Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2679 06.04.2018 (Ausgegeben am 09.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Lohnsteuereinnahmen aus Gefangenenarbeit Kleine Anfrage - KA 7/1551 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Gefangenen-Gewerkschaft veröffentlichte einen Text zu entgangenen Lohnsteuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden. (https://ggbo.de/lohnsteuer/) Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie viele Gesamt-Arbeitsstunden verrichteten Gefangene in den Jahren 2013 bis 2017? Bitte pro Jahr und nach JVA aufschlüsseln. Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Gesamt-Arbeitsstunden pro Jahr Niederlassung des LBBG 2013 2014 2015 2016 2017 JA Raßnitz 89.207 93.414 105.410 102.024 91.865 JVA Burg 429.899 492.676 494.995 465.049 442.321 JVA Burg - Außenstelle Magdeburg 36.537 - - - - JVA Dessau 108.087 119.060 82.969 - - JVA Halle 126.912 121.465 93.973 102.665 209.765 JVA Halle - Nebenstelle 145.263 128.831 150.228 185.991 - JVA Volkstedt 181.637 197.025 185.879 159.596 142.303 1.117.542 1.152.471 1.113.454 1.015.325 886.254 2 2. Wie hoch wäre der erwirtschaftete Gesamt-Bruttolohn der Belegschaft, bei den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in Verbindung mit dem gesetzlichen Mindestlohn, in den Jahren 2013 bis 2017? Bitte pro Jahr und nach JVA aufschlüsseln. Die erbetenen Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Gesamt-Bruttolohn nach Mindestlohn 2013 2014 2015 2016 2017 Mindestlohn pro Stunde in Euro - - 8,50 8,50 8,84 Niederlassung des LBBG JA Raßnitz - - 895.985,00 867.204,00 812.086,60 JVA Burg - - 4.207.457,50 3.952.916,50 3.910.117,64 JVA Burg - Außenstelle Magdeburg - - - - - JVA Dessau - - 705.236,50 - - JVA Halle - - 798.770,50 872.652,50 1.854.322,60 JVA Halle - Nebenstelle - - 1.276.938,00 1.580.923,50 - JVA Volkstedt - - 1.579.971,50 1.356.566,00 1.257.958,52 9.464.359,00 8.630.262,50 7.834.458,36 3. Wie hoch wären, nach den Berechnungen unter Frage 2, die Lohnsteuereinnahmen in den Jahren 2013 bis 2017 für das Land Sachsen-Anhalt? Der Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt ist gegenüber den Gefangenen nicht Arbeitgeber i. S. v. § 38 EStG. Daher ist das den Gefangenen bezahlte Entgelt unabhängig von der Art und Höhe nicht lohnsteuerpflichtig. Davon unabhängig besteht u. U. für jeden Gefangenen die Pflicht, aufgrund seiner individuellen Einkommenssituation innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs, seine Einkommenssituation gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Selbst wenn eine Lohnsteuerpflicht angenommen würde, kann eine Berechnung, wie erbeten, nicht durchgeführt werden, da die Berechnung jeweils von den individuellen Lebensverhältnissen (z. B. Ehestand, Kinder, Konfession, Freibeträge u. ä.) des Lohnsteuerpflichtigen abhängig ist.