Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2673 05.04.2018 (Ausgegeben am 05.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Umstrukturierung von Asylheimen für UMAs in Anhalt-Bitterfeld Kleine Anfrage - KA 7/1441 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 17. Januar 20181 wird angekündigt, dass aufgrund einer Entspannung der Lage bei neu ankommenden Flüchtlingen in Sachsen -Anhalt, die existierenden Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nicht mehr ausgelastet sind. Laut dem Artikel gibt es bisher ein Überangebot an 110 Betten. Gleichwohl wird im selbigen Artikel angekündigt, dass die Heime im Kreis Anhalt-Bitterfeld, welche sich außerhalb der Stadt Köthen befinden, zur Unterbringung von UMAs wahrscheinlich in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden und stattdessen als Kinderheime für einheimische Jugendliche genutzt werden sollen , wie auch andere Unterkünfte, welche sich außerhalb von Köthen befinden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie entwickelte sich der Bedarf an Kinderheimplätzen im Kreis Anhalt- Bitterfeld ab dem Jahr 2012? Der Bedarf an Kinderheimplätzen entwickelte sich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bezogen auf die einzelnen Unterbringungsformen seit dem Jahr 2012 sehr unterschiedlich . So reduzierte sich im Bereich der Heimerziehung und sonstiger betreuter Wohnformen nach § 34 SGB VIII das Angebot von 202 Plätzen im Jahr 2012 auf 174 im Jahr 2017. 1 https://www.mz‐web.de/bitterfeld/zoerbiger‐dorotheenhof‐vor‐veraenderungen‐wird‐aus‐dem‐asylheim‐ bald‐ein‐kinderheim‐‐29495970  2 Im Rahmen der Unterbringung in gemeinsamen Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII wurden 2012 sieben Plätze benötigt und im Jahr 2017 lediglich vier. Für die Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII wurden im Landkreis im Jahr 2012 zwölf Plätze benötigt und im Jahr 2017 nur noch zwei. Die Unterschiede nach Jahresringen sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Rechtsgrundlage Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 § 34 SGB VIII 202 181 151 173 167 174 § 19 SGB VIII 7 9 9 9 2 4 § 41 SGB VIII 12 14 8 1 6 2 2. Wie - insbesondere mit welcher Form der Unterkunft - wurde der Bedarf an Kinderheimplätzen im Kreis Anhalt-Bitterfeld bisher gedeckt? Der Bedarf an (teil-) stationären Plätzen zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen wurde bisher durch folgende Unterkünfte im Landkreis Anhalt- Bitterfeld gedeckt: - Kinder- und Jugendwohngruppen, - Erziehungsfachstellen, - Einrichtungen des Betreuten Wohnens, - Mutter-Kind-Einrichtungen, - Tagesgruppen, - Heilpädagogische Einrichtungen, - Internate, - Behinderteneinrichtungen, - Kinderdorfhäuser. Bei Auslastung der Kapazitäten des Landkreises erfolgt eine Unterbringung außerhalb des Landkreises. 3. Woher kommt der zusätzliche Bedarf an Kinderheimplätzen, die durch die Umnutzung der UMA-Unterkünfte gedeckt werden soll? Im Jahr 2017 musste das Jugendamt 180 stationäre Plätze belegen. Hierbei konnten 85 Plätze innerhalb des Kreises gefunden und 95 Plätze außerhalb des Kreises belegt werden. Der zusätzliche Bedarf resultiert aus der bislang vorhandenen Begrenzung der stationären Plätze zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und der dadurch erforderlichen Unterbringung außerhalb des Kreises. Die seinerzeit neu geschaffenen Plätze für UMA waren zudem in der Regel keine integrativen Plätze, d. h., dass die Belegung entsprechend der hierzu erteilten Betriebser- 2 Hierbei sind die Unterbringungsformen der UMA nicht berücksichtigt.  3 laubnis ausschließlich mit UMA erfolgen durfte. Von 18 Einrichtungen waren lediglich 6 integrativ und 12 ausschließlich zur Unterbringung von UMA berechtigte Einrichtungen. 4. Gibt es vertragliche Bindungen für die nunmehr leestehenden Unterkünfte für UMAs in Anhalt-Bitterfeld? Wenn ja, welche? Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine vertraglichen Bindungen für Unterkünfte zur Unterbringung von UM- As eingegangen. Sofern ein Objekt nicht bereits im Besitz des jeweiligen Trägers ist, erfolgt(e) die Anmietung entsprechender Immobilien durch die freien Träger der öffentlichen Jugendhilfe in eigener Verantwortung. 5. Welche Kosten entstehen durch die bisher leerstehenden 110 Betten für die UMAs und wer trägt diese? Der Landesregierung liegen aufgrund der privatrechtlichen Vertragsabschlüsse zwischen Immobilieneigentümern und freien Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die Höhe der jeweiligen Mietkosten grundsätzlich keine Erkenntnisse vor. Das wirtschaftliche Risiko liegt auch bei Fehlbelegung ausschließlich beim jeweiligen Träger der Einrichtung. Die Kostenübernahme erfolgt regelmäßig nur bei tatsächlicher Belegung durch das Jugendamt. 6. Ist es aus der Sicht der Landesregierung ausreichend für einen Investor in einem Jugendheim, wie dem im Beitrag benannten Herrn Heller, seine Expertise aus einem Besuch eines Kinderheimes in Bremen zu ziehen oder welche Qualifikationen sind erforderlich, um als fachgerechter Betreiber auftreten zu können? In den (teil-) stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind gemäß RdErl. des MS vom 30.5.1994, MBI. LSA S. 1805 ff. (Heimrichtlinie) und § 72 SGB VIII Personen beschäftigt, die eine den Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, diese Aufgaben zu erfüllen. Die Angaben beziehen sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pädagogischen Betreuungsdienst. Qualifikationen für den Investor einer Einrichtung lassen sich daraus nicht ableiten. 7. Wie viele der 68, laut o. g. Artikel, im Landkreis Anhalt-Bitterfeld untergebrachten UMAs wurden auf ihr tatsächliches Alter überprüft und wie erfolgte diese Überprüfung? Derzeit sind im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 72 unbegleitete minderjährige Kinder - und Jugendliche untergebracht. Eine Altersfeststellung hat auf Grundlage bestehender rechtlicher Vorschriften gemäß § 42a SGB VIII stattgefunden. 4 8. Wie viele der UMAs in Anhalt-Bitterfeld sind männlich und wie viele weiblich ? Von den derzeit 72 im Landkreis Anhalt-Bitterfeld stationär untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen sind vier weiblichen und 68 männlichen Geschlechts.