Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2680 06.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 09.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Anzahl der Asylsuchenden/Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt und ihre berufliche Qualifikation Kleine Anfrage - KA 7/1556 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Drucksache 7/219 wird - per 30. Juni 2016 - die Anzahl der Flüchtlinge/Asylbewerber /Asylberechtigten aus dem Ausländerzentralregister abgebildet und nach Herkunftsländern quantifiziert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Flüchtlinge/Asylbewerber/Asylberechtigten im Vergleich zum 30. Juni 2016 verändert? Antwort bitte als analoge Darstellung der Angaben aus Drs. 7/219, Anlage 1. 2. Wie lassen sich die in Frage 1 nach Drs. 7/219, Anlage 1, aktuell ermittelten Personen demographisch einordnen? Antwort bitte nach Geschlecht, demographischen Standardaltersklassen und in demographischen Verteilungskurven (separat ausgewiesen: gesamt , ♂ und ♀). Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die erbetenen Angaben können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. 2 3. Welche erlernten Berufe und zuletzt ausgeübten Tätigkeiten bzw. beruflichen Qualifikationen können den in Frage 1, analog der Angaben aus Drs. 7/219 (Anlage 1), quantifizierten Personen zugeordnet werden? Antwort bitte nach Berufen und ausgeübten Tätigkeiten, bezogen auf die insgesamt ermittelten Personen auflisten. 4. Wie viele der in Frage 1, analog der Angaben aus Drs. 7/219 (Anlage 1), quantifizierten Personen besitzen - einen Facharbeiterbrief (oder einen anerkannten international vergleichbaren Abschluss), - einen Meisterabschluss (oder einen anerkannten international vergleichbaren Abschluss), - einen Studienabschluss (Diplom, Master - oder einen anerkannten international vergleichbaren Abschluss) sowie - eine anerkannte Promotion oder Habilitation? Bitte die ermittelten Personen - nach Geschlechtern getrennt - den einzelnen Qualifizierungsgraden zuordnen. 5. Welche Mutter- und Fremdsprachenkenntnisse sind - bei den in Frage 1, analog der Angaben aus Drs. 7/219 (Anlage 1), quantifizierten Personen - vorhanden? Einteilung der Sprachkenntnisse (Muttersprache und erste Fremdsprache) bitte nach dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER) auflisten. Die Fragen 3 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die erbetenen Angaben liegen der Landesregierung nicht vor, da sie nicht flächendeckend und umfassend erhoben werden.