Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2685 10.04.2018 (Ausgegeben am 10.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Abwasserzweckverband Unstrut-Finne - Teil 2 Kleine Anfrage - KA 7/1557 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Bitte erstellen Sie einen chronologischen Ablauf, wann zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Kläranlagen (KA) des heutigen Abwasserzweckverbands Unstrut-Finne, zu welchen Kosten gebaut wurden. Name der Kläranlage Jahr der Fertigstellung Investitionskosten Burkersroda 1989 nicht bekannt Karsdorf 1993 7,9 Mio € Laucha 1993 3,6 Mio. € Krawinkel 2000 nicht bekannt Die KA Burkersroda und Krawinkel sind kleine Kläranlagen mit Anschlusswerten unter 400 Einwohnerwerten (EW). Sie werden bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen nicht berücksichtigt. 2. Wie groß war das jeweilige Einzugsgebiet je rechnerisch notwendiger und neu gebauter Kläranlage (nach Einwohnerwert) zum damaligen Zeitpunkt? Gab es hierzu absehbare Veränderungen der Einwohnerwerte? Wann und warum? Wurden daraus Maßnahmen eruiert? Die Bemessung der KA Laucha (36.500 EW) und der KA Karsdorf (30.000 EW) beruhen auf Planungswerten im Jahr 1992 noch vor der Gründung der Abwasserzweckverbände Laucha-Bad Bibra und Nebra. Die Planungswerte wurden auf Grundlage der einstigen Einwohnerzahlen und vor Ort ansässigen Gewerbe - und Industriebetriebe ermittelt. 2 Der Bevölkerungsrückgang und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region waren zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Die Schließung der Burgenland-Fleischerei in Laucha und die Erweiterung der Molkerei Bad Bibra hatten einen erheblichen Einfluss auf die Auslastung der KA Laucha. Handlungsbedarf ergab sich daraus nicht. Die fortschreitende Erschließung des Gebietes des AZV, die Erhöhung des gewerblichen Abwasseranfalls der Molkerei Wohlmirstedt sowie die Aufnahme von Abwasser des Trink- und Abwasserbetriebs Weida-Land AöR sowie der Stadt Querfurt führten dazu, dass die Kapazität der KA Karsdorf von 30.000 EW nicht mehr ausreichte. Durch betriebliche Maßnahmen und durch die anschließende Neuberechnung der KA wurde eine Kläranlagenkapazität von 51.500 EW nachgewiesen . 3. Im Hinblick eines bereits zum damaligen Zeitpunkt absehbaren und auch spürbaren demographischen Wandels: Wie wurde der Neubau der Kläranlage Laucha1 mit entsprechender Dimensionierung begründet? Siehe Antwort zur Frage 2. 4. Bei der Dimensionierung von Kläranlagen bezieht man sich auf den Einwohnergleichwert . Wie hoch war der Auslastungsgrad in den einzelnen Kläranlagen im Abwasserzweckverband? Name der Kläranlage Kapazität Auslastung Laucha 36.500 EW 70-90 % Karsdorf 30.000 EW, 51.500 EW (ab 2016) >100 % (vor 2016) 80 % (ab 2016) 5. War die Molkerei Bad Bibra ursächlich für den Bau und/oder die Erweiterung der KA Laucha? Nein. 6. Weshalb wurde die KA Laucha mit Abschluss 2007 baulich erweitert? Die KA Laucha wurde im Jahr 2007 baulich nicht erweitert. Es wurde lediglich der Zulaufbereich der KA baulich verändert. Dies führte zu keiner Änderung der Anlagenkapazität. 7. Welche monetären Auswirkungen (Gebührenerhebung) hatte die Erweiterung der KA Laucha auf die schmutzwassereinleitenden Gemeinden? Die Baumaßnahmen auf der KA Laucha im Jahr 2007 hatten keine Erhöhung der Schmutzwassergebühren zur Folge. 1 Im Folgenden KA Laucha.