplatz mit Verkehrsunfällen der letzten 10 Jahre? Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor, weil es sich um eigene Angelegenheiten der Stadt Tangerhütte handelt, die der kommunalen Selbstverwaltung unterfallen. Nach Angaben der Stadt Tangerhütte sei das Thema mit den zuständigen Gremien und in einer Einwohnerversammlung diskutiert und beraten worden. Eine Antwort auf die gestellten Fragen in der Sache wurde nicht gegeben. Festzustellen ist, dass eine kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage, die die Kommunen zur Datenerhebung und Unterrichtung verpflichtet, nicht existiert. Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung lässt eine verbindliche Abfrage bei den Kommunen nur zu, soweit ein konkreter rechtsaufsichtlicher Anlass vorliegt, der die Ausübung des Unterrichtungsanspruchs nach § 145 KVG LSA rechtfertigen würde.