Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2681 06.04.2018 (Ausgegeben am 09.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Katja Bahlmann (DIE LINKE) Feuerwehr Helbra Kleine Anfrage - KA 7/1565 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie Medien berichteten, ist die Feuerwehr in Helbra derzeit nicht einsatzfähig und musste nach zahlreichen Austritten abgemeldet werden. Es soll zwischen der Leitung und den Mitgliedern erhebliche Spannungen geben, zugleich steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in der dortigen Kinder- und Jugendfeuerwehr im Raum. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was trägt die Landesregierung zur Aufarbeitung und Aufklärung der entstandenen Situation bei? Die personellen Angelegenheiten der Feuerwehren sind Bestandteil der Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung, die die Einheits- und Verbandsgemeinden als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises wahrnehmen. Mit Bekanntwerden des Verdachtes der sexuellen Nötigung in der Ortsfeuerwehr Helbra hat sich der Landkreis Mansfeld-Südharz als unmittelbare Aufsichtsbehörde umfassend eingebracht. Dieser hat hierzu auf Anforderung dem Ministerium für Inneres und Sport berichtet. Weitere Maßnahmen des Landesverwaltungsamtes bzw. des Ministeriums für Inneres und Sport als mittlere bzw. obere Aufsichtsbehörde waren nicht erforderlich. 2 2. Welche Vorkehrungen gibt es, um im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit , das Wohl der Schutzbedürftigen zu gewährleisten und welche persönlichen Anforderungen gelten diesbezüglich für die Kinder- und Jugendwarte ? Die Übertragung der Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes obliegt dem Träger der Feuerwehr. Vor Übertragung ist durch diesen die Geeignetheit des Feuerwehrangehörigen zu überprüfen. Hierzu gehören sowohl die Prüfung der persönlichen Eignung als auch der erforderlichen Befähigungen. Das Land bietet am Institut für Brand- und Katastrophenschutz einen Lehrgang Jugendfeuerwehrwart an, der neben den rechtlichen Grundlagen auch die möglichen individuellen Entwicklungen und das Wohl von Schutzbedürftigen behandelt . Auch in den Lehrgängen für Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt werden diese Rechtsgrundlagen umfassend thematisiert. 3. Welche Fälle von Mehrfachaustritten gefährdeten die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr in den letzten 20 Jahren? Austritte aus Feuerwehren treten aus unterschiedlichsten Gründen immer wieder auf. Der gleichzeitige Austritt mehrerer Feuerwehrangehöriger stellt eher eine Ausnahme dar, statistische Erhebungen hierzu liegen allerdings nicht vor. Für den Fall, dass durch Austritte die Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr nicht mehr gewährleistet ist, bietet das Brandschutzgesetz die Möglichkeit der Bildung einer Pflichtfeuerwehr. Hiervon wurde in Sachsen-Anhalt bisher zweimal Gebrauch gemacht. In beiden Fällen arbeiten die Feuerwehren seit Jahren wieder erfolgreich als Freiwillige Feuerwehren. 4. In welchem zeitlichen Rahmen sieht die Landesregierung welche Möglichkeiten und Wege, eine einsatzfähige Feuerwehr in Helbra wieder zu etablieren? Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra arbeitet bereits aktiv an der Gewinnung neuer ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger, die den Kern der verbliebenen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wieder stärken sollen. Ziel ist es, in kurzer Zeit wieder eine einsatzfähige Ortsfeuerwehr vorzuhalten. Ein Neueintritt ist bereits erfolgt, mehrere Bereitschaftserklärungen zur Mitwirkung in der Ortsfeuerwehr Helbra sollen bereits vorliegen. Je nach individuellen Vorkenntnissen vergehen mehrere Monate bis zur abschließenden Ausbildung neuer Feuerwehrangehöriger. Da der Prozess der Mitgliedergewinnung sich im Anfangsstadium befindet und noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit keine verbindliche Prognose gegeben werden. 3 5. Genügt die personelle und technische Ausstattung der um Helbra befindlichen Feuerwehren aus, um die Einhaltung der Einsatzzeiten für die Gemeinde Helbra zu gewährleisten? Wie sind haftungsrechtliche Ansprüche geregelt? Hinsichtlich der personellen und technischen Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ist die Gemeindefeuerwehr als Einheit zu sehen. Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra verfügt neben der Ortsfeuerwehr Helbra über sechs weitere Ortsfeuerwehren, von denen die Ortsfeuerwehren Ahlsdorf und Klostermannsfeld mit den verbliebenen Kameraden den Grundschutz in Helbra fristgerecht absichern können.